Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Evangelische Kirche der Pfalz

 

Die Landeskirche der Pfalz gibt auf ihrer Homepage in groben Zügen Einblick in ihre Ein- und Ausgaben:

Die Einnahmen setzen sich zusammen aus:

Haushaltsvolumen insgesamt 
Kirchensteuer  
Zuschüsse und Ersatzleistungen
Staatsleistungen
Erträge aus Vermögen
Versorgungsleistungen
Sonstige Einnahmen
271,9 Mio. DM
186,0 Mio. DM
29,0 Mio. DM
16,4 Mio. DM
15,6 Mio. DM
20,2 Mio. DM
7,8 Mio. DM


68,41 %
10,66 %
6,02 %
4,62 %
7,41 %
2,88 %

Der Haushalt trägt sich also nur zu zwei Dritteln aus Mitgliedsbeiträgen.

Bei den Ausgaben werden 18,7 % der Kirchensteuer für Soziales (Diakonie, Kindergärten, Entwicklungshilfe, Hilfe für Ostkirche) ausgegeben. Das sind 12,8 % der Gesamthaushalts. Noch geringer ist der prozentuale Anteil für allgemeine soziale Aufgaben.

Weil "die Reformvorhaben des staatlichen Gesetzgebers und die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit ... sich negativ auf die Kirchensteuereinnahmen ausgewirkt" haben (wie zukünftige Pläne des Staates sich bereits jetzt ausgewirkt haben, bleibt das Geheimnis der Kirche), will die pfälzische Landeskirche nun auch über ein Ortskirchgeld an das Portemonnaie ihrer Mitglieder.

"Die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz hat sich im Frühjahr 1999 für die Erhebung des Kirchgeldes ausgesprochen. Dabei bleibt es jeder Gemeinde freigestellt, ob sie ein Kirchgeld erhebt oder nicht. Das Thema 'Kirche und Geld' erfordert höchste Sensibilität im Umgang mit der Öffentlichkeit."

Man braucht das Geld, weil angeblich die Aufgaben zunehmen. Obwohl auch in der Pfalz die Kirchenaustritte wesentlich höher als die Eintritte sind, die Menschen also immer weniger kirchlich gebunden sind, meint die Kirche merkwürdigerweise, dass die Menschen immer weniger ohne die Kirche auskommen:

"Die Erwartungen der Gesellschaft an das soziale Handeln der Kirche werden zunehmend stärker. Hinzu kommt, dass, bedingt durch die allgemeine Umbruchsituation, von der Kirche verstärkt erwartet wird, als Wertevermittler und Sinnanbieter professionell aufzutreten, um nicht Gurus und weltanschaulichen Gruppen den 'Markt' zu überlassen."

Warum wenden sich die Menschen dann aber von der Kirche ab, wenn sie sie verstärkt als Sinnanbieter suchen? Das oben Gesagte ist ein typischer Werbespruch. Es geht um die Aufteilung des "Marktes", den man nicht anderen überlassen will.

Die Landeskirche gibt auf ihrer Homepage sogar den Gemeindemitarbeitern Strategieanweisungen, wann bei den Mitgliedern das Kirchgeld am besten abkassiert werden kann:

"Die Erhebung eignet sich auch für Gemeinden, in denen bereits Ortskirchensteuer vom Grundbesitz gezahlt wird. Der Zeitpunkt für die Erhebung des Kirchgeldes will wohl überlegt sein: Erfahrungsgemäß ist die Bereitschaft zum Teilen in der Bevölkerung in der adventlichen und vorweihnachtlichen Zeit am Größten. Allerdings tritt damit der Kirchgeldaufruf in Konkurrenz zu zahlreichen Spendenaufrufen anderer diakonischer Einrichtungen.

In jedem Fall sollte der Aufruf zur Erhebung des Kirchgeldes nicht zeitgleich mit einer kirchlichen Sammlung, zum Beispiel für die Diakonie, erfolgen. Auch die Sommerzeit ist nicht unproblematisch. Mit einem Anschreiben direkt nach Ostern wurden gute Erfahrungen gemacht, zumal da noch Zeit bleibt, auf die Reaktion der Angeschriebenen vor der Sommerpause einzugehen. Empfehlenswert erscheint auch der Zeitpunkt um das Erntedankfest."

Das "besondere Kirchgeld" in glaubensverschiedener Ehe, d.h. der Verdienende ist nicht Kirchenmitglied, wurde natürlich auch eingeführt:

"Das besondere Kirchgeld ist eine Kirchensteuer im Sinne des Kirchensteuergesetzes. Steuerpflichtig ist das Kirchenmitglied. Oder, um es pointiert zu sagen: Die Kirche will nicht - und wird nicht - die Hand aufhalten bei denen, die nicht Mitglied der Kirche sind."

Gut gesagt. Aber - um es noch pointierter zu sagen: Von "nicht wollen" kann gar keine Rede sein. Die Kirche darf gar nicht bei Nicht-Kirchenmitgliedern die "Hand aufhalten". Zumindest nicht beim Kirchgeld. Bei Staatsleistungen und staatlichen Zuschüssen hält sie selbstverständlich auch bei Konfessionslosen und Andersgläubigen die Hand auf.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Wilhelm Bettina_Wilhelm@t-online.de
An: jackler@tabu.ping.de
Datum: Montag, 3. April 2000 13:56
Betreff: Finanzierung der Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

lt. Auskunft des Kirchenpräsidenten fließen in der Regel keine Kirchensteuern in die Finanzierung der Krankenhäuser, abgesehen von vereinzelten Baumaßnahmen in der Vergangenheit. Uns würde interessieren, wo Sie Ihre Informationen her haben.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. B. Tatzel

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Natürlich haben wir auf die Erklärungen der Kirchenleitungen hingewiesen, die regelmäßig in der Presse auftauchen und offensichtlich einen Zusammenhang zwischen Kirchensteuer und Krankenhausfinanzierung herstellen. Eine weitere Antwort erhielten wir nicht.

Fazit: Kirchensteuern haben nichts mit der Krankenhausfinanzierung zu tun. Dies bedingen bereits die seit längerem geltenden gesetzlichen Regelungen.

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Copyright © Mai 2000  Der Humanist
Heike Jackler