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Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft
Zusammenfassung von Heike Jackler, Der Humanist

Immer wieder müssen Konfessionslose sich von den Kirchen und christlichen Politikern vorhalten lassen, die soziale Infrastruktur der Kirchen zu nutzen, sich aber selbst finanziell nicht daran zu beteiligen. Vor allem die Krankenhäuser werden hier gerne als Beispiel genannt. Ein Beispiel, das sich gut eignet, da diese Einrichtungen wohl jeder Bürger einmal in Anspruch nehmen muss.

So meinte denn auch der neue Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) bei der Bundesregierung, Prälat Stephan Reimers, kurz vor Beginn seiner Amtszeit, dass er eine Abschaffung der Kirchensteuer für unwahrscheinlich hält, weil dann der Staat selbst zusätzlich Kindergärten, Krankenhäuser und Schulen finanzieren müsste. "Das ginge" - so Reimers - "nur über eine allgemeine Steuererhöhung".[1]

Auch Bischof Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz der Katholiken, beklagte Ende Dezember 1999 mal wieder sinkende Einnahmen - obwohl die Kirchensteuer zur Zeit steigt - und sah die sozialen Leistungen in Gefahr. Lehmann verstieg sich sogar zu der Aussage: Wenn wohlhabende Bürger aus Steuergründen die Kirche verließen, ihre Kinder aber auf katholische Schulen schickten, halte er das für "moralisch ekelhaft". Natürlich versäumte auch er nicht, mit dem Rückzug aus dem Krankenhauswesen zu drohen.[2]

Dabei gibt sich die Kirche den Anschein, als würden die Krankenhäuser zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch aus den Mitgliedsbeiträgen der Kirchenmitglieder finanziert. Dass dem nicht so ist, zeigen die Antworten auf eine Anfrage, die ich an die zuständigen Stellen gerichtet habe. Damit ich auch "ehrliche" Antworten bekam, habe ich die Landeskirchen, Diözesen und Bistümer nicht nach der sozialen Verwendung der Kirchensteuer befragt, sondern mich quasi beschwert:

"Ich kann es einfach nicht begreifen, warum für die Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser die Kirchensteuer herhalten muss, wo es um die Finanzen der Kirchen doch so schlecht bestellt ist, während nicht-kirchliche Krankenhäuser sämtliche Kosten über die Patientensätze voll erwirtschaften können ... Wieviel Prozent der Kirchensteuer gibt die Diözese/Landeskirche XY für die Krankenhäuser aus? Natürlich meine ich nur Kirchensteuer, die nicht über die Einnahmen rückfinanziert wird."

 

Die Antworten der Kirchen [3] von März bis Juni 2000 - manche kamen schnell, andere mussten hartnäckig angemahnt werden - waren aufschlussreich. In 38 Auskünften (18 evgl./20 kath.) wurde nicht einmal erklärt, dass tatsächlich Kirchensteuer für den Betrieb der kirchlichen Krankenhäuser verwendet wird. Beispiele:

"Ihre Annahme, daß Kirchensteuermittel in die Finanzierung dieses Krankenhauses fließen, ist nicht richtig" (Landeskirche Anhalts); "Die Diözese Augsburg gibt für Bau und Betrieb von Krankenhäusern aus Kirchensteuern keine Mittel aus."; "... in der Tat wäre es äußerst problematisch, wenn die Kirche Kirchensteuern in den laufenden Betrieb kirchlicher Krankenhäuser einbringen und sie damit Bereichen subventionieren würde, in dem diese im Wettbewerb mit anderen Häusern stehen. Das geschieht auch nicht." (Ev. Kirche Baden); "...gibt keine Kirchensteuern für kirchliche Krankenhäuser aus" (Erzbistum Berlin); "Der Betrieb der Krankenhäuser muß mit den Einnahmen aus den verhandelten Krankenhauspflegesätzen finanziert werden." (Bistum Dresden-Meißen); "Die Antwort fällt kurz aus: Das Bistum Erfurt gibt 0,0% der Kirchensteuer für die Krankenhäuser aus. Die Krankenhäuser ... finanzieren sich ohne Zuschüsse des Bistums."; "Im Bistum Essen besteht der Grundsatz, dass keine Kirchensteuermittel für kirchliche Krankenhäuser eingesetzt werden."(Das Bistum schreibt allerdings auf seiner Homepage: "Durch die Kirchensteuer "erfüllen sie zahlreiche Aufgaben, die sonst der Staat übernehmen müßte: in Kindergärten und Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen." [4]); "Aus dem Haushalt des Bistums werden ... keine in ... kirchlicher Trägerschaft stehenden Krankenhäuser finanziert." (Bistum Fulda); "zur Zeit werden die katholischen Krankenhäuser ... nicht aus Kirchensteuermitteln mitfinanziert." (Erzbistum Hamburg); "...finanzieren ihre Betriebs- und Investitionskosten genauso wie alle anderen Krankenhäuser. Mittel der Landeskirche werden für diese Bereiche nicht zur Verfügung gestellt." (Landeskirche Hannover); "keinerlei Kirchensteuermittel" (Landeskirche Hessen-Nassau); "nicht bestätigen, dass kirchliche Krankenhäuser aus Kirchensteuermitteln finanziert werden." (Bistum Hildesheim); "Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln ... werden regelmäßig nicht gewährt." (Landeskirche Kurhessen-Waldeck); "...kann Sie mit der Information beruhigen, dass ... keinerlei Kirchensteuermittel fließen." (Bistum Mainz); "in der Regel keine Kirchensteuermittel" (Bistum Münster); "lt. Auskunft des Kirchenpräsidenten fließen in der Regel keine Kirchensteuern in die Finanzierung" (Ev. Kirche Pfalz); "im Haushalt der Diözese ... keinerlei Mittel vorgesehen" (Bistum Regensburg); "...,dass die Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft nicht über die Kirchensteuer läuft." (Ev. Kirche Rheinland); "Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft erfolgt keinesfalls über die Kirchensteuern." (Landeskirche Sachsen); "Vielmehr müssen die Pflegesätze ausreichen." (Landeskirche Schaumburg-Lippe); "keine Kirchensteuermittel" (Bistum Speyer); "kirchliche Krankenhäuser bekommen keine Kirchensteuermittel - nicht für die Regelfinanzierung und auch sonst nicht." (Ev. Landeskirche Württemberg).

 

Diese Antworten standen doch sehr im Gegensatz zu oben stehenden Behauptungen aus höchster Kirchenleitung. Und nicht nur ich habe mich darüber gewundert:

So stellte Herr Burkhardt (Öffentlichkeitsarbeit) von der Landeskirche Hessen-Nassau die Frage:

"Mich würde interessieren, woher Ihre Informationen stammen. Denn ich fände es schade, wenn sie so weiter im Umlauf sind und zu Missverständnissen oder auch Unverständnis führen."

Mit der Aussage von Prälat Reimers konfrontiert, meinte Herr Burkhardt, "Herr Reimers" hätte möglicherweise

"da etwas sorglos gesprochen ... Leider hat unsere Kirche in der Vergangenheit versäumt, darauf hinzuweisen, dass die Kirchensteuermittel zuallererst für die gemeindliche Versorgung mit Pfarrer/innen, Gemeindepädagogen/innen und anderen haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden und die Unterhaltung der Kirchen, Gemeindehäuser... verwendet werden." So meinte er denn auch: "Es setzt sich immer mehr der Gedanke durch, dass Kirchensteuermittel nicht wie Spenden zu behandeln sind. Wenn Sie es mit ökonomischen Worten ausdrücken wollen: Kirchensteuerzahler/innen sind Anteilseigner/innen an ihrer Kirche ... Deshalb ist es auch Pflicht der Kirche Kirchensteuern nicht als frei verfügbare Finanzmasse anzusehen. Ist das für Sie plausibel ?"

Voll und ganz. Wenn Kirchensteuern allerdings nicht mehr als Spenden betrachtet werden, sondern als Anteile am Unternehmen Kirche, dann sollte sich auch der Staat Gedanken darüber machen, ob Kirchensteuern noch voll von der Einkommenssteuer absetzbar seien sollten.

Auch die pfälzische Landeskirche fragte nach dem Ursprung meiner Informationen. Und der Finanzdirektor des Bistums Trier, Herr Mathony, meinte gar:

"Das Bistum Trier hat weder in der Vergangenheit noch wird es in der Zukunft 1,-- DM an Kirchensteuer in Form von Zuschüssen für kirchliche Krankenhäuser bezahlen. ... Wir wissen nicht, woher Sie diese Fehlinformationen haben, ... trifft jedoch, wie oben dargelegt, nicht zu."

Ich konfrontierte Herrn Mathony mit den Aussagen von Bischof Lehmann, der Ende Dezember 1999 bei weiter sinkenden Kirchensteuerzahlen den Ausstieg aus dem Krankenhauswesen erwog (s.o.) und stellte die Frage: "War dies nun nur eine Drohung gegenüber dem Staat und den Kirchenaustrittswilligen, oder ist der Bischof über die Finanzierung von Krankenhäusern nicht informiert?" Leider konnte mir das Bistum Trier diese Frage nicht beantworten,

"da wir die Aussage von Herrn Bischof Lehmann nicht kennen und so auch nicht für möglich halten".

"Ratlos" – so wörtlich – war auch die Pressestelle der Ev. Kirche von Westfalen:

"Was führt Sie zu der Vermutung, ‘dass für die Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser die Kirchensteuer herhalten muss‘? Das ist nicht so. ...für den laufenden Betrieb werden Kirchensteuermittel nicht eingesetzt. Das ginge auch gar nicht und ich kenne niemanden, der das behauptet. Ähnliches gilt für alle pflegesatzabhängigen stationären Einrichtungen (Altenheime etc)."

Stimmt, auch die Altenheime finanzieren sich selbst. Und auch dabei wird Fehlinformation betrieben. So stellt das Bistum Augsburg zum Thema Kirchensteuer auf seiner Homepage die rhetorische Frage:

"Was habe ich davon, daß ich Kirchensteuer zahle? Ich bin kein regelmäßiger Kirchgänger, habe keine Kinder im Kindergarten, keiner meiner Verwandten lebt in einem kirchlichen Altenheim und die kirchliche Erwachsenenbildung interessiert mich nicht."

und gibt auch gleich die Antwort:

"... wer an der Kirchensteuer grundsätzlich zweifelt, sollte wissen, daß die Leistungen dann anderweitig finanziert werden müssen. Dank dieser Steuer hält die Kirche viele Angebote vor, die Staat und Gesellschaft finanziell entlasten." [5]

Oder auch nicht, bedenkt man die mittlerweile bekannte Tatsache, die im übrigen auch anhand der Haushaltsangaben der diversen Diözesen und Landeskirchen im Internet nachgeprüft werden kann, dass nur 5-10 % der Kirchensteuer für öffentliche soziale Aufgaben ausgegeben werden. Die Diözese Regensburg gibt z.B. für 1998 Ausgaben von 6,86 % für Soziale Dienste an. [6] Rechnet man dagegen die Steuermindereinnahmen durch volle Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und etliche andere Zuschüsse des Staates und der Kommunen auf, ist die Frage berechtigt, wer hier wen finanziell entlastet.

Frau Weyandt vom Diakonischen Werk Hamburg regte denn auch an:

"Diese Frage sollte mal im Rahmen der Kirchenmitgliederinformation beantwortet werden, was wofür ausgegeben wird."

Eine gute Idee. Und im Verteiler sollte die Kirchenleitung ganz oben stehen.

 

Aber, weiß die oberste Kirchenhierarchie denn wirklich nicht Bescheid? Ich habe natürlich auch dort angefragt. Vom Bevollmächtigten der Ev. Kirche bei der Bundesregierung in Berlin, Reimers, wurde meine Anfrage ignoriert, die EKD war aber auskunftsbereit. Allerdings konnten weder Pressestelle noch das angeschriebene Kirchenamt, zuständig für die Geschäftsführung, direkt meine Frage beantworten. Über den Umweg Diakonisches Werk bekam ich schließlich vom Verbandsdirektor Norbert Groß vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) ausführliche Information.:

"Unabhängig von der Trägerschaft eines Krankenhauses erfolgt die Finanzierung, wenn das Krankenhaus im öffentlichen Krankenhausplan aufgenommen ist, gemäß den Bestimmungen des Krankenhaus-Finanzierungsgesetzes (KHG). ... die öffentliche Hand muss für die Investitionen (z. B. Gebäude,   medizinische Geräte/Technik) aufkommen, entweder in Form von Einzelförderung ... oder in Form einer Pauschalförderung ... Sämtliche Kosten der Behandlung bzw. des laufenden Betriebes (d. h. Personal, ... Betriebskosten, Instandhaltung) müssen durch die von den Krankenkassen zu zahlenden Entgelte abgedeckt werden."

Immer wieder hört man, dass die Kirche zumindest anfallende Defizite tragen müsse, die öffentliche Krankenhäuser auf die Kommunen abwälzen könnten. Auch einzelne Antworten der Landeskirchen bzw. Diözesen wiesen auf diese Defizite hin, die "eventuell" "in Einzelfällen" "zum Teil" über die Kirchensteuer wohl mal gedeckt worden seien. Aber auch dies weist der Verbandsdirektor der DEKV ins Land der Legende:

"Abgesehen davon, dass sie [die kirchlichen Krankenhäuser] als gemeinnützige Einrichtungen gar keine Defizite erwirtschaften durften, standen und stehen Kirchensteuermittel zur Deckung entsprechender Defizite nie zur Verfügung ... Nach dem bereits Ausgeführten sollte schon deutlich geworden sein, dass Kirchensteuermittel zur Finanzierung von Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft zu keiner Zeit in Anspruch genommen worden sind und auch gar nicht in Anspruch genommen werden konnten. Die EKD, präziser die einzelnen Landeskirchen weisen den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen Kirchensteuermittel unter Berücksichtigung der Aufgaben zu, die die Gemeinden und Kirchenkreise wahrnehmen. Diese Gelder sind zweckgebunden für die klassische Gemeindearbeit und bestimmte diakonische Aufgaben (z. B. Kindergarten, Diakoniestation) einzusetzen. Der Betrieb eines Krankenhauses bleibt dabei außer Betracht."

Einzig die Seelsorge wird als kirchenfinanzierter Kostenfaktor angegeben:

"Teilweise sind an Krankenhäusern Stellen für Seelsorger eingerichtet, die wie Pfarrstellen in einer Gemeinde behandelt werden, d. h. als landeskirchliche Plan-Pfarrstellen, und entsprechend aus Kichensteuermitteln bezahlt werden. Das steht aber auf einem ganz anderen Blatt als die Problematik der Krankenhausfinanzierung."

Das sehe ich auch so, denn Seelsorge ist Mitgliederbetreuung und dementsprechend selbstverständlich von der Kirche selbst zu tragen – obwohl auch hier der Staat regelmäßig kräftig bezuschusst, auch in nicht-kirchlichen Einrichtungen. Das führt auch die Landeskirche Bayern auf ihrer Homepage auf:

"Mit den rund 70 Millionen DM Staatsleistungen [im Etat der Landeskirche] sind Zahlungen gemeint, die der Staat für in Anspruch genommene kirchliche Dienstleistungen bezahlt. Dazu zählen vor allem Religionsunterricht, Krankenhausseelsorge und kirchliche Ausbildungseinrichtungen." [7]

Also bezahlt der Staat auch für die Krankenhausseelsorge. (Diese Einnahmen allerdings als "Staatsleistungen" zu bezeichnen, ist schlicht falsch. Die genannten Punkte werden zwar gleichfalls aus allgemeinen Steuermitteln vom Staat ganz oder teilweise bezahlt, die Staatsleistungen sind jedoch nicht zweckgebundene Zahlungen, welche als Kompensation kirchlicher Eigentumsverluste an die Fürsten im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 noch heute von der Bevölkerung bezahlt werden. Dabei ist deren Ablösung bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gefordert.)

Auch die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK), deren Chef der oben zitierte Bischof Lehmann ist, war durchaus bereit, die nette Anfrage zu beantworten. Allerdings wurde auch hier an den Trägerverband weitergeleitet, denn:

"mit Ihrer Fragen wenden Sie sich am besten an den Deutschen Caritasverband. Wir haben hier keinerlei Unterlagen zu den Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft,"

so Pressesprecher Dr. Hammerschmidt. Es ist schon verwunderlich, dass man nur Auskünfte vom Geldempfänger und nicht vom Geldgeber bekommen kann. Denn die Kirchensteuer kassiert zunächst einmal die Katholische Kirche. Und deren höchstes Organ ist die Deutsche Bischofskonferenz.

Von der Caritas kamen ähnliche Informationen wie von der DEKV. Allerdings: Daten zur Kirchensteuer hatte man auch hier nicht. Es wurde darauf hingewiesen, dass eventuelle Fehlbeträge bei Investitionen durch Kredite finanziert werden, die der kirchliche Träger - dass ist übrigens nie die Kirche selbst, sondern Ordensgemeinschaften, Trägergesellschaften, Diözesanverbände, Vereine - aufnehmen muss.

Diesen Tatbestand machte auch die Ev. Kirche in Westfalen deutlich:

"...Defizite müssen dann aus der Kapitalrücklage des jeweiligen Krankenhauses bestritten werden. ...die Häuser werden im Regelfall von GmbH´s bzw. rechtsfähigen Vereinen getragen. Die Defizite (oder besser: die Vermeidung von Defiziten) ist daher Sache des jeweiligen Trägergremiums, nicht aber Sache der Landeskirche - auch nicht in finanzieller Hinsicht."

Die Krankenhäuser sind also völlig selbständig arbeitende Wirtschaftsunternehmen. Fehlbeträge oder Defizite dürfen bei gemeinnützigen Trägern langfristig erst gar nicht entstehen und müssen vom jeweiligen Träger selbst erwirtschaftet werden.

"Diese finanzieren sich jedoch auch nicht über Kirchensteuern,"

so das Erzbistum Freiburg. Kirchlicher Haushalt und Haushalt des Krankenhausträgers sind also absolut getrennt.

Obwohl der Pressestelle der DBK zur Krankenhausfinanzierung "keinerlei Unterlagen" vorliegen, geben sie auf ihrer Internethomepage aber durchaus Auskunft – Propaganda:

"Etwa 20 Prozent [eines durchschnittlichen diözesanen Haushalts] werden für die sozialen Dienste wie Beratungsstellen, Kindergärten, Krankenhäuser, Altenheime ausgegeben." [8]

Was die Diözesen zumindest für die Krankenhäuser in ihren Antworten abstreiten.

Kirchensteuer und Sozialarbeit... Der Kath. Männerfürsorgeverein München e.V. als Träger des kirchlichen Krankenhauses im Bistum Eichstätt schrieb:

"Eine Berücksichtigung von Kirchensteuermitteln zur Absenkung und Subventionierung des Pflegesatzes erfolgt definitiv nicht. ... Wenn überhaupt, so werden in unserem Schwerpunktbereich Obdachlosenhilfe Kirchensteuermittel ausschließlich für Aufgaben eingesetzt, für die keine oder keine ausreichende Finanzierung der Träger der Sozialhilfe erfolgt."

Wenn überhaupt... Grundsätzlich zahlt erst einmal der Staat.

 

Nicht alle Gliedkirchen konnten oder wollten sofort Auskunft geben. So wollte man in der Landeskirche Bayern noch genauer recherchieren, vorab stellte man aber schon fest:

"...selbstverständlich werden die Kosten für Krankenhäuser größtenteils durch die Krankenkassen refinanziert. Jedoch haben kirchliche Häuser meist einen besonderen Anspruch, den sie keiner Krankenkasse in Rechnung stellen können."

Ich habe mich sehr bemüht, diesen "besonderen Anspruch" herauszufinden, aber meine Anfrage war offenbar im Behördendschungel verschollen.

Dazu passt eine kleine Geschichte zum Schmunzeln, die ich nicht vorenthalten möchte:

"Vor einigen Jahren traf in einem evangelischen Großstadt-Krankenhaus ein Brief ein, der in der Chefetage Stirnrunzeln auslöste. Das Schreiben kam von der Kirchenleitung und enthielt die Aufforderung, man möge doch bitte darüber Auskunft geben, was das unverwechselbar Evangelische dieses Krankenhauses sei. Die Antwort des Krankenhauses lautete: Sehr gerne würde man der Bitte nachkommen. Voraussetzung allerdings sei, dass man von der Kirchenleitung eine entsprechende Definition erhielte. Also die Antwort auf die Frage: Was ist evangelisch? Die Kirchenleitung blieb stumm, und das war's dann. Seitdem wird im Krankenhaus gern über die Profilnot bei protestantischen Theologen gewitzelt." [9]

Während die meisten anderen Diözesen ohne Probleme kurz und präzise Auskunft geben konnten, meinte die Rechtsabteilung des Erzbistums Köln:

"Der von Ihnen angesprochene Themenkomplex ist sehr umfassend und würde in seiner Gesamtheit sicherlich ein Tagesseminar ausfüllen."

Man bat um ein Telefongespräch, da die "Zielrichtung der Fragestellung" nicht "eindeutig" sei. Auf der Homepage des Bistums [10] heißt es übrigens unter dem Stichwort Finanzen:

"Die Haushaltspläne der Kirchengemeinden, die die gesamte Finanzwirtschaft einer Pfarrei umfassen, finden nur begrenztes öffentliches Interesse." [z.Zt. gibt es den Punkt "Finanzen" nicht mehr auf der Homepage; 10.09.00]

Zum Punkt "kirchlichen Mitarbeiter" heißt es dort:

"Nur der geringere Teil dieser Hauptamtlichen wird aus Kirchensteuermitteln bezahlt. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend finanzieren sich z.B. die Personalkosten der Caritas aus den Pflegesätzen und öffentlichen Zuschüssen." [10a]

Ein Satz, den man sich merken sollte, weil man ihn in dieser Deutlichkeit selten hört.

Vor zehn Jahren betonte übrigens schon der frühere Caritasdirektor und Finanzdirektor der Erzdiözese Köln, Norbert Feldhoff, dass die Kirchensteuer nur zu einem sehr kleinen Teil sozialen Zwecken zufließt. Wörtlich führte er aus:

"Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?

Die meisten Sozialeinrichtungen 'verdienen' die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar." [11]

Also ein Kirchensteuerzuschuss nur für die Kapelle, weil hier die "klaren gesetzlichen Bestimmungen" versagen.

Es gibt auch Gliedkirchen, die eine Auskunft zur Kirchensteuer offenbar von der Art der Verwendung abhängig machen. So hat die Bremische Kirche (evgl.) meine Anfrage

"an unsere Juristin weitergeleitet ... Desgleichen wäre es gut zu wissen, aus welchem Interesse heraus Sie über die Finanzierung Evangelischer Krankenhäuser mehr wissen möchten. Sind Sie in irgendwelchen Funktionen, für die dies Wissen für Sie wichtig ist?"

Für den einfachen Bürger ist es offenbar nur "wichtig" zu glauben, nicht aber über Finanzierungen Bescheid zu wissen.

Auch das Erzbistum Paderborn rückte nicht so einfach mit den Fakten heraus:

"Die Hauptabteilung Finanzen im Erzbischöflichen Generalvikariat ... ist daran interessiert, vor einer Stellungnahme nähere Auskünfte zum Hintergrund Ihrer Anfrage und damit zur Verwendung der Informationen zu erhalten."

Hat das Erzbistum etwa für jeden Auskunftswilligen, je nach Anliegen, eine jeweils andere, selbstverständlich immer "wahre" Auskunft? Hängt es etwa von der Verwendung der gewünschten Information ab, ob Kirchensteuer in die Krankenhausfinanzierung fließt oder nicht? Sind Bilanzen dehnbar? Wie gewünscht habe ich mein Informationsbedürfnis präzisiert:

"...mich interessiert als Staatsbürger und an der Kirche Interessierter die Verwendung von Kirchensteuer in Bezug auf das Krankenhauswesen in den verschiedenen Diözesen,"

und verwies auf die Pressemeldungen der Kirche. Nach dieser Rückmeldung kam dann doch die erwartete Antwort:

"... werden Kirchensteuermittel für die laufende Finanzierung von katholischen Krankenhäusern in unserem Erzbistum grundsätzlich nicht eingesetzt."

 

Aber nicht nur bei den Kirchen habe ich nachgefragt, sondern auch bei den politisch Verantwortlichen, d.h. bei den Bundesländern und Parteien. Allerdings lautete hier meine Anfrage anders:

"Als Konfessionsloser muss ich mir immer wieder vorhalten lassen, dass meine Behandlungen in Krankenhäusern kirchlicher Trägerschaft von den über deren Kirchensteuer mitfinanziert werden. Mit anderen Worten: Ich sei ein Schmarotzer. Wie werden kirchliche Krankenhäuser finanziert?" Ich bat um "aufklärende Information."

Alle Länder und Parteien bestätigten mir, dass die Finanzierung unabhängig von der Trägerschaft vollkommen identisch ist, wenn das Krankenhaus im Bedarfsplan aufgenommen ist.

Während ich aus den Ministerien in der Regel ausführliche Informationen erhielt, begnügte sich das christliche Bayern mit einem kurzen

"Ihre Frage zur Finanzierung der kirchlichen Krankenhäuser beantworten wir mit nein." (Wirklich ungekürzt.)

Auch von der CSU, die "Toleranz und Gewissensfreiheit" als "Kennzeichen christlich-abendländischer Kultur" [12] ansieht, bekam die Konfessionslose – nach zwei Erinnerungen – keine ausführlichere Antwort:

"Wie wir erfahren haben, haben Sie sich auch an das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit gewandt und von dort eine Auskunft zur rechtlichen Lage erhalten. Wir dürfen Sie auf diese Antwort verweisen."

- Also "Nein."

Eine ebenso kurze, dafür umso treffendere und schnellere Auskunft kam vom Pressesprecher des Landes Brandenburg. Innerhalb einer halben Stunde war die Antwort in meiner Mailbox:

"Lassen Sie sich da keinen Bären aufbinden. Kirchliche Krankenhäuser sind Krankenhäusern in anderer Trägerschaft gleichgestellt. Das betrifft die Investitionskosten, die der Staat aufbringt, ebenso wie die Behandlungskosten, die die Krankenkassen tragen."

Und darüber will das Bistum Köln mir einen Tagesvortrag halten?

Das Gesundheitsministerium von Sachsen-Anhalt erläuterte die Fakten detailliert und hoffte schließlich, dass es meine

"Bedenken hinsichtlich des ‚Schmarotzertums‘ konfessionsloser Patienten ausräumen konnte".

Das Sozialministerium von Schleswig-Holstein betonte:

"Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes (KHG) und das Ausführungsgesetz des Landes (AG-KHG) schreiben sogar ausdrücklich vor, dass ... die wirtschaftliche Sicherung u.a. der freigemeinnützigen und insofern auch der kirchlichen Häuser zu gewährleisten ist."

Zu gewährleisten vom Staat und den Versicherungen – nicht von der Kirche.

Das Land NRW - das auf seiner Homepage unter dem Stichwort "Religiöse Szene" aufführt, dass

"die christlichen Kirchen gegenwärtig ihr traditionelles Monopol auf Religion einbüßen. Auch für NRW gilt aber weiterhin, daß die Kirchen unangefochten die Institutionen gewissermaßen der religiösen 'Grundversorgung' bleiben" [13]

– informiert über seine Krankenhäuser durch eine Broschüre. Dort heißt es:

"Die Pluralität der Trägerschaft ist in Nordrhein-Westfalen besonders ausgeprägt. In kaum einem anderen Bundesland gibt es ein so starkes kirchliches Engagement im Krankenhausbereich ...: Knapp drei Viertel aller Allgemeinkrankenhäuser sind in ... freigemeinnütziger Trägerschaft."

Pluralität bedeutet demnach: möglichst viele kirchliche Krankenhäuser.

Die Broschüre der Landesregierung enthält eine zeichnerische Darstellung der Organisation eines Krankenhauses. In dieser Grafik findet sich auch die "Seelsorge" und eine "Kapelle" mit Priester, eindeutig an Kreuz und Christuszeichen als christlich zu erkennen. Diese Darstellung, auch wenn sie der Realität entspricht, widerspricht der Verpflichtung des Staates zur weltanschaulichen Neutralität.

Das von der rot-grünen Koalition geführte Bundesgesundheitsministerium war ebenfalls so freundlich, mir die Finanzierung der Krankenhäuser zu erläutern, und kam zu dem Schluss:

"Vor diesem Hintergrund halte ich die gegen Sie erhobenen Vorwürfe für gleichermaßen haltlos wie unzutreffend."

Gut, aber wird diese Haltung auch gegenüber der Kirche vertreten, wenn wieder einmal von der Bundesregierung ein Ausgleich für in Zukunft eintretende Kirchensteuersenkungen verlangt wird?

Eine ausführliche und auch korrekte Antwort kam von der CDU. Nur fügte sie noch hinzu:

"Unabhängig davon steht es aber jedem Krankenhausträger frei, in betrieblicher Verantwortung für seine Einrichtung eigene finanzielle Mittel aufzuwenden."

Sicher steht das jedem Träger frei, nur kommen diese Mittel nicht von der Kirche, wie die Auskünfte der Träger zeigten. Die CDU legt übrigens viel Wert auf Mitbestimmungsrechte. So betont sie auf ihrer Homepage:

"Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist ein tragendes Element unserer Gesellschaftsordnung ..: Demokratische Prinzipien dürfen nicht auf den Staat beschränkt bleiben, sondern müssen in allen gesellschaftlichen Bereichen verankert werden." [14]

– Weiß die CDU, dass die Mitbestimmungsrechte in kirchlichen Einrichtungen stark eingeschränkt sind?

Die FDP - die bereits 1974 eine "freie Kirche im freien Staat" forderte, aber auch verlangt,

"für kirchliche Arbeitnehmer, die außerhalb des religiösen Kernbereichs arbeiten, soll das allgemeine Arbeitsrecht gelten" [15] -,

bestätigte die finanzielle Gleichstellung und meinte zu den Vorwürfen der Kirchen gegenüber Nicht-Kirchensteuerzahlern:

"Die Aussagen sind insofern nicht nachzuvollziehen."

Die PDS merkt dazu an:

"Es gibt viele freie Träger, die ja auch nicht danach fragen können ob die Kranken in Organisationen Mitglied sind, die sie finanziell unterstützen."

 

Das Fazit meiner Nachforschungen: Obwohl so gut wie keine Kirchensteuer in den Bau und überhaupt keine Kirchensteuer in den medizinisch-pflegerischen Betrieb der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft fließt, wird von seiten der Kirche gedroht, sich aus dem Krankenhauswesen zurückzuziehen, falls die Kirchensteuer - wie in anderen europäischen Ländern üblich - abgeschafft wird bzw. durch Steuersenkungen und Kirchenaustritte gefährdet ist. Dass solche Erpressungsversuche bei den politisch Verantwortlichen fruchten, hat sicherlich viel mit der Monopolstellung der Kirchen im sozialen Bereich zu tun. Allein die mit der Zeit angehäuften Immobilienwerte - oft finanziert oder hoch bezuschusst durch den Staat - sind immens.

Leidtragende dieser Monopolstellung sind die Angestellten in kirchlichen Einrichtungen. Obwohl deren Gehalt trotz kirchlicher Trägerschaft nur zum Teil - in Krankenhäusern gar nicht - von der Kirche finanziert wird, müssen sie ihre grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit mit Ausfüllen der Bewerbung abgeben. Nicht nur in der Seelsorge und Erziehung Tätige müssen sich den Grundsätzen der Großkirchen unterwerfen, auch allein in der medizinischen Versorgung tätige Ärzte und Ärztinnen, Pfleger und Schwestern müssen sich auch in privatesten Bereichen von ihrem Arbeitgeber Vorschriften machen lassen. So ist Wiederheirat nach Scheidung verboten (wilde Ehe wird in der Praxis regelmäßig toleriert, solange kein Aufhebens darum gemacht wird), Nichtglauben kann Kündigungsgrund sein, auch die Häresie, d.h. das Ketzertum, lebt in den Arbeitsvorschriften der Caritas wieder auf und wird verboten. Auch dürfen kirchliche Angestellte nicht offen zu ihrer Meinung - auch außerhalb des Arbeitsplatzes - stehen, wenn diese gegen derzeitige Grundsätze der Kirche verstößt (z.B. zum Thema Abtreibung oder Homosexualität).

So ließ Erzbischof Degenhardt aus Paderborn - der in den 90er Jahren predigte, Schuld am sexuellen Missbrauch von Kindern trügen Mütter, die den Erziehungsurlaub den Vätern überließen -

"über seinen Generalvikar in der örtlichen Presse androhen, dass jeder, der sich bei Donum Vitae engagiere, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müsse, sofern er in Einrichtungen der katholischen Kirche beschäftigt sei." [16]

(Donum Vitae wurde von den kath. Laien gegründet, um die Schwangerenkonfliktberatung mit der vom Gesetzgeber verlangten Bescheinigung fortzusetzen.)

Dieses Verbot des Engagement beeinträchtigt natürlich nicht die Erwartung der Bischöfe, dass die Arbeitnehmer kostenlos in ihrer Freizeit für die Kirchen arbeiten sollten. In der Erklärung der katholischen Bischöfe zur "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" wird betont:

"Die hauptberuflich Tätigen sollen dafür gewonnen werden, über ihren beruflichen Dienst hinaus bei der Verwirklichung der Aufgaben der Kirche aus freien Stücken mitzuarbeiten."

Auch andere, für Arbeitnehmer selbstverständliche, Rechte gelten für kirchliche Mitarbeiter nicht, obwohl Tätigkeit und Quelle der Finanzierung oftmals gleich sind - wie in Krankenhäusern Tatsache. So dürfen sie sich zwar gewerkschaftlich organisieren, jedoch müssen die Gewerkschaften die Grundsätze der Kirche und die Loyalitätspflichten der Mitarbeiter anerkennen. Tarifverträge mit den Gewerkschaften werden nicht abgeschlossen. Gestreikt werden darf nicht.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt den Kirchen die Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten. So werden Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Kirche vor kirchlichen Gerichten geregelt. Die Richter müssen der jeweiligen Konfession angehören. Auch die Art der Mitarbeitervertretung regelt die Kirche selbst. [17]

Verstöße gegen die kirchlichen Arbeitsverträge können - "als letzte Maßnahme" - mit Kündigung geahndet werden. Doch dieser angedrohte Schritt kann schnell kommen. So wurde unter Hinweis auf die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" einer Schwesternschülerin am St.-Elisabeth-Hospital in Iserlohn die Kündigung ausgesprochen., weil sie zu einer evangelischen Freikirche übergetreten ist. Die junge Frau war nach ihrer Heirat zum Glauben ihres Ehemannes konvertiert und daraufhin von der Leitung des Krankenhauses vor die Alternative gestellt worden, wieder in die katholische Kirche einzutreten oder ihren Ausbildungsplatz zu verlieren. Auf den Widerspruch, warum in diesem Fall ein Exempel statuiert wurde, während ansonsten sowohl evangelische als auch andersgläubige Ärzte sowie Pflege- und Verwaltungskräfte beschäftigt sind, ging die Leitung des Krankenhauses nicht ein. [18]

Wenn man die o.g. Grundordnung genauer studiert, ist dieser Widerspruch lösbar: Es dürfen zwar Andersgläubige – wenn sie sich an bestimmte Grundsätze halten – beschäftigt werden, aber kein Beschäftigter darf aus der katholischen Kirche austreten. Einmal Katholik – immer Katholik.

Mit diesen Zuständen können sich natürlich auch die Gewerkschaften nicht einverstanden erklären. Ende letzten Jahres forderte die ÖTV Bayern zur Amtseinführung eines neuen evgl. Landesbischofs endlich den Abschluss von Tarifverträgen. Bemängelt wurde, dass

"Entscheidungen hinter verschlossenen Türen fallen, eine Diskussion über Kürzungen oder veränderte Arbeitszeitregelungen nicht stattfinden."

Wörtlich heißt es:

"Von den Beschäftigten werde Verständnis bei Kürzungen erwartet, z.B. dem Weihnachtsgeld im Bereich der Diakonie, gleichzeitig bleiben alle wirtschaftliche Daten ein Geheimnis der Geschäftsführung. Während in der freien Wirtschaft in Wirtschaftsausschüssen die Betriebsräte alle ökonomischen Daten und Fakten bekommen, reicht es in Kirche und Diakonie, wenn der Arbeitgeber einmal im Jahr allgemein über die wirtschaftliche Lage im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung berichtet." [19]

Auch die Bundesländer gewähren Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneten Betrieben in ihren Krankenhausgesetzen Ausnahmeregelungen, und zwar "unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung". Während bei einigen Punkten immerhin die kirchlichen Regelungen nicht hinter den gesetzlichen zurückbleiben dürfen, muss ein Angebot zum Schwangerenkonfliktgesetz nur "soweit möglich" erfolgen. Die Regelung des Krankenhausgesetzes zur Mitwirkung des Personals in der Betriebsleitung gilt nicht. Es wird auch keine ähnliche Regelung gefordert. [20]


Anmerkungen (falls keine andere Angabe: Zugriffe auf die Internetseiten im März/April 2000):

[1]     www.idea.de, 13.09.99

[2]    Rheinpfalz, Süddeutsche Zeitung, Stuttgarter Zeitung, 27.12.99

[3]    Die Anfragen und sämtliche Antworten der Kirchen, Bundesländer und Parteien sind ungekürzt im Internetmagazin "Der Humanist" unter " www.humanist.de/kirchensteuer/krankenhaeuser.html " veröffentlicht. Dort ist die Thematik - einschließlich vieler weiterer Informationen zu Kirche und Staat - wesentlich ausführlicher und detaillierter dargestellt.

[4]    www.bistum-essen.de/h196_10.htm , Zugriff 10.09.00

[5]    www.bistum-augsburg.de/geld/faq.htm  

[6]    www.bistum-regensburg.de/html/kirchensteuer.html ; Zugriff 01.09.2000

[7]    www.bayern-evangelisch.de/kirche/kisteuer-haushalt98.htm

[8]    www.dbk.de/kirche/in_kkd02.html

[9]    Zit. aus: Manuskript der Radiosendung des NDR 4 vom 12.06.00 "Was heißt hier eigentlich christlich? Die Gretchenfrage in kirchlichen Krankenhäusern", Sabine Bode

[10]    www.erzbistum-koeln.de

    [10a]   www2.erzbistum-koeln.de/servlets/mht/erzbistum/Erzbistum_in_Zahlen.html

[11]    KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90

[12]    www.csu.de/diecsu/Positionen_A-Z/Innenpolitik/linkpage3219.htm 

[13]   www.nrw.de/landnrw/nrwlex/lexrelisz.htm  

[14]    www.cdu.de/politik-a-z/arbeitsmarkt/kap61.htm

[15]    www.liberale.de/fdpbv/programme/4freiheitundrecht.phtml

[16]    taz Nr. 6103 vom 27.3.2000

[17]    "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" vom 22. September 1993; der Wortlaut mit Vorwort und Erklärung der Bischöfe kann im Internet unter " www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/grundord.htm " nachgelesen werden. Zusammenfassung dieser "Grundordnung" unter " www.humanist.de/kirchensteuer/grundordnung.html "

[18]    Iserlohner Kreisanzeiger, 10.7.99

[19]    Presseerklärung ÖTV Bayern, 19.11.99, www.oetv-bayern.de/presse.htm#5599

[20]    § 38 des Krankenhausgesetzes in NRW


Copyright © September 2000  Der Humanist
erstellt von
Heike Jackler