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Landesregierung bringt Konkordat mit der katholischen Kirche in den Landtag ein. Rechtsgutachten: Grundsätzliche Bedenken
Brandenburg. Am Donnerstag, dem 29. Januar 2004, hat die Brandenburger Landesregierung das von ihr im November 2003 unterzeichnete Konkordat in 1. Lesung in den Landtag eingebracht. Ohne Debatte soll eine Überweisung in den Hauptausschuss und den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur erfolgen. Bereits im Vorfeld der Unterzeichnung des Konkordats durch die Landesregierung hat es von Seiten mehrerer humanistischer und freigeistiger Verbände Kritik gegeben. Dies hat zumindest zu einer Verzögerung der Ratifizierung, die ursprünglich kurz nach der Unterzeichnung geplant war, geführt. Auch soll nun eine Anhörung stattfinden.
Nunmehr hat am 26. Januar 2004 der bekannte Münchener Jurist Prof. Dr. Ludwig Renck im Auftrag des Humanistischen Verbandes ein Rechtsgutachten zum Konkordat vorgelegt, welches nach gründlicher Prüfung grundsätzliche Bedenken gegen das Vertragswerk äußert. Das Gutachten stellt neben verschiedenen juristischen Mängeln der Vertragsgestaltung eine offensichtliche Privilegierung der katholischen Kirche fest. Der Gutachter empfiehlt, dem Konkordat vor Beseitigung dieser Mängel keine Zustimmung zu erteilen. Als eine sinnvolle Alternative wird von ihm der Erlass eines Gesetzes zur Förderung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gesehen. Ein solches Gesetz war 2003 auch vom Verwaltungsgericht Potsdam aufgrund einer Klage der orthodoxen jüdischen Gemeinde Brandenburg gegen die Landesregierung als erforderlich erachtet worden. Der Gutachter Prof. Dr. Renck ist Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.D., Honorarprofessor an der Universität Augsburg und Autor zahlreicher Publikationen zu Fragen des Staatskirchenrechts.
Der Humanistische Verband erhofft sich aufgrund des Rechtsgutachtens eine sehr gründliche Befassung der Ausschüsse mit dem Konkordat. Bereits Ende 2003 hatte der Verband eine öffentliche Anhörung im Landtag vorgeschlagen.
[Gutachten von Prof. Dr. Ludwig Renck]
Brandenburg will katholische Kirche massiv bevorzugen
Gemeinsame Stellungnahme von sechs Verbänden zum beabsichtigten Konkordat des
Landes Brandenburg mit dem Vatikan
Rotstift, Sozialabbau, Subventionsstreichungen - Begriffe, die in Brandenburg bekannt und
verbreitet sind. Jeden trifft diese Politik. Fast jeden - die katholische Kirche wird im
Bundesland Brandenburg, mit einem Kaholikenanteil von 3.2 % in der Bevölkerung,
ausgenommen. Und nicht nur dies: Ministerpräsident Matthias Platzeck beabsichtigt, am 12.
November ein so genanntes Konkordat (Vertrag) mit dem Heiligen Stuhl zu
unterzeichnen, in dem etliche neue Zahlungen und Privilegien für die brandenburgische
katholische Kirche vereinbart werden.
Subventionen, die ein Vielfaches der direkt aus dem Vertrag ersichtlichen 1.15 Millionen
jährlich betragen werden.
Auf diesen Umstand weisen der Brandenburgische Freidenker-Verband (BFV), der Deutsche
Freidenker-Verband (DFV), der Dachverband der Freien Weltanschauungsgemeinschaften (DFW),
der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg (HFB), der Humanistische Verband
Berlin-Brandenburg (HVBB) und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten
(IBKA) in einer gemeinsamen Stellungnahme, gerichtet an Ministerpräsident und
Landtagsabgeordnete hin.
Der Vertrag weist weitere Merkwürdigkeiten auf: Er läuft unbefristet und enthält keine
Kündigungsklausel, obwohl er fast ausschließlich nur Rechte für die katholische Seite
und fast nur Pflichten für das Land Brandenburg enthält. Wird aber die katholische
Kirche je freiwillig auf Privilegien verzichten?
Eine öffentliche Diskussion um das Konkordat fand so wenig statt wie eine Anhörung im
brandenburgischen Landtag. Es gab keine zureichende Information der Öffentlichkeit, der
Vertragstext ist bis jetzt nicht bekannt gemacht worden.
Um diesen Geheimverhandlungen Transparenz für eine möglichst wache
Öffentlichkeit entgegenzusetzen, haben sich die beteiligten Verbände entschlossen, eine
ihnen anonym zugegangene Fassung des Vertragstextes im Internet zu publizieren: http://www.ibka.org/artikel/ag03/vertrag.html
Die beteiligten Verbände hegen die Hoffnung, dass eine öffentliche Diskussion um den
merkwürdigen Vertragstext und seine seltsame Entstehung, die Abgeordneten zum Nachdenken
anregen möge. Die Abgeordneten sollen am 14. November über das Konkordat im Landtag
abstimmen - zwei Tage nachdem es vom Ministerpräsidenten unterschrieben wurde. Die sechs
Verbände fordern die Abgeordneten auf, dem Konkordat nicht zuzustimmen.
Der vollständige Text der gemeinsamen Stellungnahme findet sich hier:
www.kirchensteuer.de/stellungnahme-brandenburg.html
Dort sind auch die Ansprechpartner der Verbände genannt.
Konkordat in Brandenburg
Am 12. November schon will das Land Brandenburg mit dem Heiligen Stuhl ein Konkordat unterzeichnen. Das Volk, der Souverän, weiß davon bis heute nichts. Eine öffentliche Diskussion scheint die Landesregierung nicht zu wollen. Der Vertragstext ist auf den Internetseiten des Landes nicht zu finden und auch auf Anfrage nicht einfach erhältlich.
Uns ist der Entwurf des Vertrages, der 3% der Bevölkerung - mehr Katholiken hat Brandenburg nicht, dafür aber über 70% Konfessionslose! - viele Privilegien und viel Geld zusichert, zugespielt worden:
VERTRAG zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg
Johannes Neumann, emeritierter Professor für Rechts- und Religionssoziologie, der an der Universität Tübingen u.a. Staatskirchenrecht lehrte, hat für die Junge Welt den Konkordatsentwurf kommentiert:
Über den Brandenburger Vertrag, aber auch über den geplanten Staatskirchenvertrag mit der evangelischen Kirche in Hamburg, kann im Forum Freigeisterhaus diskutiert werden:
http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1223
Das Märchen von der sinkenden Kirchensteuer
Hessen. Besonders deutlich machte am 25.9.03 ein Artikel der Frankfurter Neue Presse, wie Kirchenpropaganda funktioniert. In dem Artikel ging es laut Überschrift um "Massiven Einbruch bei der Kirchensteuer". Liest man aber den Artikel genau, erkennt man, dass lediglich die tatsächlichen Kirchensteuereinnahmen im Verhältnis zu den viel zu hoch angesetzten Planzahlen sanken:
"Mit laufenden Einnahmen von rund 450 Millionen Euro entspricht die EKHN einem großen, mittelständischen Unternehmen. Die Kirchensteuer ist dabei mit rund 350 Millionen Euro der dickste Batzen. Auf der Ausgabenseite stehen Personalkosten, die nach Angaben des Leiters der Finanzabteilung der EKHN, Heinz Thomas Striegler, 77 Prozent der Bilanz ausmachen. Diese beiden Posten hätten sich in den vergangenen Jahren auseinander entwickelt. Während die Personalkosten stetig stiegen, brachen die Einnahmen aus der Kirchensteuer ein. Statt der prognostizierten 384 gab es 2001 nur 371 Millionen Euro. 2002 waren es 371 Millionen Euro statt der eingeplanten 398. Für 2003 ging Striegler von 385 Millionen Euro aus, musste diese aber auf 370 Millionen reduzieren. 'Kommt die dritte Stufe der Steuerreform, dann werden es 2004 sogar nur 345 Millionen sein eine Zinsabgeltungssteuer würde uns weitere 10 Millionen kosten.'"
Also:
2001: 371 Millionen EURO evangelische Kirchensteuereinnahmen in Hessen
2002: 371 Millionen EURO evangelische Kirchensteuereinnahmen in Hessen
2003: 370 Millionen EURO evangelische Kirchensteuereinnahmen in Hessen
Die Verluste beziehen sich also nur auf die völlig ueberhöhten Einnahmesteigerungsplanzahlen. Real ist gleich viel in der Kasse. Da wird auf sehr hohem Niveau sehr wirkungsvoll gejammert und versucht, die Öffentlichkeit zu täuschen!
(Quelle: Frankfurter Neue Presse, 25.09.03)
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Heike Jackler