Kardinal Wetter, Erzbischof von München und Freising, beklagt die zunehmende öffentliche Verhöhnung des christlichen Glaubens. "Auf Bühnen, in Filmen, in Zeitschriften und Büchern wird Jesus auch in unserer Zeit verhöhnt, und mit ihm wird auch seine Kirche verhöhnt und lächerlich gemacht“, sagte der Kardinal in seiner Predigt bei der Liturgie am Karfreitag. Weiterhin kritisiert der Kardinal, dass zentrale Inhalte des christlichen Glaubens öffentlich mit unwahren Vorhaltungen angeprangert werden. Das Kreuz mit der Kirche oder das klerikale Medienpech?! [Quellen:
Dabei verglich er dies mit angeblich historischen Parallelen der Kirche. Wetter meinte, dass auch heute, wie bereits in den Anfängen der Kirche von den Gegnern des Christentums, vor allem das Kreuz Christi verhöhnt werde. "Um diese öffentliche Verhöhnung zu rechtfertigen, berufe man sich auf die Freiheit allgemein, wie auf die Freiheit der Kunst, der Meinungsäußerung und des Gewissens. Gegen die geschichtliche Wahrheit werde auch behauptet, das Kreuz sei die „Pfahlwurzel“ der Verbrechen des Holocaust und stehe für Unheil, Verbrechen und Rassenhass. Dies hatte unter anderem der Kläger gegen das Anbringen von Kruzifixen in Schulen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof öffentlich verbreitet. Der Kardinal bedauerte, dass öffentliche Proteste von Christen gegen die Verhöhnung und Verunglimpfung von Glaubensinhalten oft zu nichts führten. Meist verwandle sich der Protest ins Gegenteil, er mache etwa die Verspottung Jesu, der sich Christen entgegenstellten, nur noch weiter bekannt."
Der Münchner Kleriker nutzte die so genannten Osterfeiertage, um an die Gläubigen zu appellieren, auf diese Verhöhnung mit einem klaren Bekenntnis zum christlichen Glauben zu antworten. Gerade deshalb fanden sich am 29. März bei der Karfreitagsprozession in der Münchner Innenstadt mehrere tausend Menschen zusammen, um ein Bekenntnis zum Kreuz als Zeichen des Heils und der Hoffnung auch auf öffentlichen Plätzen und in Schulen abzulegen. Der als Kreuzweg der Völker gestalteten Prozession wurde ein Kreuz aus einer Münchner Schule vorangetragen, um nicht nur symbolisch deutlich zu machen, dass auch für die kommenden Generationen „Kreuz tragen und Verantwortung tragen“ zusammengehören.
Warum nur wehrt sich der allmächtige Christengott nicht selbst?
Nur gut für die Kleriker, dass es den § 166 des StGB gibt.
Da kann man nur sagen: Weiter so, ihr Mitarbeiter beim Humanist! - Auflärung tut not. (H.F.)
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Als erste Bundespartei hat die PDS gestern ihr Wahlprogramm für 2002 verabschiedet. Schwerpunkte dabei bilden die Friedenspolitik, der Kampf für soziale Gerechtigkeit und der Aufbau Ost. [Quelle: Magazin "kindergarten heute", Ausgabe 3/2002]
Doch schon Anfang dieses Jahres fanden sich in Berlin die SPD und PDS zu einer endgültigen Koalitionsvereinbarung. Dabei einigte man sich auch auf Gebieten, die weniger im Mittelpunkt des politischen Tagesgeschehens liegen. Zum Beispiel ist laut Vereinbarung geplant, massive Eingriffe im Kindertagesstättenbereich vorzunehmen. Geplant sind unter anderem die Absenkung der Freistellungszeit der KiTa-LeiterInnen um 40 Prozent, die Erhöhung des Hortschlüssels von 16 auf 21,5 Kinder pro Vollzeiterzieherin und die Anrechnung der PraktikantInnenstelle mit 20 Prozent auf das pädagogische Personal. Kritiker sehen in der Kürzung der "Leitungsstunden" das Ende jeder Qualitätsentwicklung und die geplanten Umstrukturierungen und Verbesserungen auf dieser Basis zum Scheitern verurteilt.
Kritiker raten zudem deshalb schon jetzt jedem freien Interessenten davon ab, eine KiTa zu übernehmen und mit 40 Prozent weniger Leitungskapazität pro Woche neu aufzubauen. Man kann davon ausgehen, dass zukünftig nur noch Aufsicht stattfinden kann, anstatt individueller Hilfe und Erziehung.
Macht korrumpiert - kaum regiert man mit. Erinnert doch irgendwie an "Die Grünen" und deren Gang durch die Institutionen. (H.F.)
Sonntag, 17. März 2002 im ZDF nachtstudio, 0.05 Uhr. Wiederholung am 22. März, 11.45 Uhr, 3 SAT Haben wir einen freien Willen? Erkenntnisse der Hirnforschung. [mehr]
Am Freitag, 15. März 2002, 15.05 Uhr, befasst sich die WDR 5-Radiosendung mit dem Thema: "Arme reiche Kirche. Die Finanzen der Bistümer und Gemeinden." Es geht um die Studie "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland" des Hamburger Politologen Carsten Frerk, die in Deutschland Aufsehen erregt hat. Geplant ist ein Gespräch zwischen Carsten Frerk und dem Generalvikar des Erzbistums Köln, Norbert Feldhoff. [Mehr zur Studie von Carsten Frerk]
Erst das Kruzifix-Urteil - jetzt das Glockenurteil. Der Verwaltungsgerichtshof in Bayern urteilte erneut gegen die Interessen der Kirchen und kassierte das anders lautende Urteil der Vorinstanz ein.
Die evangelische St.Lukas-Gemeinde im bayerischen Aschaffenburg muss aus Lärmschutzgründen ihre Kirchenglocken künftig leiser läuten lassen. Sie wurde dazu verpflichtet, bis Januar 2004 entweder den Geräuschpegel zu senken oder für die Wohnung der Klägerin Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren. Ansonsten dürften die Glocken nicht länger geläutet werden.
Dieses Urteil hat eine Nachbarin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erstritten (Az. 22 B 99.338). Das Glockengetöse sei der Frau, die nur zwölf Meter von dem Turm entfernt wohnt, auf Dauer nicht zuzumuten. Es handelt sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung, da der Kirchturm neu erbaut und der empfohlene Abstand nicht eingehalten wurde.
Ansonsten ist Kirchturmgeläut zu dulden, da für Kirchenglocken aufgrund der Religionsfreiheit die allgemein üblichen Lärm-Imissionswerte nicht gelten.
Presseerklärung VGH, 08.03.2002
Nicht das Volk, sondern die Bundesregierung scheint angesichts der Onlineabstimmung zur Entscheidungsfrage der Zuwanderung noch nicht reif für die Abstimmung per Internet zu sein.
Die Bundesregierung möchte vor der der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am 22. März auch das Volk befragen und Online abstimmen lassen. Der Besuch der Seite der Bundesregierung hinterlässt allerdings einen eher undemokratischen Nachgeschmack und lässt die Frage der Bundesregierung, ob sie Windows oder Linux einsetzen sollten, in einem ganz anderen Licht erscheinen. Angesichts der katastrophalen Umsetzung dieser Onlineabstimmung scheint die Bundesregierung wirklich noch nicht reif für technische Fragen überhaupt zu sein. Es lässt sogar die Frage aufkommen, ob die Bundesregierung überhaupt mit den neuen Rechnern zurechtkommt - egal ob Windows oder Linux.
Befolgt man den Link oben, so kommt man auf eine Internetseite mit einer kleinen Einleitung und der Möglichkeit im darunterliegenden Formular seine Stimme zur Zuwanderungsfrage abzugeben. Vielleicht geht es Ihnen wie mir und Sie möchten gerne... aber können nicht. Bei einem Klick auf einer der Checkboxen passiert nämlich gar nichts. Sie bleiben grau. Sollten Sie der Versuchung unterliegen und sich die näheren Informationen über die Cookies besorgen wollen und dann nochmal zurückzugehen, um noch einmal draufzuklicken, bleibt die Checkbox trotzdem grau, aber sie haben komischerweise abgestimmt. Und das obwohl Sie vielleicht nichtmal wissen, wohin sie geklickt haben.
Noch schöner kommt es, wenn Sie die Cookies von Ihrer Festplatte löschen - dann können Sie nämlich erneut abstimmen; und vielleicht passiert es Ihnen wie mir, dass die Checkboxen diesmal sogar etwas anzeigen.
So wird das natürlich nichts! Vielleicht sollten wir dafür doch die GreenCard benutzen und unsere Politiker gegen ausländische Spitzenkräfte austauschen. Wie wäre es mit Bush? Schlimmer kann es der Präsident der USA auch nicht machen.
Gastautor: Sascha Bahl
Lange Jahre forderten die Grünen die strikte Trennung von Staat und Kirche, das Ende des Kirchensteuer-Einzugs durch die Finanzämter, das Ende des verfassungsrechtlich garantierten Religionsunterrichts. Der klare Trennungskurs im Bundestags-Wahlprogramm 1994, zurückgehend auf den Pfarrer Wolfgang Ullmann (DDR-Bürgerrechtler), wurde 1998 deutlich verwässert und im neuen Grundsatzprogramm sollte gar nichts mehr zum Thema stehen.
Aber selbst diese Nichterwähnung soll nun einer freundlichen Hinwendung zu den Kirchen - vor allem zu den christlichen Großkirchen - weichen. Die Vorsitzende der Grünen, Claudia Roth, hat es, so berichtete die Süddeutsche Zeitung am 15.02.02, bei einem gemütlichen Beisammensein mit Kardinal Lehmann versprochen, auch wenn sie an der "prinzipiellen Trennung von Staat und Kirche" nicht rütteln will. Und die kirchenpolitische Sprecherin der Grünen, Christa Nickels, soll bereits einen Antrag für das Grundsatzprogramm formuliert haben, in dem sie die Kirchen "in ihrem Einsatz für die universalen Menschenrechte" zu "unverzichtbaren und verlässlichen Mitstreitern" der Grünen erhebt.
Auf ihrer Homepage berichtet Christa Nickel, die auch dem Bundesvorstand von Donum Vitae und dem Zentralkomitee der Katholiken angehört, wie gut die Zusammenarbeit zwischen grüner Bundestagsfraktion und den Kirchen mittlerweile funktioniert:
"Die Brücke trägt auch insofern, als es inzwischen möglich geworden ist, im Vorfeld politischer Entscheidungen vertrauensvolle Gespräche zu führen und so dafür zu sorgen, dass die Anliegen der christlichen Glaubensgemeinschaften christlichen auch in der neuen 'Berliner Republik' Gehör finden. In einer Reihe solcher Gespräche zwischen Vertretern der bündnisgrünen Fraktion und der Kirchen ist es gelungen, einen Kompromiss zu finden, der die zu erwartenden Verluste der Kirchen durch die Steuerreform wesentlich abmildern und auf diese Weise verhindern wird, dass die Kirchen ihre subsidiären Aufgaben im sozialen Bereich einschränken müssen."
Da hat die Desinformationspolitik der Kirchen mal wieder Erfolg gehabt. Auch in einem Chat zum Thema versuchte man kürzlich weiszumachen, mindestens 20 % der Kirchensteuer ginge in den sozialen Bereich. Nachdem geforderte Belege ausblieben, bestätigte der Kirchenmann schließlich: "Die Kirchensteuer dient aber nicht vor allem dem Sozialen; sie dient der kirchlichen Aufgabe, der Wortverkündigung." Die Argumentation der Kirchenvertreter, die allerdings nur unter Pseudonymen teilnahmen, stand allgemein auf schwachen Beinen. [Mitschnitt des Chats mit Kommentaren und Querverweisen]
Wesentlich konsequenter für die Trennung von Staat und Weltanschauung einsetzen will sich der offensichtlich gut informierte Kreisverband der Grünen in Hagen und stellt wohlbegründete, konkrete Forderungen auf. Am 26.02.2002 beschloss der Kreisverband entsprechende Anträge für die Grundsatzprogrammdebatte der Bundesdelegiertenkonferenz, die vom 15.-17.03.2002 in Berlin tagen wird.
Zu den Anträgen: [hier]
MSN-Deutschland veranstaltet am Sonntag, 24. Februar, 20-22 Uhr, einen Chat zum Thema "Kirchensteuer - nötig oder überflüssig?"
Glaubt man den beiden Großkirchen, wäre es um die sozialen Belange schlecht bestellt, wenn man die Kirchensteuer abschaffen würde, weil viele soziale Einrichtungen dann vom Staat übernommen und finanziert werden müssten. Dank der Kirchensteuer wird der Staat angeblich finanziell entlastet.
Schaut man sich aber die Zahlen an, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Von den rund 8,8 Milliarden Euro, die die Kirchen Jahr für Jahr von ihren Mitgliedern einziehen, werden nur knapp 10 % für öffentliche soziale Leistungen ausgegeben. Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden zu 80 - 100 % vom Staat und Dritten finanziert. Der weitaus größte Teil der Kirchensteuer wird für Gemeindearbeit und Verwaltung aufgewendet. Ein Arbeitnehmer zahlt derzeit als Mitglied im Schnitt etwa 500 Euro pro Jahr Kirchensteuer – ein stolzer Preis für kaum genutzte kirchliche Dienste. Reiche können die Steuer übrigens kappen.
Der Staat finanziert zusätzlich rein innerkirchliche Belange mit über 6 Milliarden Euro. Zudem kostet die volle Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer Bund und Ländern rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr, mehr als das, was die Kirche insgesamt an sozialen Leistungen erbringt.
Ist unter diesen Umständen eine Kirchensteuer als Zwangsabgabe überhaupt zu rechtfertigen? In einer Allenbach-Umfrage (1995) sprachen sich nur 40% der Bevölkerung für das Kirchensteuersystem aus. In einer WDR-TED-Umfrage (2001) sogar nur 22%. Bürgerrechtler kritisieren vor allem die Begründung der Steuerpflicht bereits durch die Säuglingstaufe und die Verletzung des Datenschutzes durch den staatlichen Einzug der Mitgliedsbeiträge, wodurch man gezwungen ist, Staat und Arbeitgebern die Religions(nicht)zugehörigkeit offen zu legen. Außerdem müssen auch Nichtmitglieder über allgemeine Steuern die privilegierten Kirchen in erheblichem Maße mitfinanzieren.
Aber auch innerkirchlich ist die Kirchensteuer sehr umstritten. Kirchliche Gruppen und Christen wie der Dietrich-Bonhoeffer-Verein, der Bensberger Kreis und der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern machen Reformvorschläge. Die Kirchenleitung aber lehnt alles ab – und nimmt massenweise Kirchenaustritte in Kauf (1999 jeden Tag 883 Menschen).
Diskutiert mit uns am Sonntag - im Kontrovers-Chat bei MSN-Deutschland!
Gastmoderatorin ist Heike Jackler, Mitarbeiterin bei "Der Humanist" und Projektleiterin unserer Website www.kirchensteuer.de.
Der Internationale Bund der Atheisten und Konfessionslosen e.V. (IBKA) hat heute bekannt gegeben, dass die bengalische Schriftstellerin Taslima Nasrin die diesjährige Erwin-Fischer-Preisträgerin ist.
Frau Dr. Nasrin ist in ihrem Herkunftsland Bangladesh für Weltanschauungsfreiheit eingetreten. Sie hat die Diskriminierung der hinduistischen Minderheit durch die muslimische Mehrheit kritisiert, sie hat sich für die Rechte der Frauen eingesetzt und offen zu einer atheistischen Position bekannt. Gegen Taslima Nasrins Roman 'Lajja' (Schande) wurde wegen "Blasphemie" am 24. September 1993 die Fatwa verhängt, ein Mordaufruf des fundamentalistischen "Rat der Soldaten des Islam", - eine Verfolgung, die heute noch besteht. Frau Nasrin lebt daher im politischen Exil, zunächst in Schweden und Deutschland , heute in Frankreich. Informationen über das Leben und Werk von Frau Nasrin und ihre bisher erhaltenen Preise sind auf einer gewidmeten Website nachlesbar: http://humanists.net/nasrin/
Der Erwin-Fischer-Preis ist nach dem verstorbenen Rechtsanwalt Erwin Fischer benannt, der sich in besonderer Weise für die Menschenrechte und die "Trennung von Staat und Kirche" eingesetzt hat. Mehr Infos ... or in English.
Im Jahr 2001 ging der Preis an Dr. Karlheinz Deschner.
Der Preis wird - nun zum dritten Mal - am 21. September 2002, 20.00 Uhr, im Jugendgästehaus Speyer, Geibstr. 5, in einer Festveranstaltung verliehen. Eingebettet ist die Preisverleihung in eine Internationale Konferenz und öffentliche Mitgliederversammlung des IBKA vom 20.-22. September 2002. Laut IBKA haben bereits Repräsentanten folgender Organisationen ihre aktive Teilnahme - auch mit Vorträgen - zugesagt: Atheist Alliance International, Féderation Nationale de la Libre Pensée, Freidenkerbund Österreich, Dachverband freier Weltanschauungsgemeinschaften, Humanistischer Verband Deutschlands.
Weitere Veranstaltungen finden sich ständig aktualisiert unter www.humanist.de/veranstaltungen (H.J.)
Gäste sind willkommen, um frühzeitige Anmeldung beim IBKA wird gebeten.
In Bayern hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Gemüter bewegt. Das höchste bayerische Verwaltungsgericht gab zu Jahresbeginn einem Lehrer Recht, der die Anbringung eines Kreuzes in seinen Unterrichtsräumen ablehnt. (siehe unsere Religion-News vom 4.01.2002)
Dazu veröffentlichen wir nun unter RELIGION / TEXTE einen Bericht des Bundes für Geistesfreiheit, der den Kläger unterstützte:
Erinnern möchten wir an den Musterbrief, erstellt von der Arbeitsgemeinschaft "Trennung von Staat und Kirche", mit dem Eltern für ihre Kinder - und nun auch Lehrer - ihr Recht auf einen kreuzfreien Klassenraum durchsetzen können (zu finden auch unter RELIGION / TEXTE):
"Kreuze in der Schule?"
"Keine religiöse Bevormundung per Schulgesetz!"
(H.J.)
In dem italienischen Städtchen Assisi haben mehr als 200 Geistliche aller Weltreligionen gemeinsam mit Papst Johannes Paul II. für den Frieden in der Welt gebetet. Natürlich betete jeder zu seinem Gott und jeder erflehte den Frieden, den er gerade "braucht(e)".
In Assisi fanden sich neben den Vertretern des Katholizismuses auch Vertreter zwölf weiterer Glaubensgemeinschaften ein. Die Schäfchen werden ja zukünftig sehen, wie weit ihr "Melken des Himmels" erhört wurde. Sie selbst werden auf jeden Fall gemolken.
Dass die Veranstaltung von strengen Sicherheitsvorkehrungen begleitet wurde ist selbstredend. Über 1.000 Polizisten waren im Einsatz.
[Quelle: www.br-online.de vom 24.02.2002]
Das Motto des interreligiösen Treffens war, dass Religion niemals als Rechtfertigung für Gewalt dienen dürfte. Dabei sind doch Religionen nichts anderes als (religiöse) Ideologien und diese werden mit psychischer Gewalt schon Kindern und Kleinstkindern in Krabbelgottesdiensten, Kindergärten, Schulen und nicht zuletzt in den Familien etc. "eingehämmert". Wen interessieren da schon fundamentale Menschenrechte, wie im Art. 18 der UN-Charta vom 10.12.1948 festgelegt:
"Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit"
(aber von wegen "freier Wille" des Menschenkindes...)
Wie jämmerlich hat man doch Angst vor dem alles glückseligmachenden, paradiesischen Jenseits... (H.F.)
Aktueller Fernsehtipp:
Sonntag, 20. Januar 2002, 9.15 Uhr, SWR
Dr. Karlheinz Deschner: Vom Belügen der Leute
Karlheinz Deschner gibt seit heute eine eigene Homepage heraus:
Zeitgleich ist der 7. Band der "Kriminalgeschichte des Christentums" über das 13. und 14. Jahrhundert erschienen. (H.J.)
Religionskritisches, Christentumskritisches und andere starke Stücke
[mehr]
www.deschner.info
Seit 25 Jahren gibt es in den USA wieder die Todesstrafe. Nach Ansicht von Amnesty International hat sie "keinen konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität" geleistet - sondern nur Schaden angerichtet.
Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass man bei Reisen in die Staaten verschont bleibt von jeglichem Gang zu solchen Menschen(rechts)verächtern. (H.F.)
[Quelle: Internet: www.rp-online.de vom 17.01.2002 und Tageszeitung "Nürnberger Nachrichten" vom 21.11.2001]
In einer aktuellen Umfrage in den USA unter 1.000 Medizinern erklärten nun 41 Prozent, sie würden eine staatlich verordnete Hinrichtung vornehmen oder zumindest Hilfestellung leisten. Die Mehrheit der Befragten befürwortet die Todesstrafe und obwohl es gegen ihre Berufsethik verstösst, wären diese Ärzte zur aktiven Mithilfe bei Hinrichtungen bereit.
Nahezu 20 Prozent der befragten Weisskittel wären bereit, persönlich die Todesspritze zu setzen. Mehr als 28 Prozent der Ärzte wäre bereit, zumindest die Kanüle zum Einspritzen des tötlichen Gifts zu legen. Etwa 33 Prozent würden den Tod des Delinquenten überwachen und bestätigen.
Die US-Berufsverbände lehnen dies strikt ab.
Provokation Bibel - ZDF sucht Bibelworte
Für die Planung seiner Gottesdienstreihe 2003 zum "Jahr mit der Bibel" befragt das ZDF jetzt seine Zuschauer. Gesucht werden Stellen aus der Bibel, die provozieren, ärgern oder bewegen. Dazu passend sollen dann Gottesdienste gestaltet werden.
Ich denke, dem ZDF kann geholfen werden. Mein Vorschlag:
Weitere Vorschläge können eingereicht werden an das
ZDF
Oder im Internet unter www.zdf.fernsehgottesdienst.de.
Einsendeschluss ist der 28. Februar 2002. Auf geht's! (H.J.)
Der Menschensohn wird seine Engel aussenden
und sie werden aus seinem Reich alle zusammenholen,
die andere verführt und Gottes Gesetz übertreten haben,
und werden sie in den Ofen werfen,
in dem das Feuer brennt.
Dort werden sie heulen
und mit den Zähnen knirschen.Zitat von Jesus
in Matthäus, Kap. 13, Vers 41,42
(Einheitsübersetzung)
Stichwort: Provokation Bibel
55100 Mainz
Medientipp:
Themenabend bei ARTE am 17. Januar 2002:
INQUISITION: Im Namen des Dogmas
In Brasilien, im nordöstlichen Bundesland Bahia, ist ein deutscher Franziskanermönch zusammen mit einem Touristenpaar wegen Kindesmissbrauchs festgenommen worden. Der 35-jährige Ordensbruder ist mit den beiden anderen Erwachsenen (beide Mitte 40) dabei überrascht worden, als sie gerade gemeinsam einen achtjährigen Jungen sexuell missbrauchten. Weiterhin berichtet die Polizei des Bundesstaates Bahia von Fotos und Filmmaterial "mit unglaublich obszönen Szenen".
Dabei wird von kirchlicher Seite wie von Seiten unbedarfter Schäfchen stets argumentiert, dass es sich hier um bedauerliche Einzelfälle handele. Dass dem eben nicht so ist, ist für engagierte und informierte Atheisten nichts neues. (H.F.)
[Quelle: Tageszeitung "Nürnberger Nachrichten" vom 14.01.2002]
Bei unseren Veranstaltungshinweisen gibt es seit einiger Zeit eine Extra-Seite für die "Regelmäßigen Treffen religionsfreier Menschen". Ganz neu sind nun auch die virtuellen Treffen - sprich: Debatten, Foren, Mailinglisten - aufgenommen. Bitte ergänzt diese sicher unvollständige Liste mit einer Mail an uns. (H.J.)
Gleich zu Beginn des Jahres gab es noch ein weiteres Urteil, das religiöse Menschen vor allem in Bayern schockte.
Nachdem nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes 1995 das Land Bayern zwar nicht die Kruzifixe in den Schulen verschwinden ließ, aber den Eltern immerhin ein Einspruchsrecht gewährte, hat nun auch ein Lehrer vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof das Abhängen der Kreuze in seinen Klassenräumen erreicht. Der 3. VGH-Senat hob damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg auf. Der VGH betonte, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Der Lehrer habe glaubhafte und gravierende Gewissensgründe vorgebracht. Für ihn müssten die gleichen Grundsätze gelten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Kruzifix-Urteil für Eltern und Schüler festgelegt habe. Der Lehrer, der nach eigenen Angaben früher katholischer Priester werden wollte, gehört dem Bund für Geistesfreiheit (BFG) an, einer Interessensvertretung für Konfessionslose und Atheisten in Bayern. Er sehe im Kreuz ein Symbol für viele schwere Sünden der Christen, deren Antisemitismus in den vergangenen Jahrhunderten einen Grundstein für den Holocaust gelegt habe, hatte der Lehrer erklärt. Mögliche Kompromisse wie ein nur stilisiertes Kreuz ohne den Korpus des Gekreuzigten oder eine Versetzung in die Schulverwaltung hatte der Kläger abgelehnt.
Stimmen - teils wutentbrannt - aus der bayerischen Politik und Kirche zum Urteil:
CSU-Generalsekretär Thomas Goppel übte Richterschelte und nannte das Urteil verfassungsrechtlich bedenklich (obwohl - oder weil? - es auf einem Gerichtsurteil des BVerfG fußt). Die Verfassung werde ausgehebelt, "wenn dies Schule macht". Goppel nannte es völlig unverständlich, dass ein Lehrer vor der Anstellung einen Eid auf die Bayerische Verfassung ablege, in der auch die Erziehung zur Ehrfurcht vor Gott gefordert sei (wie übrigens in einigen Bundesländern trotz weltanschaulicher Neutralität!), und dann später das Kreuz als Symbol dieser Ehrfurcht ablehne. Goppel forderte den Lehrer auf, das Unterrichten aufzugeben: "Wenn der Mann Beamter bleiben will, muss er raus aus dem Unterricht. Dafür ist er nicht geeignet." Ein Lehrer dürfe die Liebe zum Unterricht nicht dem eigenen Gewissen unterordnen. Der Generalsekretär sprach von einem Präzedenzfall.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück wollte dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung bemessen. "Es schaffte keine neue Rechtssituation", sagte er. Die Kirchen müssten sich aber darauf einstellen, dass der Begründungszwang für christliche Positionen immer stärker werde.
Kultusministerin Hohlmeier warf dem Kläger vor, er habe sich "ohne Toleranz und Rücksicht auf die Gemeinschaft gegen die große Mehrheit gestellt". Sie bezeichnete die Entscheidung des VGH als sehr problematisch. Es handle sich dabei jedoch um einen "atypischen Einzelfall". Sie habe keinen Grund anzunehmen, dass nun auch andere bayerische Lehrer ihre "befremdlichen Auffassungen rücksichtslos gegen Schüler und Eltern durchsetzen wollten". Bisher gebe es gerade einmal zehn Fälle, in denen Eltern die Abnahme von Kreuzen erzwungen hätten. (Bei dieser Kultusministerin, die andersdenkende Menschen gleich als "rücksichtslos" und "befremdlich" abstempelt, wahrlich kein Wunder. Wer sich dennoch nicht einschüchtern lassen will: hier gibt es den Musterbrief. Außerdem bietet der Bund für Geistesfreiheit seine Unterstützung an.)
Der SPD-Landesvorsitzende Wolfgang Hoderlein zeigte sich erstaunt über die Gerichtsentscheidung: Offensichtlich werde der Gewissensfreiheit des Einzelnen Vorrang vor der kulturell-religiösen Prägung des Staates und seiner Verfassung eingeräumt. In der Praxis werde das jedoch ein Ausnahmefall bleiben.
Der Münchner Domdekan und Leiter des katholischen Schulkommissariats, Ernst Blöckl, warf dem Kläger eine absurde und völlig fehlgeleitete Interpretation des Kreuzes vor. Es sei keinesfalls eine "Pfahlwurzel des Antijudaismus", sondern stehe vielmehr für Erlösung, Hingabe und Versöhnung. Er verwies auch darauf, dass gemäß der Bayerischen Verfassung der Unterricht an den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse auszurichten sei.
Es gab auch positive Stimmen:
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Urteil und sah dadurch die Rechte der Lehrer gestärkt.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Christine Stahl erklärte: "Die Krokodilstränen von Staatsregierung und CSU angesichts dieses für sie offenbar unerwarteten Urteilsspruchs sind scheinheilig." Schließlich habe es die CSU-Landtagsmehrheit selbst mit ihrem bayerischen Kruzifix-Gesetz zu verantworten, dass Einzelne gezwungen seien, in Aufsehen erregenden Prozessen ihre Gewissensnöte mit dem staatlich verordneten Kreuz im Klassenzimmer zu begründen. Die Staatsregierung werde sich also auch in Zukunft derartige Prozesse gefallen lassen müssen, solange sie darauf beharre, das Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 "mit einem bayerischen Sonderweg zu unterwandern".
Der Bund für Geistesfreiheit rief das bayerische Kultusministerium zu mehr Toleranz gegenüber Minderheiten auf. Nach dem Urteil müsse das Ministerium künftig flexibler auf abweichende Weltanschauungen von Schülern, Eltern und Lehrern eingehen, sagte der BfG-Sprecher für Bayern, Gerhard Rampp.
Quellen:
Neu:
Süddeutsche Zeitung, 04.01.2002
Spiegel-Online, 03.01.2002
Wie es sich wirklich mit den Minderheits- und Mehrheitsverhältnissen bezüglich christlicher (Un-)Gläubigkeit in Deutschland verhält, zeigen Umfragen, deren Ergebnisse der BfG zusammengestellt hat und die wir unter Religion/Texte veröffentlichen: "Wie gläubig sind die Deutschen wirklich?" (H.J.)
Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden.
Dieser Praxis hat nun der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig einen Riegel vorgeschoben. Es erklärte aufgrund der Klage eines Vaters von vier Kindern in einem Revisionsverfahren diesen Teil des Erlasses des Kieler Bildungsministeriums für unzulässig und hob ein gegenteiliges Urteil erster Instanz auf (7.12. 2001, Az.: 3 L 6/00). Es bezog sich dabei auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichtes Mannheim v. 17.7.1998 zum Ethikunterricht, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz erkannt hatte, wenn als Ersatz für den Religionsunterricht eine nicht gleichwertige "zweitklassige Beschäftigungstherapie" zur Pflicht gemacht würde.
Nun brauchen Eltern und Schüler nur noch einen Unterricht zu akzeptieren, der gleichwertige Inhalte behandelt. Schülerinnen und Schüler "sind im Falle ihrer Abmeldung vom Religionsunterricht nur verpflichtet, stattdessen an einem anderen gleichwertigen Unterricht - soweit angeboten - teilzunehmen." Wenn Philosophie oder Ethik nicht erteilt werden können, ist für die betreffenden Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei.
Damit ging eine fünfjährige Auseinandersetzung des jetzt 62jährigen Architekten mit Schulen, Schulbehörden und Bildungsministerium zuende. Nach seiner Meinung ergibt sich nun für diese daraus die Verpflichtung, die Unterrichtsversorgung für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler zu verbessern oder den Religionsunterricht so in die Randstunden zu legen, daß ohne Nachteile ausgewichen werden kann.
Eine Pressemitteilung des Klägers,
Sigmar Salzburg, Hans-Olde-Weg 22, 24229 Dänischenhagen