Keine religiöse Bevormundung per Schulgesetz !
Sorgen Sie für weltanschaulich neutrale Schulen
An alle Eltern / Schülerinnen und Schüler / Lehrerinnen und Lehrer in Bayern
Endgültig ist geklärt: Es ist möglich und sogar einfach, das
Kruzifix aus den Schulen entfernen zu lassen. Im April 1999 hat das
Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz klargestellt:
Jede/r kann verlangen, daß das Kreuz in den Klassenzimmern seines Kindes abgehängt wird.
Die Darlegung des Wunsches genügt. Eine weltanschauliche Offenbarung ist nicht nötig
Die Anonymität ist sichergestellt. Das heißt, der Name darf niemandem mitgeteilt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht weist also eine religiöse Bevormundung durch den Staat zurück und ermuntert jede/n zu ernsthafter Selbstbestimmung.
Diese Regeln gelten sowohl für die Volksschulen als auch für die weiterführenden Schulen.
Daran will sich auch das Kultusministerium in München halten. Auch an
Gymnasien und Realschulen im süddeutschen Bundesland Bayern soll künftig den Wünschen
von Eltern auf Abhängen der Kruzifixe stattgegeben werden. Zwar gelte das Kruzifix-Gesetz
nur für Grund- und Hauptschulen, erklärte das Kultusministerium im Oktober. Da aber das
Bundesland bei Streitigkeiten vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg sehe, werde die
Regelung auch bei den anderen Schulformen angewandt. Aus diesem Grund musste auch das
Gymnasium Bad Aibling in Oberbayern dem Kruzifix-Gegner Josef Obermeier nachgeben und die
Kreuze im Klassenraum seiner Tochter abhängen.
Auslöser des erneuten Streits war der Wechsel von Obermeiers Tochter von der Grundschule
in Bruckmühl bei Rosenheim auf die weiterführende Schule in Bad Aibling. Nachdem der
Vater bereits an der Volksschule das Abhängen erstritten hatte, beantragte er zu
Schuljahresbeginn auch eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht München, um
die religiösen Symbole im Gymnasium entfernen zu lassen.
In seinem Aufsehen erregenden "Kruzifix"-Urteil hatte das deutsche
Verfassungsgericht 1995 die damalige Regelung des Freistaats zum Anbringen der Kreuze
aufgehoben. Daraufhin erließ Bayern eine "Kruzifix"-Verordnung, die die Kreuze
in Volksschulen weiterhin vorschreibt, aber eine Widerspruchsregelung einführte.
In Streitfällen soll demnach versucht werden, eine gütliche Einigung zwischen
Schulleitung und Erziehungsberechtigten zu finden Letztlich entscheidet das Schulamt. Im
April dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin das bayerische Gesetz als
verfassungskonform bestätigt, den Leiter der Volksschule in Bruckmühl allerdings dazu
verpflichtet, das Kreuz in den Klassenzimmern von Obermeiers Tochter zu entfernen.
Wie geht man vor? Mit dem Wunsch, das Kreuz aus dem Klassenzimmer Ihres Kindes entfernen zu lassen, müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Arbeitsgruppe für Trennung von Staat und Kirche hat einen Musterbrief entworfen, dessen Formulierung nicht auf Konfrontation angelegt ist, sondern der an das Verständnis der Verantwortlichen appelliert.
Sehr geehrte/r Frau/Herr .....
mein Kind besucht an der ........................................................ Schule die Klasse....... Aus allgemein weltanschaulich-/religiösen Gründen und mit Bezug auf das Urteil des Bundes-verwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (AZ 6 C18.98) möchte ich Sie bitten, das Kreuz aus diesem Klassenzimmer zu entfernen.
Diese Geste wäre nicht nur ein Akt der Toleranz gegenüber all jenen weltanschaulichen Min-derheiten, die nie das Vorrecht besessen haben, ihre Symbole in staatlichen Räumen aufzu-hängen. Sie brächte gleichzeitig zum Ausdruck, daß Staat und Religion in einer demokratischen Gesellschaft getrennt sein müssen. Ich möchte meinem Kind jedenfalls nicht zumuten, unter dem Kreuz, das auch Zeichen christlicher Missionierung ist, zu lernen.
Ich hingegen denke, den Kindern müßte bestätigt werden, daß sie mit ihrer Weltanschauung gleichberechtigt sind, so wie es auch dem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 und Art. 4, Abs. 1 ent-spricht . Das ließe sich mit einem weltanschaulich neutral gehaltenen Klassenraum am besten bewerkstelligen.
Das oben genannte Urteil verpflichtet Sie, das Verschwiegenheitsgebot strikt zu beachten. Darum bitte ich Sie ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
V.i.S.d.P.: Arbeitsgruppe Trennung von Staat und Kirche c/o Bund für Geistesfreiheit, KdöR
Valleystr. 27 · 81371 München · Tel+Fax 089/77 59 88 · e-mail: bfgmuc@aol.com
Unterstützer der Aktion: Humanistische Union Bayern, Deutsche Unitarier, Mitglieder
der FDP, Deutscher Freidenker Verband München, Initiative Kirche von unten Bayern (Ikvu)
, Bund für Geistesfreiheit Bayern, Internationaler Bund der Konfessionslosen und
Atheisten
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November 1999 Der Humanist
erstellt von Heike
Jackler