Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
Beispiel: Bundesrepublik Deutschland
Obwohl sich im Vorfeld der letzten Bundestagswahl einzelne Politiker der jetzigen Regierungsparteien für eine striktere Trennung von Staat und Kirche stark gemacht haben, wurden bereits in den einleitenden Sätzen des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Grünen die Kirchen besonders hervorgehoben.
"Soziale Demokratie basiert auf einem leistungsfähigen Sozialstaat, der die großen Lebensrisiken absichert, die Solidarität aller einfordert, und Chancengerechtigkeit mit dem Ziel herstellt, Eigenverantwortung und Selbständigkeit der Einzelnen zu ermöglichen. Bei unserem Eintreten für soziale Gerechtigkeit und für eine humane Gesellschaft bauen wir auch auf das Engagement der Kirchen, wie sie es in ihrem gemeinsamen Sozialwort zum Ausdruck gebracht haben. "
[Zit. aus: www.bundesregierung.de]
Antwort auf unsere Anfrage:
Bundesministerium für Gesundheit
Geschäftszeichen: 214 - 96/03018
Bonn, den 29.März 2000
An: Heike Jackler, jackler@tabu.ping.de
Sehr geehrte Frau Jackler,
für Ihre E-Mail vom 19. März 2000, in der Sie um Auskunft zur Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser bitten, danke ich Ihnen.
Das deutsche System der Krankenhausfinanzierung ist durch den Grundsatz der Trägervielfalt gekennzeichnet (§ 1 Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes). Unterschieden werden öffentliche, private und freigemeinnützige Krankenhäuser; letztere sind z.B. Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft und in Trägerschaft von Wohlfahrtsverbänden oder Stiftungen. Das Krankenhausfinanzierungsrecht sieht keine Sonderregelungen für Krankenhäuser vor, die einer bestimmten Trägergruppe zuzuordnen sind (z.B. private Krankenhäuser).
Dieses gilt auch für den Bereich der Krankenhausvergütungen. Auch hier bestehen keine Regelungen, die nach bestimmten Trägergruppen unterscheiden und hierdurch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft gegenüber anderen schlechter stellen.
Unabhängig davon steht es jedem Krankenhausträger frei, in betrieblicher Verantwortung für seine Einrichtung eigene finanzielle Mittel aufzuwenden, um hierdurch z.B. bestimmte Investitionsschwerpunkte zu fördern.
Die Krankenhäuser nehmen - unabhängig von der Trägerschaft - gleichberechtigt an der Versorgung der Bevölkerung teil. Auch zur Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten sind sowohl öffentliche als auch private und freigemeinnützige Krankenhäuser zugelassen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Krankenhaus einen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat; dies wird bei Krankenhäusern, die das Land in seinen Krankenhausplan aufgenommen hat, und bei Universitätskliniken fingiert.
Weitergehende Regelungen zum Bereich der Krankenhausplanung und Investitionsförderung sowie zum Teil detaillierte Vorgaben zur Struktur und zur Organisation der Krankenhäuser enthalten die Krankenhausgesetze der Länder. Auch diese gelten im Grundsatz einheitlich für alle Trägergruppen.
Vor diesem Hintergrund halte ich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe für gleichermaßen haltlos wie unzutreffend.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stalinsky
[Hervorhebungen durch die Redaktion]
Fazit: Die kirchlichen Krankenhäuser, soweit sie in den Krankenhausplan aufgenommen sind, erhalten zur Gewährleistung ihres Betriebes Entgelt für Leistungen und Finanzierung der notwendigen Investitionen. Natürlich steht es jedem Krankenhausträger frei, zusätzlich zu dem vom Staat ermittelten Bedarf, freiwillig Investitionen mit Eigenmitteln zu finanzieren. Dass die freiwilligen Investitionen nicht über Kirchensteuermittel getätigt werden, haben die Antworten der Diözesen und Gliedkirchen gezeigt. Einzige mögliche Ausnahme: Zuschüsse aus Kirchenmitteln zu den Kapellen.
Vorwürfe der Kirchen, Konfessionslose würden von den sozialen Leistungen der Kirchen, z.B. in der Krankenhausversorgung, partizipieren, ohne ihren finanziellen Anteil zu leisten, hält das Gesundheitsministerium für "gleichermaßen haltlos wie unzutreffend". Denn das Ministerium weiß: Finanziert werden die Krankenhäuser durch den Steuerzahler und die Versicherungen der Bürger.
Copyright © März 2000 Der Humanist
Heike Jackler