Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Ev. Kirche von Westfalen

 

Der Evgl. Kirche von Westfalen gehören 36 % der Bevölkerung an, Tendenz stark sinkend. 1998 standen 4810 Eintritten 18.500 Austritte gegenüber.

Die Homepage der Kirche von Westfalen informiert die Interessierten unter dem Punkt "Kirchensteuer" über das Warum und Wieso; Zahlen über Einnahmen und Verwendung der Kirchensteuer sucht man allerdings vergeblich, der Punkt "Haushalt" existiert auf der Homepage erst gar nicht.

Zur Kirchensteuer heißt es:

"Offen gesagt: In den meisten Ländern der Erde finanzieren sich die christlichen Kirchen nicht durch Kirchen-'Steuern', sondern auf vielerlei anderen Wegen."

"Unter dem Strich: Wer zahlt schon gerne Steuern? Aber beim zweiten Nachdenken wird jedem klar, daß es ganz ohne nicht geht. Und daß Kirchenmitglieder auch mit einem finanziellen Beitrag zum Leben ihrer Kirche beitragen, ist ebenso normal und plausibel."

Normal ist es für Mitglieder von Organisationen eigentlich, dass sie dafür keine Steuern, sondern Mitgliedsbeiträge zahlen - eingezogen durch die Organisation selbst.

 

Die Anwort auf unsere Anfrage kam - wie bei vielen anderen - erst nach einer Erinnerung.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Presse Presse@lka.ekvw.de
An: jackler@tabu.ping.de
Datum: Donnerstag, 30. März 2000 12:41
Betreff: Antw: Erinnerung:_Evgl._Kirche_von_Westfalen:_Finanzierung_der_Krankenhäuser

Sehr geehrte Frau Jackler,

wir hatten Ihre Anfrage nach Erhalt sofort an die zuständige Stelle weitergeleitet. Aber der Kollege ist ebenso ratlos wie ich. Was führt Sie zu der Vermutung, "dass für die Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser die Kirchensteuer herhalten muss"? Das ist nicht so. Krankenhäuser in kirchlicher oder diakonischer Trägerschaft finanzieren ihren Betrieb im Prinzip genauso wie kommunale oder andere Krankenhäuser, im wesentlichen also durch mit den Kassen ausgehandelte Pflegesätze. Da gibt es heute viele Probleme, auch durch die Konkurrenzsituation der Häuser, aber für den laufenden Betrieb werden Kirchensteuermittel nicht eingesetzt. Das ginge auch gar nicht und ich kenne niemanden, der das behauptet. Ähnliches gilt für alle pflegesatzabhängigen stationären Einrichtungen (Altenheime etc). Anders sieht es in andern Feldern der kirchlich-diakonischen Arbeit aus. Beratungsstellen etwa, auch viele Diakoniestationen (für die ambulante häusliche Pflege) und natürlich kirchliche Kindergärten brauchen in erheblichem Umfang für den laufenden Betrieb Eigenmittel der Träger, bei uns also Kirchensteuermittel.

Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klarheit beitragen. Sonst melden Sie sich bitte noch mal.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Gronwald
Pressestelle des Landeskirchenamtes

 

Weil Herr Gronwald von der Pressestelle so "ratlos" war, wie man auf die abwegige Idee kommen könnte, "dass für die Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser die Kirchensteuer herhalten muss", haben wir ihn aufgeklärt: 

Von: jackler jackler@tabu.ping.de
An: Presse Presse@lka.ekvw.de
Datum: Donnerstag, 30. März 2000 13:19
Betreff: Re: Antw: Erinnerung:_Evgl._Kirche_von_Westfalen:_Finanzierung_der_Krankenhäuser

Sehr geehrter Herr Gronwald,

Zu der Vermutung führten mich Zeitungsmeldungen, zuletzt die AP-Meldung vom 28.3. (z.B. in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung). Da heißt es regelmäßig in Zusammenhang mit Mindereinnahmen bei der Kirchensteuer, dass u.a. der Anteil des Trägers bei den Krankenhäusern gesenkt werden muss.

Was hat aber das Sinken der Kirchensteuer dann mit den Krankenhäusern zu tun, wenn gar keine Kirchensteuer in die Krankenhäuser fließt?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Jackler
 

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Leider kam keine weitere Antwort von der Landeskirche Westfalen. Die Kirchenleitung streut Fehlinformationen, aber die Kirche von Westfalen klärt solche Ungereimtheiten nicht weiter auf. Und wie bereits oben gesagt: Finanzzahlen bietet die Homepage dieser Gliedkirche nicht.

Fazit: Die Kirche von Westfalen bestätigt nicht nur, dass für die Krankenhäuser keinerlei Kirchensteuer verwendet wird, sondern ist auch äußerst erstaunt, wie man überhaupt auf so eine Vermutung kommen könne. Weiterhin erhalten wir die Information, dass auch in kirchliche Altenheime keine Kirchenmittel fließen.

Zurechtgerückt werden muss allerdings in der Antwort, dass in den Betrieb von Kindergärten der kirchliche Träger Kirchensteuer in "erheblichem Umfang" einbringt: Im Bundesdurchschnitt zahlen die Kommune/Land 75 %, die Eltern 15 % und für die Kirche bleibt ein Eigenanteil von gerade 10 % übrig. Wobei - z.T. erfolgreiche - Bestrebungen der Kirche bestehen, diesen Anteil gegen Null zu senken.

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Heike Jackler