Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
Beispiel: Bistum Essen (katholisch)
Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft: 32
Antwort auf unsere Anfrage:
Von: Bistum-Essen
bistum-essen@t-online.deSehr geehrte Frau Jackler,
Ihre Mail vom 10. März 2000 möchte ich wie folgt beantworten:
Im Bistum Essen besteht der Grundsatz, dass keine Kirchensteuermittel für kirchliche Krankenhäuser eingesetzt werden. Sie müssen sich wie alle anderen Krankenhäuser nach den Finanzierungsregeln, die durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) des Bundes, das nordrhein-westfälische Krankenhausgesetz, das Sozialgesetzbuch V sowie die Bundespflegesatzverordnung vorgegeben sind, richten.
Eine Regel, das die Krankenkassen kirchlichen Kranhausträgern niedrigere Pflegesätze zahlen, gibt es nicht. So sind sogenannte Fallpauschalen und Sonderentgelte für alle Krankenhäuser in einem Bundesland gleich. Die Abteilungspflegesätze können jedoch stark zwischen den einzelnen Krankenhäusern schwanken, weil das Leistungsspektrum unterschiedlich ist. Allenfalls weil die Mehrzahl der kirchlichen Krankenhäuser von kleiner bis mittlerer Größe ist, also auch das Leistungsspektrum mit großen kommunalen Häusern oder Universitätskliniken nicht vergleichbar ist, können die im Durchschnitt geringeren Pflgesätze den Eindruck vermitteln, kirchliche Krankenhäuser seien bei der Pflegesatzermittling benachteiligt.
Gerade der Umstand, dass kirchliche Krankenhäuser nicht auf das Bistum und die Kirchensteuer zurückgreifen können, hat sie zu besonderer Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit genötigt und von Prestigeobjekten abgehalten. Die gute Resonanz, die kirchliche Krankenhäsuer bei ihren Patienten haben, zeigt, dass sparsames Wirtschaften und eine gute Versorgung der Patienten keine Gegensätze sind.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Lota
[Hervorhebungen durch die Redaktion]
Auch hier die Erkenntnis: Krankenhäuser sind Wirtschaftsbetriebe, auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft.
Copyright © März 2000 Der Humanist
Heike Jackler