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Ganz schön extrem
Weil er ein Bild aus einem uralten Aufklärungsbuch veröffentlichte, wird in Mannheim gegen den Herausgeber einer Schülerzeitung ermittelt
Kinderspiele oder Kindesmißbrauch? Das Foto aus Amendts "Sex Buch" ist zwanzig Jahre alt Es war nicht das erste Mal, daß Peter Woernle, Herausgeber der Schülerzeitung Extrem, mit den Autoritäten in Konflikt geriet. Das kostenlos an Mannheimer Schulen verteilte Heft ist auch bei Lehrern und Eltern nicht gern gesehen. Ein Rektor versuchte die Mitarbeiter handgreiflich am Verteilen des Hefts zu hindern, eine Schulleiterin bat ihre Schüler um dessen "freiwillige Herausgabe". Als anstößig wurden vor allem Darstellungen aus Günter Amendts "Sex Buch" von 1979 bewertet, ein damals hochgelobtes Aufklärungsbuch für Jugendliche.
Verstärkung bekamen die Tugendwächter von der Staatsanwaltschaft. Mitte Dezember erhielt Woernle unangemeldet Besuch, darunter ein Beamter des Stuttgarter Landeskriminalamts. Freundlich wurde Woernle ein Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluß des Mannheimer Amtsgerichts vorgelegt. Beschlagnahmt wurden Restexemplare der Oktober- und Novembernummer von Extrem sowie Amendts Bücher "Sexfront" und "Das Sex Buch" - obgleich beide nach wie vor legal im Handel sind. Der Vorwurf: Sexueller Mißbrauch von Kindern sowie Anbieten der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen.
Letzteres Delikt soll Woernle begangen haben, indem er satirisch gemeinte Kontaktanzeigen veröffentlichte, in denen es etwa heißt: "Einsame Banane sucht heißes Schlitz-Äffchen. Wer will an mir lutschen? Auch nach 16 Jahren bin ich noch nicht verschrumpelt. (...) Chiffre 66-66-66".
Original: Das Verschaffen einer Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ist eine mit Geldstrafe belegte Ordnungswidrigkeit. Kontaktanzeigen dürfen deshalb nicht ausschließlich darauf ausgelegt sein, genau diesen Geschlechtsverkehr zu erzielen. Als Peter Woernle sich mit mehreren Jugendlichen zusammensetzte und Anzeigentexte wie "Einsame Banane sucht heißes 'Schlitz'-Äffchen. Wer will an mir lutschen? Auch nach 16 Jahren bin ich noch nicht verschrumpelt. (...) Chiffre 66-66-66" erfand, wollte er erboste Leserbriefe provozieren, nicht die Ordnungshüter. Die beharren nun auf geltendem Recht: "In beiden zitierten Kontaktanzeigen geht es nach dem Wortlaut im wesentlichen nur um den Geschlechtsverkehr und nicht um das Menschliche. Es werden Partner für den Geschlechtsverkehr gesucht und nicht für eine dauernde Partnerschaft", so der Mannheimer Amtsrichter Burk. Der reine Spaß am Sex gilt als unmenschlich und ist daher illegal. Ein Jugendlicher mit ausschließlich sexuellen Absichten steht somit rechtlich auf verlorenem Posten, eine dauerhafte Partnerschaft muß es schon sein.
Der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Kindern richtet sich erneut gegen ein Foto aus dem "Sex Buch", das einen Artikel über die Sexualberatung durch Pro Familia illustriert. Unter dem Titel "Jugend forscht" sind ein Junge und ein Mädchen im Alter von je etwa zehn Jahren zu sehen, wobei das Mädchen seine Hand neugierig über den erigierten Penis des Jungen hält. Doktorspiele - oder handfester sexueller Mißbrauch? Die Justiz vermutete Letzteres: "Hierbei handelt es sich um eine Abbildung, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand hat (...) Der Fotograf des Bildes beging eine rechtswidrige Tat, als er den Jungen dazu brachte, sich mit einem steifen Penis zu zeigen und auf den Boden zu legen und das Mädchen dazu bekam, die flache Hand darüber zu halten und zu beobachten" - so der Durchsuchungsbeschluß.
Original: Doktorspiele also - oder handfester sexueller Mißbrauch? Da niemand richtig definiert hat, was Mißbrauch eigentlich ist, kann man es ja mal versuchen: "Hierbei handelt es sich um eine Abbildung, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand hat und deren Verbreitung und Besitz nach § 184 Abs. 3 und 5 StGB strafbar ist. Der Fotograf des Bildes beging eine rechtswidrige Tat, als er den Jungen dazu brachte, sich mit einem steifen Penis zu zeigen und auf den Boden zu legen und das Mädchen dazu bekam, die flache Hand darüber zu halten und zu beobachten", so Richter Burk im Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluß. Daß die Kinder so etwas aus eigenem Antrieb tun könnten, kam ihm offenbar nicht in den Sinn.
"Die Maßnahmen sind völlig überzogen"
Tatsächlich sind die Aufnahmen laut Buchautor Amendt von einer Mutter gemacht worden, die ihre Kinder beim Sonnenbaden auf der häuslichen Terrasse fotografiert hatte. Mit den Spielen begannen sie, "ohne von irgend jemand dazu animiert worden zu sein", so Amendt. "Ich habe diese Fotos veröffentlicht, um zu demonstrieren, daß bereits Kinder lustvolle sexuelle Empfindungen haben - was heftig bestritten wurde." Original: Und was nach wie vor - in letzter Zeit immer häufiger - bestritten wird.
Cover der Jugendzeitschrift ExtremDie Ermittlungen gegen Extrem laufen noch. Peter Woernle, der wenigstens seine Amendt-Bücher inzwischen zurückbekam, rechnet mit einem Bußgeld und einer Einstellung der Ermittlungen wegen Kinderpornographie. Was die Kontaktanzeigen betrifft, wird ihm ohnehin nur eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Woernles Anwalt Stefan Saueressig findet die Maßnahmen "überzogen": "Der Vorwurf (...) läßt sich unter Berücksichtigung der seit Jahren andauernden Versuche, das Werk Herrn Dr. Amendts zu verunglimpfen, verstehen." Der Anwalt prognostiziert: "Aufrechterhalten läßt sich dies (...) angesichts der einschlägigen Rechtsprechung und der öffentlichen Verbreitung des Werkes von Dr. Amendt nicht."
"Ein Indiz für die Entwicklung seit 1971"
Amendt selbst nimmt den Vorstoß der Justiz "mit Entsetzen zur Kenntnis". Er sei "ein Indiz dafür, was inzwischen passiert ist". Amendt sah sich zuletzt 1971 mit einem Indizierungsantrag gegen "Sexfront" konfrontiert. Der Antrag des Mainzer Sozialministers wurde damals nach Vorlage eines 30seitigen sexualwissenschaftlichen Gutachtens abgelehnt.
Original: Günter Amendt selbst nimmt den Vorstoß der Mannheimer Staatsanwaltschaft "mit Entsetzen zur Kenntnis". Sie seien "ein Indiz dafür, was inzwischen passiert ist". Amendt sah sich bereits 1971 mit einem Indizierungsantrag gegen "Sexfront" konfrontiert, initiiert durch das Sozialministerium Rheinland-Pfalz - damals noch von Helmut Kohl regiert. Der Antrag wurde nach Vorlage eines 30seitigen sexualwissenschaftlichen Gutachtens abgelehnt. Heute werden die gleichen Vorwürfe - mit dem Etikett "sexueller Mißbrauch" - von neuem erhoben. Betroffen ist davon die freie Presse und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine unbehinderte Sexualität ohne moralischen Zeigefinger.Auch den Sexualpädagogen von Pro Familia wird vermehrt vorgeworfen, sie verbreiteten Pornographie. Etwa weil sie das mehrfach ausgezeichnete Aufklärungsbuches "Zeig mal!" verwendeten, in dem ebenfalls kindliche Sexualität abgebildet wird. Im Sommer 1996 hatte das Frankfurter Jugendamt einen erneuten Indizierungsantrag gegen "Zeig mal!" gestellt. Erfolglos, aber nicht ergebnislos: Genervt ließ der Fotograf Will McBride sein eigenes Buch aus dem Verkehr ziehen.
Original: Auch die Sexualpädagogen von Pro Familia müssen sich immer häufiger die Verbreitung von Pornographie vorwerfen lassen - so wegen ihrer Verwendung des mehrfach ausgezeichneten und in seiner Deutlichkeit einmaligen Aufklärungsbuches "Zeig mal!" und der Veröffentlichung des erotischen Jahrbuchs "Mein heimliches Auge". Im Sommer 1996 wurde durch das Frankfurter Jugendamt ein erneuter Indizierungsantrag gegen "Zeig mal!" angestrengt. Erfolglos, aber nicht ergebnislos: Aufgrund der negativen Medienberichterstattung ließ der Fotograf Will McBride sein eigenes Buch aus dem Verkehr ziehen, es ist nun nicht mehr lieferbar.Zensurfälle gegen Kinder- und Jugendsexualität haben vor allem im katholischen Süden Deutschlands üble Tradition: Im 18. Jahrhundert wurden dort 14jährige Jungen wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs verurteilt. Dann hat man sie vor die Stadt geführt und unter geistlichem Beistand in der Öffentlichkeit mit dem Schwert enthauptet.
Original: Kinder- und Jugendsexualität wird an der Schwelle des nächsten Jahrtausends wieder tabuisiert und gesetzlich verboten. Vor allem im katholischen Süden Deutschlands jagt ein spektakulärer Zensurfall den nächsten. Das ist kein Zufall, sondern Tradition: Noch im 18. Jahrhundert wurden dort 14jährige Jungen wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs verurteilt. Dann hat man sie vor die Stadt geführt und unter geistlichem Beistand in der Öffentlichkeit mit dem Schwert enthauptet.Erik Möller
taz Nr. 5742 vom 22.1.1999 Seite 16 Flimmern und Rauschen 149 Zeilen