Heiliger Zwang und politische Zensur
"Wer Zensur erlaubt, will Denken verbieten!"
Ich
frage Euch: |
[aus: Das Maria-Syndrom]
"Gotteslästerung" und "Religionsbeschimpfung wurden schon immer als Vorwurf eingesetzt, um Gesellschaftskritik und Kunst zu unterdrücken; in der Bunderepublik und in Österreich existiert hierzu bis heute sogar ein eigener Strafgesetzparagraph (§ 166 StGB bzw § 188). Die Liste der von religiös motivierter Zensur betroffenen Denker, Künstler und Medien ist lang; sie reicht von Wilhelm Busch und Oskar Panizza über George Grosz und Bert Brecht bis hin zur taz und Titanic.
[Quelle: Clara und Paul Reinsdorf (Hrsg.): Zensur im Namen des Herrn - Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen]
Das Maria-Syndrom in Stichworten:
Offizielle Bezeichnung:
Verfasser:
Sprache:
Genre:
Vorgesehenes Datum der Uraufführung:
Ort:
Datum des Verbots:
Begründung des Verbots:
Konsequenz:
Gerichtsverfahren:
"Die deutschen Zensoren ....Dummköpfe..." (1)
Heiliger Zwang und politische Zensur am Beispiel "Maria-Syndrom"
von Michael Schmidt-Salomon
Entnommen: "Kampagne gegen Zensur"
Ekelerregend!"- Schweinemist!" - Das Machwerk eines
Irren", eines Wahnsinnigen", eines Satanisten", eines
perversen Schweins!"
Nein, sonderlich beliebt war ich nicht in jenen Tagen und Wochen des Sommers 1994, als
sich der geballte Zorn ehrbarer Christen und Christinnen an mir wie an einem Blitzableiter
entlud. Der Skandal um das verbotene Stück Maria-Syndrom" war für viele ein
willkommener Anlaß gewesen, um sich zu rächen an der verhaßten Gestalt moderner Kunst,
die allzu oft religiöse Tabus attackiert, der Lächerlichkeit preisgegeben hatte.
Ich will nicht sagen, daß die massive Gegenreaktion von seiten der christlichen
Hardcore-Fraktion, die auch vor offenen Morddrohungen nicht zurückschreckte, unerwartet
kam. Nein, dies alles bestätigte nur die von mir seit längerem vertretene These, daß
die demokratische Verfaßtheit unserer Gesellschaft von einem diffusen, aber
wirkungsvollen, christlichen Fundamentalismus bedroht ist, der danach strebt, postmoderne
Pluralität in prämoderne Dogmatik zu überführen. (2)
Erstaunt war ich allerdings über die Reaktionen aus dem Bereich der Politik, der Justiz
und der Medien. Niemals hätte ich erwartet, mit so vielen christlich-bornierten
Schafsköpfen konfrontiert zu werden, und bis heute weiß ich nicht so recht, was ich
erschreckender finden soll: die inhumane Militanz der christlich-fundamentalistischen
GottesanbeterInnen oder aber die alle Vorstellungen sprengende Dummheit der am
Maria-Syndrom"-Verfahren beteiligten OrdnungshüterInnen. Doch zäumen wir das
Pferd nicht von hinten auf, sondern beginnen wir - chronologisch korrekt - mit der
Entstehungsgeschichte des Stücks.
In Anlehnung an eine hinreichend bekannte Schrift könnte man sagen: Im Anfang war das
Wort und das Wort hieß Maria-Syndrom". Dieses merkwürdige Wort kam mir vor
mehr als zehn Jahren in den Sinn, als ich das erste Mal die Anfangszeilen der Kleistschen
Novelle Die Marquise von O..." las. Dort berichtet Kleist von einer Dame
von vortefflichem Ruf", die über die Zeitungen bekanntmachen läßt, daß sie,
ohne ihr Wissen, in andere Umstände gekommen sei, daß der Vater zu dem Kinde, das sie
gebären würde, sich melden solle; und daß sie, aus Familienrücksichten, entschlossen
wäre, ihn zu heiraten." (3) Ich fragte mich nach der Lektüre des Werkes,
warum Kleist die naheliegende Möglichkeit, eine Parallele zur wundersamen Geschichte der
Jungfrau Maria zu ziehen, so gänzlich ausgeblendet hatte. In welch pikante Richtung
hätte sich die Novelle entwickeln können, wenn die Marquise von O. sich als Auserwählte
des Herrn gesehen hätte! Es machte mir einiges Vergnügen, die Kleistsche Geschichte in
dieser Weise fortzuspinnen. Ich schrieb mehrere Entwürfe, die sich immer weiter von der
Kleistschen Vorlage entfernten, war aber mit keiner Fassung sonderlich zufrieden. Und so
erging es dem Maria-Syndrom" wie vielen anderen verrückten Projektideen, die
ich in diesen Jahren hatte: Es verschwand in der Schreibtischschublade und geriet langsam
in Vergessenheit.
Dann aber kam der Herbst 91. Die Kabarettgruppe HEIL & SALOMON, mit der ich damals
unterwegs war, steckte in einer tiefen künstlerischen Krise. Unser Programm An die
Nachgeborenen" hatte zwar gute Kritiken erhalten, ließ sich aber ungeheuer
schlecht verkaufen. Die Gründe hierfür waren offensichtlich: Das Programm war sowohl
inhaltlich als auch formal nur einer kleinen intellektuellen Elite zugänglich, es hatte
wenig Ähnlichkeit mit dem schenkelklopfenden Humor, den das breite Publikum bevorzugte,
und außerdem: wer wollte sich - außer uns - Anfang der 90er Jahre (!!) überhaupt noch
mit Brechtscher Kapitalismuskritik beschäftigen?
Das Problem: Keiner von uns wollte seine zentralen politischen und künstlerischen Ziele
verraten und wendehalsig zur Fraktion der zwanghaften Schenkelklopfer überlaufen. Also
mußten wir nach anderen Möglichkeiten suchen, um dem elitären Bildungsgetto zu
entfliehen. Ich träumte damals von einer multifunktionalen", mehrfach
codierten" Kunst, die einerseits so einfach angelegt war, daß sie die
künstlerisch/philosophisch weniger gebildeten Massen erreichte, aber andererseits auch
komplexere, künstlerische/philosophische Informationen enthalten sollte, an denen sich
anspruchsvollere KonsumentInnen erfreuen könnten.
In diesem Zusammenhang erinnerte ich mich auch wieder an das alte
Maria-Syndrom"-Sujet, das verglichen mit allen anderen Projektentwürfen, die
zur Debatte standen, mit Abstand am besten geeignet schien für die angestrebte
künstlerische Neuorientierung. Ja, schon die Grundaussage des Stücks schrie förmlich
danach, auf künstlerisch primitivere" Weise verarbeitet zu werden, denn:
Könnte man der real existierenden Absurdität religiöser Glaubensvorstellungen
künstlerisch adäquater begegnen als mit dem Entwurf eines absurden, (scheinbar)
niveaulosen (und daher massenkompatiblen) Comicstrips? Würde nicht jede andere Form
der künstlerischen Auseinandersetzung das real existierende Niveau religiöser
Bekenntnisse unangemessen überschreiten?
Unterstützt von meiner damaligen Kabarettpartnerin Charlotte Karlstedt machte ich mich an
die Arbeit und nach und nach wurde aus dem Fragment Maria-Syndrom" ein bizarrer
musikalischer Comicstrip, der ein wenig an die humorvolle Extravaganz des amerikanischen
Komponisten und Rockmusikers Frank Zappa und der britischen Comedytruppe Monty Python
erinnerte.
Ich hatte mir das Ziel gesetzt, die Haupthandlung des Comicals
so plakativ zu gestalten, daß wir uns der Begeisterung pubertierender Jugendlicher ebenso
gewiß sein konnten wie der Entrüstung verknöcherter Kirchenfürsten. Um nichts dem
Zufall zu überlassen, wurde die Grundrichtung der Story schon im Prolog als obszön
und geschmacklos" angekündigt: OBSZÖN, weil sie unter die Gürtellinie zielt
und GESCHMACKLOS, weil sie eben dadurch jenen sogenannten guten Geschmack"
verfehlt, welcher bekanntlich in höheren Regionen sein vertrocknetes Dasein
fristet."
Von Anfang an war klar, daß das Maria-Syndrom" in Gefahr geraten könnte, mit dem Zensurparagraphen 166 zu kollidieren. Das aber machte gerade den besonderen Reiz des Projekts aus. Ich nahm mir vor, das Stück so zu konzipieren, daß es einerseits die satirische Kritik an religiöser Geistesverzwergung auf die Spitze trieb, aber andererseits bei genauerer Betrachtung (!!) den Zensoren keine Möglichkeiten bot, um tatsächlich im Sinne des §166 StGB einzuschreiten. (4) Mit anderen Worten: Ich versuchte das Prinzip der Mehrfachcodierung" nicht nur auf ästhetische Formfragen anzuwenden (z.B. auf die Konzeption der Musik, bei der ich gängige Rock-Grooves u.a. mit Barock-Rezitativen und Clusterbildungen der Neuen Musik kombinierte), sondern auch auf den Umgang mit der stets lauernden Gefahr eines Verbots auf der Basis des alten Gotteslästerungsparagraphen. Will sagen: Auf der einen Seite sicherte ich das Stück gewissenhaft gegen alle möglichen Ansatzpunkte für Zensurbestrebungen ab, auf der anderen Seite aber gab ich den meist unreflektiert wahrnehmenden, christlichen FundamentalistInnen all jene Schlüsselreize, die sie brauchten, um reflexartig um sich zu schlagen. Von dem unsichtbaren Theaterstück", das ich dank der so gesicherten Mitarbeit" christlicher FundamentalistInnen um die eigentliche Musiktheaterproduktion herum inszenieren wollte, erhoffte ich mir zweierlei: Erstens sollte hierdurch die Aufmerksamkeit auf das Stück gelenkt werden. Zweitens gefiel mir die Vorstellung, daß das Theater um das Theater" selbst als Lehrstück wirken könne, denn ich hatte die (zugegebenermaßen etwas naive) Hoffnung, daß die liberal denkenden Bevölkerungskreise aufgeschreckt würden durch das Sichtbarwerden der ansonsten meist im Verborgenen wirkenden christlich-fundamentalistischen Fraktion.
Im Mai 1994 liefen die Vorbereitungen für die für den 28.5. angekündigte
Uraufführung des Maria-Syndroms" auf Hochtouren. Die MusikerInnen der
Flying Toilet Seats" (so der Name der hervorragend besetzten Band, die wir
eigens für die Produktion zusammengestellt hatten) probten, was das Zeug hielt. Die
Spannung stieg - nicht nur im Ensemble, sondern auch in der Öffentlichkeit.
Bereits Anfang Mai waren die ersten Beschwerdebriefe bei der Stadt eingegangen. Grund: die schwangere Nonne,
die auf den großformatigen Maria-Syndrom"-Plakaten mit sanftem Lächeln für
die bevorstehende Uraufführung warb. Ich verschärfte den Druck ein wenig, indem ich mit
der I.R.A. (der damals spontan gegründeten Initiative für religiöse
Abrüstung") am Pfingstsonntag
vor dem Trierer Dom erschien, religionskritische Aufsätze und vegetarische Hostien
(kein Heiland drin") verteilte und den Domvorplatz scherzhaft zur
religionsfreien Zone" erklärte (ein viel diskutiertes Happening, das damals
von einigen wohlgesonnenen KirchenbesucherInnen als spannendes Pfingsterlebnis"
empfunden wurde und bundesweit positives Medienecho fand).
Das Bistum Trier war allerdings von der Aktion weit weniger begeistert (5) und reagierte
panisch. Drei Tage später, am 25.5., stellte es Antrag auf präventives Eingreifen
zur Verhinderung einer Straftat", wobei mit Straftat" nichts anderes als
die Uraufführung des Maria-Syndroms" gemeint war. So lächerlich und
juristisch unhaltbar die Begründung dieses eilig aufgesetzten Antrags auch war, er zeigte
Wirkung: Am 27.5.1994, also einen Tag vor der geplanten Uraufführung, wurde die
öffentliche Darbietung des Maria-Syndroms" vom Trierer Ordnungsamt unter
Androhung von Polizeigewalt verboten, weil angeblich die Gefahr bestünde, daß die
Schutzintentionen des §166 StGB verletzt würden.
Daß die öffentlichen Stellen vor einer solch ungeheuren Zensurmaßnahme nicht
zurückschreckten (man muß sich vergegenwärtigen, daß keiner der Zensoren das Stück
auch nur ansatzweise kannte!!), kann nicht allein mit der Macht erklärt werden, die die
katholische Kirche in der altehrwürdigen Bischofsstadt Trier besitzt. Mindestens ebenso
ausschlaggebend waren hier zwei weitere Gründe, nämlich
1. die Mitgliedschaft des direkt verantwortlichen Politikers, Herrn Bürgermeister Dr.
Neuhaus, im christlich-fundamentalistischen Geheimorden Opus Dei"
2. die wahltaktischen Überlegungen der Christlich Demokratischen Union.
Welches Interesse hatte das Opus Dei am Verbot des "Maria-Syndroms"? Herr Dr.
Neuhaus, dem u.a. das Trierer Ordnungsamt untersteht, war und ist als Numerarier
(Vollmitglied) von Opus Dei prinzipiell nicht nur zu Armut (sein Bürgermeistergehalt
dürfte in die Taschen des Ordens fließen) Bußgürteltragen (2 Stunden täglich!) und
harter Selbstgeißelung (in der Regel mindestens eine halbe Stunde wöchentlich!)
verpflichtet, sondern auch dazu, alles Mögliche im Sinne einer Rechristianisierung der
Gesellschaft zu unternehmen.
Hierzu heißt es in einer internen Opus Dei-Schrift:
Wir haben den großen Ehrgeiz, die Institutionen der Völker, der Wissenschaft, Kultur, Zivilisation, Politik, Kunst und sozialen Beziehungen zu heiligen und zu christianisieren. Alles sollte christlich sein als ein kollektiver gesellschaftlicher Ausdruck des Glaubens des Menschen und als ein Werkzeug, Seelen zu retten, sie in ihrem Glauben zu erhalten und zu Gott zu führen" (6)
Der Hitler- und Franco- freundliche Gründer des Opus Dei, Josemaria Escriva, ließ keinen Zweifel daran, daß es im Notfalle, also falls es mit der freiwilligen Christianisierung einmal nicht so richtig klappen sollte, angebracht ist, heiligen Zwang" einzusetzen. Seine Begründung:
Um ein irdisches Leben zu retten, wendet man unter dem Beifall aller jede mögliche Gewalt an, um den Menschen vom Selbstmord zurückzuhalten. - Sollen wir nicht den gleichen Zwang anwenden, den heiligen Zwang, um das Leben vieler zu retten, die idiotischerweise unbedingt den Selbstmord ihrer Seele verüben wollen?" (7)
Es ist einsichtig, daß Bürgermeister Neuhaus mit der Anordnung des
Maria-Syndrom"-Verbots nichts anderes getan hat, als diesen Worten seines
geliebten Vaters" Escriva zu gehorchen. Er wendete heiligen Zwang"
an. Und er tat dies sicherlich mit bestem Gewissen, denn er war damals (und ist natürlich
auch heute noch) davon überzeugt, daß Zensur ein legitimes Mittel ist, um zu verhindern,
daß Menschen vom richtigen, nämlich christlichen, oder genauer: streng katholischen Weg
abkommen.
Genaugenommen ist für Neuhaus ein Leben ohne Zensur überhaupt nicht vorstellbar, denn
innerhalb des Opus Dei ist Zensur an der Tagesordnung. Hierzu heißt es in einer internen
Schrift, dem sogenannten Vademecum für die örtlichen Räte":
Konkret darf man ohne die notwendige Erlaubnis nicht lesen: die Bücher, die von der zuständigen kirchlichen Behörde ausdrücklich verworfen sind; die Bücher und Artikel von nicht-katholischen Autoren, die ausdrücklich religiöse Themen behandeln, es sei denn, sie enthalten mit Gewißheit nichts gegen Glaube oder Sitten; die Schriften, die im Widerspruch zum Glauben und zu den Sitten stehen; [...]die Bücher, die zwar nicht ausgesprochen antikatholisch, häretisch, unmoralisch usw., aber doch zweideutig und verwirrend (und darum gefährlich) im Hinblick auf Glauben und Moral sind." (8)
Aber selbstverständlich bergen nicht nur Bücher Gefahr für die Einheit von Glauben und Moral, auch in persönlichen Briefen können sich natürlich auch immer wieder Passagen einschleichen, die für Verwirrung sorgen könnten. Darum greift die jeweilige örtliche Opus Dei - Führung auch hier liebevoll zensierend ein:
Leute, die dem Werk erst kurz angehören, sind dankbar, wenn die Mitglieder des Örtlichen Rats die Lektüre der an sie gerichteten Briefe wohlwollend übernehmen - dies gehört zur Aufgabe der Formung -, denn so können sie ihnen Orientierung, Hilfestellung und den geeigneten geistlichen oder apostolischen Rat geben." (9)
Widerspruch gegen solche Zensurregelungen ist selbstverständlich nicht erlaubt, Kritik im höchsten Maße angstbesetzt, denn - wie das ehemalige Mitglied Steigleder betont - :
Zu der Ausbildung des Opus Dei gehört neben vielem anderen die Vermittlung
großer Angst vor ewiger Verdammnis und Hölle. (...) Wer (...) den sicheren Weg des
Gehorsams im Opus Dei, wer seine Berufung verläßt, begibt sich in eine große
Gefährdung, in die Gefahr ewiger Verdammnis. Er gibt einen sicheren Weg auf und beginnt
höchst unsichere und heikle Wege zu beschreiten." (10)
Kommen wir nun zu den wahltaktischen Überlegungen der CDU:
Dr. Neuhaus wurde in seinen Verbotsbestrebungen unterstützt durch seine christlich
demokratischen Parteikollegen, die ihr erfolgreiches Eingreifen im Fall
Maria-Syndrom" geschickt im Wahlkampf einsetzten. (SPD-PolitikerInnen sagten
nach der Wahl, daß ihr schlechtes Ergebnis in der Region Trier zum Teil auch auf den
Skandal um das Maria-Syndrom" zurückzuführen sei.)
Daß nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung positiv auf die Zensurmaßnahme reagierten,
ist nicht allein auf die u.a. von Fromm und Adorno belegte autoritäre Charakterstruktur
vieler BürgerInnen zurückzuführen. Berücksichtigt werden muß darüber hinaus auch der
unter postmodernen, unübersichtlichen, wertunsicheren Verhältnissen notwendigerweise
intensiver werdende Wunsch nach klaren, übersichtlichen, ethisch wie juristisch
verbindlichen Werten. Viele Menschen sind von den permanenten Wandlungsprozessen in
unserer Gesellschaft schlichtweg überfordert. Sie kleben zwanghaft an der Scholle ihrer
eigenen Vergangenheit und verteidigen ihr angestammtes kulturelles Getto verzweifelt gegen
das vermeintlich Feindliche, das sie hinter allem Fremden" vermuten.
ZensorInnen haben es unter solchen Rahmenbedingungen leicht. Sie müssen nur die richtigen
Infohäppchen zum richtigen Zeitpunkt in die Medien bringen. Wer das richtige Timing
besitzt, der hat die Schlacht schon fast gewonnen.
Und zumindest dies muß man den Trierer ZensorInnen bescheinigen: Der Zeitpunkt des
Maria-Syndrom" Verbotes war vom Timing her optimal gewählt: ein Tag vor der
geplanten Uraufführung und knapp eine Woche vor den Kommunalwahlen. Zufall?
Unwahrscheinlich, denn die Tatsache, daß die Ordnungsverfügung zu diesem strategisch
günstigen Zeitpunkt erfolgte, kann nicht darauf zurückgeführt werden, daß die Stadt
erst zu diesem Zeitpunkt von dem Stück erfahren hat. Schon Monate zuvor hatte es u.a.
wegen Finanzierungsfragen zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Stadtverwaltung und der
Landesbehörden gegeben.
Die ZensorInnen bewiesen übrigens ein zweites Mal erstaunliches Gespür für Timing: Nach
einer Sendepause von knapp zwei Jahren tauchte das Thema Maria-Syndrom" 1996
wieder einmal passend zur Wahlkampfzeit in den Medien auf. Das
Maria-Syndrom"-Urteil des Verwaltungsgerichts Trier war noch gerade rechtzeitig
ergangen, um in der Schlußphase des rheinland-pfälzischen Wahlkampfes Stimmung für die
Konservativen zu machen. Dabei wurde das Urteil von der Pressestelle des Gerichts umgehend
an die Medien gemeldet und mit großem Tamtam verbreitet. Ich selbst erfuhr die
Entscheidung aus der Presse...
Die Zeitschrift MIZ kommentierte die damaligen Vorgänge folgendermaßen:
Die Begleitumstände des Verfahrens legen es [...] nahe, hier eine korrupte politische Justiz am Werke zu sehen. [...] Da die Absicht, Wahlkampfhilfe zu leisten, den Urteilsspruch allzu offensichtlich motiviert hat, dürfte er in der angekündigten Revision auch nur schwerlich Bestand haben." (11)
So stimmig diese (von mir damals geteilte) Analyse auch war, unsere Erwartung, die Revision würde Licht ins juristische Schattenspiel bringen, wurde nicht erfüllt. Unser Fehler: Wir bauten auf den sogenannten gesunden Menschenverstand" und vernachlässigten dadurch fahrlässig eine entscheidende Größe im gesamten Zensurspektakel, nämlich die geradezu abenteuerlich anmutende Scheuklappenblindheit der zensierenden OrdnungshüterInnen.
Um es klarzustellen: Der eigentliche Skandal im Fall Maria-Syndrom" war
nicht das vom Stadtvorstand beschlossene und vom Ordnungsamt verfügte Verbot (angesichts
der weltanschaulichen Beschränktheit der verantwortlichen Politiker mußte man mit einer
solchen Reaktion rechnen), sondern das totale Versagen der JuristInnen, die über die
(Un-) Rechtmäßigkeit dieser Zensurentscheidung zu urteilen hatten. Erschreckend geradezu
die Klarheit, mit der sich die gedankliche Unklarheit der RichterInnen in den Urteilen
manifestierte. Wie sehr Heinrich Heine doch den Nagel auf den Kopf getroffen hatte, als er
- siehe Titel! - darauf hinwies, daß sich die zensierenden Ordnungshüter in der Regel
nicht nur durch konservative Gesinnung auszeichnen, sondern auch durch bemerkenswerte
intellektuelle Unschärfen (um es einmal etwas freundlicher zu formulieren...)!! (12)
Werfen wir, um dies zu untermaueren, einen Blick in das letzte, vom OVG Rheinland-Pfalz
ergangene Urteil in Sachen Maria-Syndrom" (13):
Das OVG Rheinland-Pfalz kommt in seinem Urteil vom 13.12.1996 zu dem Ergebnis, daß das
Maria-Syndrom" gegen die Bestimmungen des §166 StGB verstößt, weshalb das
1994 erfolgte Verbot der Uraufführung des Bühnenstücks rechtens sei.
Die Argumentation der Koblenzer RichterInnen vollzieht sich dabei in drei Schritten:
(1) Sie stellen fest, daß das Maria-Syndrom" den Inhalt des
christlichen, insbesondere des katholischen Bekenntnisses, nämlich Grundlehren und
Glaubensregeln angreift, indem Jungfrauengeburt, Maria, Jesus und Gott angesprochen sind,
und [...] auch beschimpft werden" (14)
(2) Sie legen dar, daß mit dem Maria-Syndrom" [...] das Bekenntnis
anderer im Sinne des § 166 Absatz 1 StGB beschimpft" wird (Hier geht es vor
allem um die Form der Darstellung.) (15)
(3) Sie zeigen auf, daß die in Punkt (2) dargelegte Beschimpfung geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören" . (16)
Untersuchen wir nun die Stichhaltigkeit dieser dreistufigen Argumentation. Um mit dem
ersten Punkt zu beginnen: Stimmt der Vorwurf, im rahmen des "Maria-Syndroms"
würden christliche Inhalte, christliche Glaubensfiguren direkt angesprochen und
beschimpft?
Im Rahmen der Verhandlung hatte ich mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß die
Bühnenfiguren Ann-Marie und Me-Ti (siehe die obige Zusammenfassung der Handlung) auf
keinen Fall mit den biblischen Gestalten Maria und Jesus zu verwechseln sind. Die
RichterInnen des OVG aber glaubten, das Stück besser verstanden zu haben als sein Autor.
Deshalb versuchten sie, im Rahmen ihrer Urteilsbegründung darzulegen, daß der Einwand
des Autoren angesichts der Inhalte des Stücks [...] nicht nachvollziehbar"
sei. (17)
Ihr wichtigster Beleg für die Deutung (Ann-Marie = biblische Maria) ist dabei eine Stelle
aus dem zweiten Akt des Stücks. Dort führt der (insgesamt recht unsympathisch
gezeichnete) Psychoanalytiker Henry Boys aus:
In der Geschichte gab es - wenn ich mich nicht irre - nur einen einzigen, auch nur annähernd ähnlich struktu-rierten Fall. Vor knapp zweitausend Jahren. Da stand nämlich die heilige Jungfrau Maria höchstpersönlich vor einer ähnlich prekä-ren Situation. Ihr gelang es damals ihren wohl reichlich naiven Freund Josef davon zu überzeugen, daß ihre Schwangerschaft göttlichen Ursprungs sei. Ich möchte also - wenn Sie es mir erlauben - bezüglich Ihres Leidens von einer Art MARIA-SYNDROM" sprechen." (18)
In der Tat wird hier - völlig untypisch für das gesamte Stück! - direkt von
biblischen Gestalten gesprochen. Doch: Kann diese Stelle wirklich in dem Sinne gedeutet
werden, daß Ann-Marie und Maria ein und dieselbe Person sind?
Jeder Mensch mit halbwegs klarem Kopf dürfte diese Frage vehement verneinen, denn gerade
in dieser Passage wird ja explizit ausgesprochen, daß Ann-Marie und Maria zwei
verschiedene Personen sind, die zu völlig verschiedenen Zeitpunkten leben (Vor
knapp zweitausend Jahren"). Ann-Marie und Maria sind also auf keinen Fall identisch.
Allerdings: Es stimmt, daß hier ein Vergleich zwischen Ann-Marie und biblischer Maria
gezogen wird. Aber auch dies hat - wie leicht zu erkennen ist - wenig blasphemischen
Charakter. (19) Vergegenwärtigen wir uns hierzu die Situation, in der es zu diesem
Vergleich kommt: Der Psychoanalytiker Boys ist konfrontiert mit einer schwangeren Frau,
die nach eigenem Bekunden niemals Sexualkontakt mit einem Mann hatte. Dies ist die
prekäre Situation", von der der wenig einfühlsame Boys im obigen Zitat
spricht, und die er mit der Situation Mariens vergleicht. Boys benutzt dabei den
christlichen Marien-Mythos als Kennzeichnung der bei Ann-Marie angeblich vorliegenden
Psychopathologie - ähnlich wie Sigmund Freud auf den griechischen Ödipus-Mythos
zurückgegriffen hat, um seine Theorie des Ödipuskomplexes zu verdeutlichen. Dabei
bezieht sich die von Boys vorgenommene Beschreibung des Maria-Syndroms" - wie
aus dem Text leicht zu ersehen ist - nur auf Ann-Marie, nicht auf die biblische Maria.
Auch hier die Parallele zu Freud: Seine Beschreibung des Ödipuskomplexes kann ja auch
nicht auf die mythologische Ödipusgestalt bezogen werden, denn Ödipus war ja zum
Zeitpunkt seiner eigenen ödipalen Phase" von Vater und Mutter getrennt.
Ein anderer Einwand gegen die oben zitierte Passage: Ist die Boys´sche Rede von dem
wohl reichlich naiven Freund Josef" nicht eindeutig im Sinne einer böswilligen
Beschimpfung des Christentums aufzufassen?
Auch hier muß mit einem klaren Nein!" geantwortet werden, denn man muß ja
grundsätzlich differenzieren zwischen der Äußerung einer Bühnenfigur und den
Überzeugungen eines Autors bzw. den Grundaussagen seines Stücks. Will heißen: Es ist -
auch wenn dies eine in der Geschichte der Zensur immer wieder angewandte Strategie ist -
nicht legitim, die Äußerungen einer Bühnenfigur als direkte Äußerung des Autors zu
interpretieren, insbesondere nicht, wenn es sich um eine Bühnenfigur handelt, die mit all
ihren Deutungen und Kommentaren so völlig an der Wahrheit vorbeizielt, wie dies im Fall
der Figur des Psychoanalytikers Boys leicht zu beobachten ist.(20)
Schließlich ist Ann-Maries Unkenntnis bezüglich der Ursachen ihrer Schwangerschaft nicht
- wie Boys glaubt - auf eine Amnesie (traumatische Verdrängung) zurückzuführen, sondern
auf die in der Tat höchst ungewöhnlichen Bedingungen der Befruchtung. Ja, schlimmer
noch: Der offenkundig unfähige Boys löst durch seine unsensiblen Darlegungen erst das
eigentliche Maria-Syndrom" bei Ann-Marie aus, denn erst nachdem der Analytiker
seine Ausführungen beendet hat, (miß-)versteht sich Ann-Marie als Reinkarnation
Mariens (ähnlich wie sich andere psychisch gestörte Menschen z.B. als Reinkarnationen
Napoleons verstehen)!
Wir sehen: Erst nachdem Ann-Marie von ihrem Arzt gewissermaßen in den Wahnsinn getrieben
wurde, kommt es - vereinzelt - zu einer Parallelität von Comical-Handlung und
biblischer Geschichte. Diese Parallelität ist aber - beim besten Willen!! - NICHT im
Sinne einer direkten Parodie der biblischen Geschichte zu verstehen, sondern als
comic-hafte Nachzeichnung der tragisch-komischen Geschichte einiger psychisch kranker
Menschen, die sich in ihrem Wahn FÄLSCHLICHERWEISE als Reinkarnationen biblischer
Gestalten verstehen.
Deshalb ist klar: Wenn Ann-Marie mit erregter Stimme verkündet, dazu bestimmt zu sein,
den Heiland, den Erlöser zu gebären", so ist dies - selbstverständlich! -
nicht im Sinne einer wie auch immer gearteten Identität von Ann-Marie und Marie zu
verstehen, sondern als Ausdruck der durch die Fehlleistung eines Therapeuten erzeugten
Wahnidee einer psychisch kranken Frau...
Kurzum: Eigentlich dürften nur hochgradig unaufmerksame (oder begriffsstutzige?)
RezipientInnen dem Gedanken verfallen, im Maria-Syndrom" würden biblische
Figuren direkt beschimpft. Pointiert formuliert: In jedem Sextaneraufsatz hätte es
empfindliche Punktabzüge gegeben, wäre man dort zu einer ähnlich absonderlichen
Textinterpretationen gelangt wie die RichterInnen des OVG in ihrer Interpretation des
Maria-Syndroms"
Und dabei hatte ich eigentlich gedacht, es gerade literarisch weniger geübten
Hobbyexegeten besonders leicht gemacht zu haben. Schließlich heißt es doch ziemlich
unmißverständlich im ersten Satz des Stückes:
Das folgende Stück handelt NICHT von dem jüdischen Rebellen Jesus von Nazareth, der vor knapp 2000 Jahren von der römischen Besat-zungsmacht hingerichtet wurde, allenfalls von den Mechanismen, die diese historische Gestalt zur Gottheit ERNIEDRIGTEN, und damit das Fundament legten für eine der größten Verbrecherorgani-sationen der Menschheitsgeschichte."
Bezeichnenderweise hat das OVG nur den zweiten Teil dieses Satzes zitiert, den ersten
Teil aber vorsorglich unterdrückt. Dabei hätte gerade dieser Satz in seiner Gesamtheit
den RichterInnen helfen können, das Stück zu verstehen und den in der Tat vorhandenen,
von mir selbstverständlich auch niemals geleugneten, religionskritischen Bezug des
Stückes zu erfassen:
Im Maria-Syndrom" geht es nämlich tatsächlich um eine scharfe Kritik der
Religion. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine spezielle, sondern um eine
allgemeine Form der Religionskritik. Und eben deshalb handelt das Stück auch nachweislich
nicht von Jesus, Maria und Josef, es handelt nicht einmal vom Christentum im Speziellen,
sondern - wie der oben zitierte Vorspruch bereits verdeutlicht - einzig und allein von den
MECHANISMEN, die verantwortlich sind für die Entstehung von Religion und - damit
zusammenhängend - für die barbarischsten Greueltaten der Menschheitsgeschichte (21)
(incl. des Nationalsozialismus (22) ).
Mit anderen Worten: Es handelt sich hier - auch wenn man dies von einem, auf den ersten
Blick nicht besonders anspruchsvoll erscheinenden Comicstrip möglicherweise nicht
erwartet (gerade das ist ja der Gag!) - um eine Art Metakritik der Religion (im
Allgemeinen) und nicht um eine Kritik (geschweige denn einer Beschimpfung) spezieller
religiöser Glaubenssätze und -überzeugungen. Deshalb wird auch der § 166 StGB durch
das Maria-Syndrom nicht tangiert, denn dieser Paragraph schützt ja nur spezielle
Glaubensüberzeugungen. Das bedeutet: Die Maria-Syndrom" erfolgte satirische
Auseinandersetzung mit den allgemeinen Voraussetzungen, auf denen sich die speziellen
religiösen Glaubenssätze und -überzeugungen gründen, kann durch Anwendung dieses
Paragraphen nicht beanstandet werden.
Kommen wir nun zum zweiten Punkt der richterlichen Argumentation:
Hier behaupten die RichterInnen, daß die christlichen Inhalte im
Maria-Syndrom" nicht nur konkret angesprochen werden, sondern daß dies auch
noch in einer Form geschieht, die jeglichen Ansatz zu konstruktiver Kritik vermissen
läßt.
Obwohl sich dieser Punkt durch die obigen Ausführungen eigentlich von selbst erledigt,
sollten einige gedankliche Entgleisungen, die den RichterInnen hier unterlaufen, nicht
unerwähnt bleiben.
Höchst skurril zum Beispiel die Behauptung der RichterInnen, sie könnten den
Gesamteindruck des Stücks adäquat einschätzen - und zwar incl. der Art und Weise
der Aufführung" (23)!! Heißt das, daß die Koblenzer RichterInnen enorme
paranormale Fähigkeiten besitzen, die die offensichtlich gewordenen, mentalen Unschärfen
wettmachen können - oder wie, um alles in der Welt, ist ihnen sonst gelungen, einen
Eindruck von der Art und Weise der Aufführung" zu bekommen, ohne das
Stück jemals - auch nur in Fragmenten! - gesehen oder gehört zu haben (es wurde ja
vorsorglich vor der Uraufführung verboten!!)?
Was das Verständnis der formalen Anlage des Stücks betrifft, so muß festgestellt
werden, daß die RichterInnen kaum eine der vielen künstlerischen und philosophischen
Anspielungen entdeckt bzw. begriffen haben, was die Qualität ihrer ohnehin kläglichen
Textinterpretation zusätzlich mindert. So war ihnen z.B. nicht bewußt, daß der Name
Me-Ti (Name der tragisch-komischen Hauptperson des 3.Aktes) nicht an den jüdischen Rabbi
Jesus von Nazareth, sondern an den alten chinesichen Philosophen Mo-Ti erinnert, der
bereits 400 Jahre vor Christus von der Notwendigkeit universeller Menschenliebe sprach.
Darüber hinaus war die Figur des Me-Ti auch eine Art augenzwinkernde Reminiszenz an die
Zeit, in der ich mehr oder weniger vergeblich versucht hatte, dem Publikum die unbequemen,
aber dennoch eminent wahren, dialektischen Weisheitsgedichte des späten Brecht
nahezubringen, denn schon Brecht hatte jenen alten chinesischen Philosophen wieder zum
Leben erweckt. (24) Aus dieser Parallele erklärt sich übrigens auch der an Brecht
erinnerte Duktus der Worte, die Me-Ti am Anfang des 3. Aktes spricht:
Mißtraut denen, die da sagen
Daß Gott auf ihrer Seite steht
Sie sind nur so nah ihrem Gott,
Weil sie so fern dem Menschen sind.
Das jenseitsgetrübte Auge
Es übersieht allzu gerne
Das Unrecht im Diesseits!
Ihm verklärt sich
Das Leid zur Freude,
Das Verbrechen zur Heldentat,
Das Joch zum Siegessymbol..."
Es dürfte niemanden verwundern, daß diese Passage in der Urteilsbegründung nicht zitiert wurde, obwohl sie - deutlicher als jede andere Stelle - die religionskritische Ausrichtung des Stücks widerspiegelt. (Der Grund hierfür ist leicht einsichtig, hätte das Zitieren dieser Passage in der Urteilsbegründung doch das Märchen von der angeblich allgegenwärtigen Sexual- und Fäkalsprache entlarvt, das die RichterInnen mühsam konstruiert haben, um behaupten zu können, daß im Maria-Syndrom" Darstellungen aus dem Sexual- und Fäkalbereich möglicherweise vom Autor beabsichtigte kritische Ansätze völlig überlagern" (25).
Ziehen wir - statt weiterer Ausführungen zur Frage der künstlerischen Form - an
dieser Stelle ein erstes Fazit:
Daß die RichterInnen im Maria-Syndrom" nur eine bloße
Verächtlichmachung christlicher Glaubensvorstellungen" (26) ohne jeden Ansatz zu
gerechtfertigter Kritik sehen konnten, ist weniger auf das Stück selbst als auf
schwerwiegende analytische Defizite der RichterInnen zurückzuführen, die
bedauerlicherweise weder den Inhalt des Stücks korrekt verstanden haben, noch die
vielfältigen Qualitäten und Anspielungen auf formaler, künstlerischer Ebene.
Dies aber wirft spannende, prinzipielle Fragen auf, z.B.: Müssen KünstlerInnen die Zeche
zahlen für die strukturell bedingte Borniertheit der staatlichen
OrdnungshüterInnen? Sind sie haftbar zu machen, wenn OrdnungshüterInnen den Konsensus
der Dummheit zur allgemeinen Richtschnur der juristischen und künstlerischen Beurteilung
erheben? Müssen wir - um dies polemisch auf die Spitze zu treiben - befürchten, daß
irgendwann einmal KünstlerInnen unter Quarantäne gestellt werden, nur weil
OrdnungshüterInnen unter Polyphonie" fälschlicherweise eine ansteckende
Viruserkrankung vermuten?
Spaß beiseite, das Problem ist ernst genug: Ich denke, daß es für unsere Demokratie
alles andere als vorteilhaft ist, wenn BürokratInnen aus der Not ihrer Unbildung eine
Tugend machen und mit unnachahmlicher deutscher Ignoranz alles zu Schund erklären, was
ihren eigenen, engen, bürgerlichen Maßstäben nicht entspricht. Sollten wir dies
zulassen, so steigt auch wieder die Gefahr, daß Polizeigewalt entscheidet, was artige und
was ENTARTETE Kunst ist...
Nun zum letzten Punkt der Urteilsbegründung: Um das nachfolgende etwas spannender zu
gestalten, wollen wir kontrafaktisch annehmen, die Argumente der RichterInnen bezüglich
der Punkte (1) und (2) seien stimmig gewesen. Wir unterstellen also spaßeshalber, daß
das Maria-Syndrom" tatsächlich christliche Glaubensinhalte in einer besonders
rohen, unkritischen und unflätigen Weise beschimpfen würde. Wäre hierdurch - und dies
wird ja von den RichterInnen behauptet - der öffentliche Frieden gefährdet?
An dieser Stelle kann ich nur wiederholen, was ich bereits in meiner Stellungnahme vor
Gericht dargelegt habe: Die Vorstellung, daß der öffentliche Friede durch die
Aufführung eines musikalischen Comicstrips gefährdet sei, kann man mit Fug und Recht als
fundamentalistische Wahnidee verstehen. Einer korrekten wissenschaftlichen Wirkungsanalyse
würde eine solche Behauptung niemals standhalten
Aber leider ist die Argumentation des OVG in diesem Punkt nicht nur ähnlich unscharf wie
in den vorangegangenen Punkten. Nein, hier kommt zum Tatbestand der intellektuellen
Unredlichkeit auch noch ein Schuß juristische Perversität hinzu, denn die RichterInnen
versteigen sich tatsächlich zu der Behauptung, daß die Tatsache, daß von christlich
fundamentalistischer Seite Morddrohungen gegen MICH ausgestoßen wurden, ein Beleg dafür
sei, daß MEIN Stück den öffentlichen Frieden stört!!
Der Logik dieser Argumentation folgend müßten wir auch Salman Rushdie schuldig sprechen,
weil er die iranischen Machthaber dazu reizte, den Mordbefehl zu geben! Gleichermaßen
wäre auch Giordano Bruno zu beschuldigen, denn hätte er seine Naturphilosophie nicht
veröffentlicht, wäre er nie auf dem Scheiterhaufen der Inquisition gelandet...
Kurzum: Es handelt sich hier um eine skandalöse Verdrehung von Tatsachen! Denn wenn hier
jemand zur Rechenschaft gezogen werden müßte, so bestimmt nicht die KritikerInnen, die
sich allein auf die Kraft ihrer Argumente und Worte stützten, sondern einzig und allein
die bigotten Schwärmer, die - geschichtlich reich dokumentiert - allzu häufig nur nach
einer Maxime handeln, und die lautet: Du wirst dran glauben oder: Du wirst dran glauben!!
Es ist daher an der Zeit, endlich die richtigen Fragen zu stellen: Wer stachelt denn hier
zum Haß an? Wer predigt Intoleranz und ruft nach Zensur? Wer stört den öffentlichen
Frieden? Man werfe zur Beantwortung dieser Frage einfach einen Blick in die Statistik:
Wieviele Tote gehen auf das Konto religionskritischer Kunst, wieviele auf das Konto der
Religion? Wieviele Menschen haben je eine Veranstaltung hemmungslos blasphemischer
KünstlerInnen mit dem festen Vorsatz verlassen, Andersdenkende zu töten, und wieviele
den gesitteten Gottesdienst?
Selbstverständlich bedarf es keiner allzu großer argumentativer Anstrengungen, um zu
belegen, daß Religionen den öffentlichen Frieden seit Menschengedenken weit mehr
gestört haben, als religionskritische KunstlerInnen dies je könnten.
Trotzdem wird kein aufgeklärter, kritischer Künstler jemals auf den Gedanken kommen,
Religionen verbieten zu wollen - und dies, obwohl die religiösen Urtexte z.B. des
Christentums - anders als das Maria-Syndrom"! - zum Teil nur so strotzen vor
Menschenverachtung und Intoleranz. (27)
Die juristische Zurückhaltung kritischer KünstlerInnen liegt nicht nur - wie man
vielleicht vermuten könnte - in der realen Hoffnungslosigkeit eines solchen Unterfangens
begründet, sondern vor allem darin, daß KünstlerInnen - im Gegensatz zu
fundamentalistisch Religiösen - von ihrem eigenen Anspruch her auf Offenheit, Dialog,
Interaktion setzen müssen und nicht auf Offenbarung, Zensur und Verbot.
Kunst braucht zu ihrer Entfaltung den Nährboden produktiver Auseinandersetzung, sie
schöpft ihre Kraft aus dem bunten Aufeinanderprallen von Lebensentwürfen, aus dem
ständigen Widerstreit von alt und neu. Kunst bedeutet Wechsel, Veränderung, Erneuerung.
Kunst, die nicht über sich und ihre Zeit hinausweist, verfehlt ihren genuinen Auftrag
Deshalb ist Kunst stets auch Provokation. Sie muß anstößig sein, denn sie beansprucht,
Anstöße zu geben. Kunst versucht stets, den zeitbedingten Konsensus der Dummheit
aufzubrechen. Dies ist der Grund, warum KünstlerInnen aller Zeiten immer wieder mit
Zensur zu kämpfen haben.
Nun, da ich diese Zeilen schreibe, besteht das Verbot des Maria-Syndroms"
seit mehr als drei Jahren. Alle Versuche, das Verbot zu umgehen, sind bislang gescheitert.
(28) Es liegt nun in der Hand der RichterInnen des Bundesverwaltungs- bzw. des
Bundesverfassungsgerichts, endlich dafür zu sorgen, daß es in absehbarer Zeit zu einer
Uraufführung des Maria-Syndroms" kommen kann.
Wie gesagt: Juristische Gründe für ein Aufrechterhalten des Aufführungsverbots gibt es
nicht. Im Gegenteil! Das Verbot des Maria-Syndroms" war von Anfang an
Verfassungsbruch, denn auf dem Boden unserer Verfassung kann nicht geduldet werden, daß
zentrale Grundrechte (wie die Kunstfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung und
-bildung) eingeschränkt werden, obwohl durch ihre Ausübung gleichrangige Rechtsgüter
nicht bedroht sind. (Wohlgemerkt: Durch die Aufführung des Stücks wäre niemand daran
gehindert worden, seine Religion auszuüben. Eine Beeinträchtigung hat lediglich in
umgekehrter Richtung stattgefunden, schließlich wurden wir daran gehindert, Kunst zu
produzieren.)
So offensichtlich die juristischen Tatbestände auch sind: Bisher folgten die RichterInnen
nicht dem klaren, freiheitlich geprägten Geist unserer Verfassung, sondern der engen
Stirn christlicher FundamentalistInnen. Will heißen: Sie begingen Verrat an der
produktiven Streitkultur der Aufklärung und machten sich zu Handlangern von Leuten, die
am liebsten mit heiligem Zwang" einen antiaufklärerischen Gottesstaat
errichten würden, in dem selbst Kants Kritik der reinen Vernunft" der Zensur
zum Opfer fiele. (29)
In diesem Zusammenhang ist zu fragen, ob das leichtfertig-zensurfreundliche Agieren der
Maria-Syndrom"-RichterInnen nicht als adäquater Ausdruck derzeitiger
sozioökonomischer Rückwärtsbewegungen verstanden werden muß, d.h. als Symptom einer
generellen Krisenerscheinung unserer Gesellschaft. Steht uns - um dies weiterzuführen -
vielleicht der Weg in eine geschlossene" Gesellschaft bevor? Wird Zensur wieder
zum probaten Mittel politischer Herrschaft?
Angesichts der offensichtlichen Unfähigkeit des Establishments, produktiv auf die tiefe
kulturelle Zerissenheit und die überhand nehmenden sozialen Probleme der Gesellschaft zu
reagieren, ist dies zumindest nicht völlig auszuschließen. Zwar hat es eine Zeit lang so
ausgesehen, als sei der Wille zur Zensur in Deutschland überwunden, doch seit einigen
Jahren sind auch hierzulande restaurative Tendenzen deutlich spürbar. Wie in Amerika so
gibt es auch in unseren Breitengraden einen zunehmend gefährlicher werdenden Machtzuwachs
reaktionärer Kräfte, die nichts sehnlicher wünschen, als der mühsam errungenen Kultur
der Offenheit ein Ende zu bereiten.
Erschreckend in diesem Zusammenhang die Parallelen zur soziokulturellen Situation Ende der
zwanziger Jahre: Wieder einmal ist zu befürchten, daß sich die Bedingungen für freie,
offene Kultur unter dem Druck problematischer werdender Wirtschaftsverhältnisse drastisch
verschlechtern werden, daß Zensur gedeihen und staatlich verordnete Dummheit boomen
wird.
Ein Narr, wer dies nicht erkennt und nicht beizeiten dagegen aufbegehrt, denn wie heißt
es so schön - oder besser gesagt: so schrecklich treffend?
Wer aus den Schrecken der Vergangenheit nichts lernt, der ist dazu verdammt, sie wieder zu
erleben...
Anmerkungen:
(1) vgl. Heinrich Heine: Das Buch Le Grand, Kapitel XII
(2) Eines der Hauptthemen meiner Dissertation Erkenntnis aus Engagement.
Grundlegungen zu einer Theorie der Neomoderne", die sich u.a. mit dem Wechselspiel
von Prämoderne, Moderne und Postmoderne beschäftigt.
(3) Kleist, Heinrich von: Erzählungen und Schriften. München 1986, S.33
(4) Freilich: An dieser Stelle machte ich den schwerwiegenden Fehler, die strukturell
bedingte Dummheit der zensierenden OrdnungshüterInnen massivst zu unterschätzen.
(5) Möglicherweise hat es ja dem Klerus nicht gefallen, daß ich die von Bischof Spital
in der Pfingstmesse angekündigte Heilig Rock-Ausstellung mit meiner Vorankündigung einer
Unterwäschekollektion der Menschheitsgeschichte" weit in den Schatten
stellte?!
(6) zitiert nach Hertel, Peter: Geheimnisse des Opus Dei. Freiburg i.Br. 1995 , S. 146
(7) ebenda
(8) a.a.O., S.139f.
(9) a.a.O., S. 141f.
(10) Steigleder , Klaus: Das Opus Dei. Eine Innenansicht. München 1995, S. 258f.
(11) MIZ/Materialien und Informationen zur Zeit 2/96, S..32
(12) Um nicht mißverstanden zu werden: Es geht mir im folgenden nicht um eine
persönliche Kritik an den individuellen Fähigkeiten der Koblenzer RichterInnen, sondern
um das perfide System staatlich normierter, STRUKTURELLER DUMMHEIT, ein System, das nicht
nur RichterInnen immer wieder zwingt, in heiklen Angelegenheiten ihre zweifellos
vorhandenen, intellektuellen Fähigkeiten gekonnt vor sich und der Welt zu
verbergen...
(13) Immerhin: Die Koblenzer RichterInnen haben sich wenigstens noch bemüht, eine
halbwegs nachvollziehbare Argumentation zu entwickeln - anders als ihre KollegInnen vom
Verwaltungsgericht Trier, die in ihrer Urteilsbegründung (sofern man dies überhaupt
Begründung" nennen kann ) völlig hoffnungslos im Dunkeln fischten.
(14) OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.1996, S. 8
(15) a.a.O., S. 9
(16) a.a.O., S. 12
(17) a.a.O., S. 8
(18) ebenda
(19) Zum Stichwort Blasphemie": Für einen Agnostiker wie mich ist
Gotteslästerung" - im Gegensatz zu religiös fixierten KritikerInnen - nur
wenig reizvoll. Dies machte ich auch vor Gericht deutlich, als mich die RichterInnen
fragten, ob die Erscheinung Gottes als geheimnisvoll illuminierte
Toilettenbrille" nicht als scharfe Form von Blasphemie zu bewerten sei. Ich
erwiderte, daß die sanitäre Gotteserfahrung" Me-Tis allein auf den
problematischen Geisteszustand der Hauptfigur zurückzuführen sei, daß ich persönlich
aber nicht zur illustren Schar derer gehören würde, die da behaupten, daß Gott es
vorzieht, in Gestalt einer Toilettenbrille zu erscheinen. (Gelächter im Gerichtssaal) Ich
fügte hinzu: Als Agnostiker mache ich gar keine Aussagen über Gott (nicht einmal
blasphemische), denn im Gegensatz zu Theisten und (naiven) Atheisten maße ich mir kein
Urteil darüber an, ob Gott existiert oder nicht. Der Begriff Gott" hat
für mich auf Erden nur deshalb eine Bedeutung, weil Menschen ihn benutzen, um sich
gegenseitig umzubringen, oder etwas harmloser: um künstlerische Darbietungen zu
verbieten."
(20) Um es klar zu machen: Im Gegensatz zur Bühnenfigur Boys gehe ich natürlich nicht
davon aus, daß der historischen Maria ein solch absonderlicher Gedanke wie
jungfräuliche Empfängnis" in den Sinn gekommen ist. Die Jungfrauengeburt ist
nachweislich Ausdruck einer nachträglichen Mystifizierung der historischen Geschichte.
Ohnehin kann der gesamte christliche Jesus-Mythos mit den historischen Fakten kaum in
Einklang gebracht werden (vgl. hierzu insbesondere die Werke der jüdischen Jesus-Forscher
Pinchas Lapide und Hyam Maccoby).
(21) Den prinzipiellen Zusammenhang von Religion und Inhumanität habe ich in
diversen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema Religion ausführlich dargelegt.
Historische Belege für die Inhumanität des Christentums im Speziellen finden sich
zu Genüge im Werk von Karlheinz Deschner.
(22) vgl. hierzu u.a. Ley/Schoeps (Hrsg.): Der Nationalsozialismus als politische
Religion. Bodenheim 1997.
(23) OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.1996, S. 9
(24) siehe Brecht, Bertolt: Me-Ti. Buch der Wendungen.
(25) OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.1996, S. S.9
(26) ebenda
(27) Erinnert sei hier nur an jene fürchterliche Passage im Matthäusevangelium
(Mt13,41-43), in der Jesus eine Art himmlisches Auschwitz für
Ungläubige" ankündigt: Der Menschensohn wird seine Engel aussenden, und sie
werden aus seinem Reich alle zusammenholen, die andere verführt und Gottes Gesetz
übertreten haben, und werden sie in den Ofen werfen, in dem das Feuer brennt. Dort werden
sie heulen und mit den Zähnen knirschen." Übrigens: Nicht einmal zehn Verse später
findet sich noch einmal die gleiche, pyromanische Vorstellung von einer sauberen
Endlösung der Ungläubigenfrage. In Mt 13,49-50 werden die Engel abermals mit der
Selektion an der himmlischen Rampe beauftragt, wo sie die Bösen von den Gerechten
trennen und in den Ofen werfen, in dem das Feuer brennt", so daß sie heulen
und mit den Zähnen knirschen."
(28) Anfangs hatten wir gedacht, das mit der Verletzung religiöser Gefühle"
begründete Verbot mittels Clubveranstaltungen umgehen zu können. In diesem Fall hätte
das Publikum statt gewöhnlicher Eintrittskarten Mitgliedsausweise im Club der
Gefühllosen" erworben. Mitglied in diesem Club hätte nur werden können, wer sich
zumindest für die Dauer einer Maria-Syndrom"-Aufführung von verletzbaren
religiösen Gefühle befreien kann. (Für religiös bemäntelte Clubmitglieder wollten wir
eigens eine Garderobe für religiöse Restgefühle" einrichten.) Als wir dann
bei den für die Zensur verantwortlichen Stellen anfragten, ob eine solche clubinterne,
d.h. ansatzweise nichtöffentliche Aufführung des Stücks möglich wäre, erhielten wir
jedoch eine abschlägige Antwort, so daß wir auch diese Idee aufgeben mußten.
(29) Dies ist keine polemische Überspitzung: Kants Werk stand bis zuletzt auf dem Index
Romanum, der für katholische Christen verbindlichen Liste der verbotenen Bücher, die
erst in Folge des II. Vatikanischen Konzils 1966 offiziell aufgegeben wurde, was wiederum
von Opus Dei & Co. scharf kritisiert wird.
August 1999 Der Humanist
erstellt von Heike Jackler