Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Evangelisch-Reformierte Kirche

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Jann Schmidt Info@reformiert.de
An: jackler
jackler@tabu.ping.de
Datum: Donnerstag, 23. März 2000 09:38
Betreff: Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

aus unserem Diakonischen Werk habe ich heute die Antwort zu Ihrem Fragenkomplex bekommmen.

1. Geantwortet werden kann nur für die Evangelisch.-reformierte Kirche und nicht für andere Gliedkirchen.

2. Die Finanzierung auch kirchlicher Krankenhäuser erfolgt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz i.V. m. Sozialgesetzbuch, V. Buch - Krankenversicherung.

Kirchliche Finanzmittel fließen in die laufenden Betriebskosten nicht ein. Allenfalls werden Zuschüsse zu Investitionen gegeben, die immer - trotz weitgehender Finanzierung aus Mitteln des Bundeslandes - als Träger-Eigenmittel aufgebracht werden müssen.

Darüber hinaus sind rein kirchliche Vorhaben in Krankenhäusern (z.B. Andachtsräume) weitgehend selbst zu finanzieren. Ausserdem werden Massnahmen zur Qualitätsverbesserung, die nicht über öffentliche Kassen abzurechnen sind, gelegentlich bezuschusst. Aus Kirchensteuermitteln werden von der Ev.-ref. Kirche lediglich Zuschüsse für drei Zivildienstleistende in Krankenhäusern gezahlt. Der Zuschuss ist sehr gering. Kirchliche Krankenhäuser sind hinsichtlich ihrer Finanzierung aus öffentlichen Kassen und Sozialversicherungskassen genauso gestellt wie andere Krankenhäuser.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Jann Schmidt
Pressesprecher

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Fazit: In Nordelbien werden die laufenden Betriebskosten - und damit auch das medizinisch-pflegerische Personal - nicht von der Kirche bezahlt. Für Investitionen - buchhalterisch immerhin eine Erhöhung des Eigenkapitals - muss die Kirche "allenfalls" einen Zuschuss zahlen. "Weitgehend" erfolgt auch diese Finanzierung durch das Bundesland und somit auch durch Konfessionslose.

Nur rein kirchliche Vorhaben werden von der Kirche finanziert - "weitgehend", denn auch hier zahlt oft genug der Staat dazu. Daneben ist der Zuschuss aus Kirchensteuern für Qualitätserhöhung, die die Kirchen oft hervorheben und daraus Privilegien ableiten möchten, "sehr gering".

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Heike Jackler