Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
Beispiel: Land Brandenburg
Antwort auf unsere Anfrage:
Von: Rupert Schröter
rupert.schroeter@masgf.brandenburg.deSehr geehter Herr Jackler,
lassen Sie sich da keinen Bären aufbinden. Kirchliche Krankenhäuser sind Krankenhäusern in anderer Trägerschaft gleichgestellt. Das betrifft die Investitionskosten, die der Staat aufbringt, ebenso wie die Behandlungskosten, die die Krankenkassen tragen.
Rupert Schröter
Pressesprecher
[Hervorhebung durch die Redaktion]
Die Auskunft ist kurz und bündig und vor allem eindeutig. Ganz klar zeigt es, dass auch die Investitionskosten, die das Immobilienvermögen der Kirchen erhöhen und erhalten, vom Staat finanziert werden.
Copyright © März 2000 Der Humanist
Heike Jackler