Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
Beispiel: Erzbistum Köln
Unter den deutschen Diözesen ist Köln mit gut 2,35 Millionen Katholiken das größte Bistum, 46 Prozent der Gesamtbevölkerung in seinem Gebiet sind katholisch. Allerdings schnellten in den 90er Jahren die Austrittszahlen in die Höhe. Das Erzbistum glaubt nun, das die Austrittszahlen den Gipfel überschritten haben, allerdings mit einer "Stabilisierung auf hohem Niveau".
Die katholische Kirche bzw. die Caritas betreibt 58 Krankenhäuser mit etwa 15.200 Betten.
Eine detaillierte Ausgabenrechnung findet man auf der Homepage des Erzbistums Köln nicht, nur eine Grafik, in der aber die Ausgaben in "Aufgabenbereiche" zusammengefasst sind. Diese Bereiche sind recht grob beschrieben und können somit nicht näher analysiert werden.
[Quelle: www.erzbistum-koeln.de]
Antwort auf unsere Anfrage:
Von: ebk.recht@t-online.de
An: jackler@tabu.ping.de
Datum: Donnerstag, 30. März 2000 09:32
Betreff: Finanzierung der katholischen Krankenhäuser
Sehr geehrte Frau Jackler,
wir haben Ihre e-Mail vom 13.03.2000 erhalten. Der von Ihnen angesprochene Themenkomplex ist sehr umfassend und würde in seiner Gesamtheit sicherlich ein Tagesseminar ausfüllen. Da uns die Zielrichtung Ihrer Fragestellung nicht eindeutig bekannt ist, bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen. Sie erreichen uns unter Tel: 0221/16421525. In diesem Telefonat ist es möglich, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen gezielte Unterlagen zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Peetz
Während andere Diözesen und Gliedkirchen in der Regel in ein paar Sätzen die Problematik erläutern konnten, spricht das Erzbistum Köln von einem "Tagesseminar". Wir haben also die Frage noch einmal präzisiert:
Sehr geehrter Herr Peetz,
vielleicht sollte ich meine Anfrage vereinfachen und auf eine konkrete Frage beschränken. Werden im Erzbistum Köln Kirchensteuermittel für Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft verwendet? Wenn ja, wie viel?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Jackler
[Hervorhebungen durch die Redaktion]
Eine einfache, konkrete Frage - keine Antwort.
Aber man findet schon auf der Homepage des Erzbistums im "Lexikon" unter dem Stichwort "Finanzen" folgenden bemerkenswerten Satz:
"Die Haushaltspläne der Kirchengemeinden, die die gesamte Finanzwirtschaft einer Pfarrei umfassen, finden nur begrenztes öffentliches Interesse."
Einige Zahlen hat die Website des Erzbistums doch noch zu bieten. Z.B. die hauptamtlichen Mitarbeiterzahlen:
- 2.000 Menschen im pastoralen Dienst;
- 2.000 in den Liturgischen Folgediensten, z.B. Küster/innen und Kirchenmusiker;
- 1.000 Frauen und Männer im Pfarrbüro;
- 1.000 nebenamtlich Beschäftigte in Pfarreien;
- 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in katholischen Kindergärten,
- 2.200 Lehrkräfte in katholischen Schulen und Internaten;
- 1.800 Kräfte in Erzbischöflichen Einrichtungen, in der Verwaltung, im Dom;
- 20.400 Frauen und Männer im Bereich der caritativen Gesundheitshilfe;
- 7.400 Fachkräfte in der caritativen Altenhilfe;
- 2.400 Fachkräfte in der caritativen Jugendhilfe;
- 2.500 Frauen und Männer im Bereich der sonstigen caritativen Hilfe;
- 300 Hauptamtliche in katholischen Vereinen und Orden.
Nun folgt ein Satz, den man sich merken sollte, weil man ihn in dieser Deutlichkeit selten hört:
"Nur der geringere Teil dieser Hauptamtlichen wird aus Kirchensteuermitteln bezahlt. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend finanzieren sich z.B. die Personalkosten der Caritas aus den Pflegesätzen und öffentlichen Zuschüssen."
Diese öffentliche Finanzierung der Caritas-Mitarbeiter macht sich nicht in den Arbeitnehmerrechten bemerkbar, wie die Grundordnung des kirchlichen Dienstes der Caritas deutlich zeigt.
Von kirchlichen Finanzexperten liest man beizeiten schon Richtigstellungen der Finanzsituation, die von der Kirchenführung oft so drastisch dargestellt wird. So betonte der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, zum Beispiel in der Kirchenzeitung seines Bistums, dass die Kirchensteuer nur zu einem sehr kleinen Teil sozialen Zwecken zufließt. Wörtlich führte er aus:
"Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen 'verdienen' die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar."
[Zit. aus: KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90, Hervorhebungen durch die Red.]
Also ein Kirchensteuer"zuschuss" nur für die Kapelle, weil hier die "klaren gesetzlichen Bestimmungen" versagen. Das ist eine klare Aussage und benötigt kein "Tagesseminar".
Eine weitere Tatsache ist in dem Lexikon der o.g. Website zu entnehmen, die weniger mit den Krankenhäusern, aber dafür umso mehr mit der Kirchensteuer zu tun hat. Unter dem Stichwort "Kirchensteuer" heißt es nämlich:
"Der Kirchensteuerrat in den Diözesen ist das überwiegend gewählte Gremium fachkundiger Kirchenmitglieder, das die nach dem Finanzbedarf erforderliche Höhe des Kirchensteuer-Hebesatzes beschließt..."
Gerade bei den derzeitigen Bemühungen der Bundesregierung zur Steuerreform übt die Kirchenleitung großen Druck auf die Politiker aus, weil ihre Kirchensteuereinnahmen angeblich unveränderlich mit der Lohn- und Einkommenssteuer verbunden sind. So wird beklagt: Während der Staat seine Einnahmeverluste bei Einkommenssteuersenkung durch indirekte Steuern ausgleichen könnte, hätte die Kirche zu so einem Ausgleich keine Möglichkeit. Und deswegen versucht die Kirche Einfluss auf die Steuerreform ausüben bzw. soll der Staat die kirchlichen Verluste anderweitig ausgleichen.
Dies ist aber nicht nötig, denn es ist ja nicht einzusehen, dass die Kirche ihre Mitgliedsbeiträge senkt, wenn die Mitglieder durch Steuersenkungen über mehr Einkommen verfügen. Die Kirchensteuerräte - denn dazu haben sie das Recht, s.o. - brauchen nur den Kirchensteuer-Hebesatz anzuheben und statt (in NRW) 9% der Einkommenssteuer z.B. 10% einziehen zu lassen. So würden die Mitgliedsbeiträge absolut auf dem gleichen Stand bleiben.
Man hat noch nie von nicht-kirchlichen Organisationen gehört, die ihre Mitgliedsbeiträge bei allgemeinen Steuersenkungen ebenfalls senken und dann vom Staat einen Ausgleich erwarten.
Copyright © Mai 2000 Der Humanist
Heike Jackler