Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft

Beispiel:    Evangelische Landeskirche in Württemberg (evgl.)

 

Die Landeskirche und das Diakonische Werk Württemberg sind zusammen einer der großen Arbeitgeber im Land. 80 Prozent des Haushaltsvolumens der Landeskirche fließen in die Personalkosten. [Quelle: Homepage der Landeskirche in Württemberg]

Auch die Landeskirche in Württemberg konnte als womöglicher Geldgeber an die Diakonie keine Auskunft über die Finanzierung der Krankenhäuser abgeben, sondern leitete die Anfrage direkt an den Geldempfänger und Betreiber der Krankenhäuser weiter.

 

Antwort auf unsere Anfrage:

Von: Ruf, Peter Ruf.P@diakonie-wuerttemberg.de
An: 'jackler@tabu.ping.de'
jackler@tabu.ping.de
Cc: Vetter, Hans-Christof
VETTER.EMH@elk-wue.de
Datum: Freitag, 17. März 2000 10:10
Betreff: WG: Landeskirche in Württemberg: Finanzierung der Krankenhäuser

Lieber Frau Jackler,

die Landeskirche hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten. Ich weiß nicht, woher Sie Ihre Informationen haben. Die kirchlichen Krankenhäuser bekommen keine Kirchensteuermittel - nicht für die Regelfinanzierung und auch sonst nicht. Die Krankenhäuser müssen sich ganz alleine finanzieren. Im Gegensatz zu den kommunalen Krankenhäusern tritt die Kirche auch nicht als Gewährsträger ein, d.h.: wenn aus irgendwelchen Gründen ein Minus entsteht, tritt die Kirche nicht dafür ein, während die Kommunen Restfinanzierungen übernehmen.

Das einzige, was die Kirche bezahlt - und das nicht nur in kirchlichen Krankenhäusern - ist die Krankenhausseelsorge. Dies ist eine Aufgabe, die in allen Krankenhäusern erfüllt wird. Daneben gibt es einen Diakoniefonds der Landeskirche als Revolvingfonds. Der vergibt auf Antrag bei Bauinvestitionen zinsgünstige Kredite. Hier fließen keine neue Kirchensteuermittel hinein, sondern es werden nur soviel Gelder vergeben, wie bereits vergebene Kredite zurückbezahlt werden. Es können also nur Kredite vergeben werden, wenn Gelder wieder zurückfließen.

Sie sehen - die kirchlichen Krankenhäuser müssen voll wirtschaftlich selbst handeln - ohne weitere Unterstützung der Kirche. Das wesentliche an den kirchlichen Krankenhäusern ist, dass sie ihre Aufgabe im christlichen Sinne durchführen - also versuchen, den ganzen Mensch anzusprechen.  

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ruf

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Auch hier also kein Kirchensteuereinsatz für die Krankenhausfinanzierung. Ausdrücklich wird sogar bestätigt, dass auch eventuelle Defizite nicht von der Kirche übernommen und ausgeglichen werden. Gerade dieses Argument der Deckung finanzieller Lücken durch die Kirche wird oft von Kirchenmitgliedern und deren Funktionären vorgebracht. Offensichtlich eine Fehlinformation.

Auch Kredite zur Investition werden nicht über die Kirchensteuer finanziert, wie Herr Ruf eindeutig bestätigt. Als "wesentlich" an den kirchlichen Krankenhäusern - und nur deshalb heißen sie "kirchlich", nicht wegen der Finanzierung - nennt er die Führung im "christlichen Sinne". Leider bedeutet dieser christliche Sinn für die Mitarbeiter nichts Gutes: Einschränkung ihrer Rechte, Beschränkung der Religionsfreiheit, Einmischung in die Privatsphäre. Bei Nicht-Beachtung dieser "christlichen Grundsätze" kann Raußschmiss erfolgen.

Da sich Herr Ruf für unsere Informationsquelle zur Krankenhausfinanzierung interessiert, verweisen wir ihn auf die Meldung von idea vom 13.09.99, nach der der Bevollmächtigte des Rates der EKD, Herr Reimers, eine Abschaffung der Kirchensteuer für unwahrscheinlich hält, weil dann der Staat selbst zusätzlich Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen finanzieren müsste.

Seine Antwort:

Von: Ruf, Peter Ruf.P@diakonie-wuerttemberg.de
An: 'jackler'
jackler@tabu.ping.de
Cc: Vetter, Hans-Christof
VETTER.EMH@elk-wue.de
Datum: Samstag, 18. März 2000 14:05
Betreff: AW: Landeskirche in Württemberg: Finanzierung der Krankenhäuser

Liebe Fr. Jackler,

Herr Reimers hat zumindest für den Kindergartenbereich recht. Denn die Kirche finanziert hier doch einen gewissen Anteil der Kosten. Im Moment weiss ich nicht die Höhe, aber dies ist sicherlich schnell zu eruieren - zumindest für Württemberg. Auch im Schulbereich engagiert sich die Kirche. Denn sie muss im Bereich der Kindererziehung unbedingt weiter präsent sein. Von daher stimmt es für Kindergarten und Schulen. Der Staat hätte immense Mehrausgaben, wenn sich von beiden Bereichen die Kirche zurückziehen würde. Denn man darf nicht vergessen, was hier auch durch Pfarrer oder kirchliche Verwaltungsleute dem Staat abgenommen werden, die nicht in Rechnung zu stellen sind.

Für den Bereich Krankenhäuser stimmt es zumindest für Württemberg nicht. Vielleicht ist es in anderen Landeskirchen anders - dies kann ich nicht beurteilen. Wichtig ist aber: jedes kirchliche Krankenhaus nimmt den Kommunen das Risiko einer Abmangelfinanzierung ab. Wenn es keine Kirchensteuer mehr gibt, dass ist die Frage, inwieweit für viele diakonische Einrichtungen das Umfeld fürs eigene Engagement noch vorhanden ist. Das könnte Rückwirkungen haben. Aber dies ist sehr wage.

Von daher als Fazit: Beim Kindergarten und bei den Schulen hätte die Abschaffung der Kirchensteuer direkte Auswirkungen für den Staat. Bei den Krankenhäuser nur unmittelbare. Wichtig ist aber auch, dass der Staat durch den Einzug der Kirchensteuern verdient - er bekommt circa 3% der Einnahmen als Verwaltungskosten. Auch dies würde dem Staat fehlen. Von daher hat Herr Reimers in der Generallinie recht - ansonsten müssen wir stark differenzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ruf

[Hervorhebungen durch die Redaktion]

 

Diese Antwort von Herrn Peter Ruf von der Diakonie in Württemberg kann so nicht unkommentiert stehengelassen werden.

In den Kindergarten- und Schulbereich fließen sicherlich Kirchensteuermittel, allerdings sind die Zuschüsse des Staates auch hier enorm. Die Kirche übernimmt für den Kindergartenbereich durchschnittlich 10-20 % der Kosten, in manchen Gegenden, in denen die Kirche die Gemeinden unter Druck gesetzt hat, tendiert dieser Beitrag gegen Null. Auch die Schulen werden oft voll vom Staat finanziert. So ist z.B. aus NRW bekannt, dass die Aufwendungen des Landes für konfessionelle Ersatzschulen um 20-25 % über den Aufwendungen für öffentliche Schulen liegen. [MIZ, Materialen und Informationen zur Zeit 3/99]

Außerdem liegt im Kindergarten- und Schulbereich das Interesse der Kirchen sicherlich in hohem Maße bei der Mission. Nur über kindliche Indoktrination erhält man später willige Kirchenmitglieder. Wie Herr Ruf schon meinte: "... denn sie [die Kirche] muss im Bereich der Kindererziehung unbedingt weiter präsent sein." Und zwar vor allem im Interesse der Kirche. Wie sagte bereits Luther? "Umb der Kirchen willen muß man christliche Schulen haben und erhalten." [Zit. aus. Handbuch für konfessionslose Lehrer, Eltern und Schüler, IBDK-Verlag]

Weiter schreibt Herr Ruf, dass dem Staat hier etwas abgenommen wird, "was nicht in Rechnung zu stellen" ist. Aber es wird doch in Rechnung gestellt. Religionslehrer werden bezahlt, Pfarrer, die Religionsunterricht geben, werden vom Staat bezahlt, sogar die Ausbildung der Religionslehrer und Pfarrer wird vom Staat und auch von Konfessionslosen bezahlt!

Im Bereich der Krankenhäuser widerspricht der Fachmann der Diakonie dem Prälaten Reimers. Krankenhäuser werden nicht mit Kirchensteuermitteln finanziert. Plötzlich hält es Herr Ruf aber für "wichtig", dass "jedes kirchliche Krankenhaus ... den Kommunen das Risiko einer Abmangelfinanzierung" abnimmt. Doch hier widerspricht er sich selbst. Bemerkte er doch in seinem ersten Schreiben: "[...] tritt die Kirche auch nicht als Gewährsträger ein, d.h.: wenn aus irgendwelchen Gründen ein Minus entsteht, tritt die Kirche nicht dafür ein..."

Als "sehr wage" beurteilt selbst Herr Ruf die Frage, ob ohne Kirchensteuer das Umfeld für die Diakonie noch vorhanden wäre. Da kann man nur auf die Nachbarländer verweisen, denn man darf nicht vergessen: Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrem Kirchensteuersystem die große Ausnahme. Und auch in Ländern ohne Kirchensteuer sind Diakonie und Caritas aktiv. Allerdings entfällt hier dort die Monopolstellung. Dieses Umfeld ist dann wahrlich nicht mehr gegeben.

Mit einer ganz neuen Erkenntnis beglückt uns Herr Ruf am Schluss seines Schreibens, die wir so noch von keinem Mitglied der Kirchenhierarchie gehört haben. Der Staat nimmt der Kirche nicht etwa Arbeit und Kosten durch den behördlichen Kirchensteuereinzug ab, nein, "wichtig ist .. auch, dass der Staat durch den Einzug der Kirchensteuern verdient ...". Fakt ist doch: Die Kirche bedient sich des staatlichen Einzuges, um wesentlich billiger an die Kirchensteuer zu kommen. Der Staat stellt für seine Dienstleistung und seinen Mehraufwand ca. 3 % in Rechnung, und ist damit wohl noch günstiger als ein Inkassounternehmen. Außerdem ist man auf diese Weise nicht wie andere Vereine mit gestaffelten Beiträgen auf die freiwillige Angabe des Einkommens durch die Mitglieder angewiesen. Dass durch die Lohnsteuerkarten jeder Arbeitgeber die Religionszugehörigkeit bzw. Nicht-Zugehörigkeit seines Arbeitnehmers erfährt - und dem Arbeitnehmer dadurch möglicherweise Nachteile entstehen -, wird billigend in Kauf genommen. 

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Copyright © März 2000  Der Humanist
Heike Jackler