Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Bistum Erfurt (kath.)

 

Zahlen und Fakten findet man auf der Homepage des Bistums Erfurt nicht.

Unter dem Stichwort "Kirchensteuer" findet man folgende Aussagen:

"Die Kirchensteuer macht die Kirchen unabhängig vom Staat."

Wenn die Kirchensteuer unabhängig vom Staat machen würde, dann ist es verwunderlich, dass sich die Kirchen bei jeder Steuerreform so abhängig vom Staat fühlen und sogar einen Ausgleich vom Staat fordern. Ist es nicht eher so, dass die Kirchensteuer unabhängig von den Wünschen und Wohlwollen der Kirchenmitglieder macht?

"Außerdem hilft sie [die Kirchensteuer] dem Staat insofern, als die Kirchen mit dem Geld viele Aufgaben erfüllen, die sonst Bund, Land und Kommunen aufgebürdet würden."

Wie man aus den Zahlen der anderen Bistümer entnehmen konnte, erfüllen die Kirchen nur mit max. 10 % der Gesamteinnahmen (einschl. Kirchensteuer) allgemeine soziale Aufgaben, die sonst die Öffentliche Hand bezahlen müsste. Da Kirchensteuer beim Einkommenssteuerjahresausgleich aber in voller Höhe absetzbar ist, ist die Steuereinbuße des Staates höher als der Sozialanteil der Kirchen. Vergessen darf man bei dieser Aufrechnung auch nicht die Staatsleistungen und zahlreichen kommunalen Zuschüsse und Vergünstigungen.

Das Bistum Erfurt beschreitet übrigens auf dem Dienstleistungssektor neue Wege. Seit 1998 bietet es zusätzlich zur Kommunion und Firmung eine "Feier der Lebenswende" für Ungetaufte und tritt in Konkurrenz mit den nichtkirchlichen Jugendfeier- bzw. Jugendweiheorganisationen.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: bo-erfurt.finanz MaulhardtFinabt-OrdinariatErf@t-online.de
An: jackler@tabu.ping.de
Datum: Mittwoch, 5. April 2000 13:28
Betreff: Ihre Anfrage vom11.3.00
Michael Maulhardt, Bischöfliches Ordinariat Erfurt, Finanzabteilung

Sehr geehrte Frau Jackler,

aufgrund von Krankheit war Ihre Anfrage liegengeblieben.

Die Antwort fällt kurz aus: Das Bistum Erfurt gibt 0,0% der Kirchensteuer für die Krankenhäuser aus. Die Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft im Bistum Erfurt finanzieren sich ohne Zuschüsse des Bistums.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Maulhardt

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Es verwundert schon: Während das Erzbistum Köln zur Beantwortung der Anfrage ein "Tagesseminar" für nötig hält, kann das Bischöfliche Ordinariat Erfurt kurz und bündig antworten:

Nullkommanull Kirchensteuer und auch sonst keine Zuschüsse - etwa aus anderen Einnahmen des Bistums - für die kirchlichen Krankenhäuser. D.h. die Krankenhäuser als kirchliche Sozialeinrichtung sind finanziell unabhängig von der Kirche. So unabhängig ist das Personal nicht. Wer Angestellter einer kirchlichen Einrichtung ist, muss glauben, was die Kirche vorschreibt und sich auch im Privatleben danach richten.

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler