Die Zahl der in Deutschland gemeldeten FSME-Erkrankungen (Frühsommer- Meningo-Enzephalitis) sei im vergangenen Jahr um rund 30 auf 278 gestiegen, berichtete der Präsident der Bayerischen Gesellschaft für Immun- und Tropenmedizin und Impfwesen, Nikolaus Frühwein. Pikanterweise spricht das Robert-Koch-Institut nur von 109 eindeutigen FSME-Erkrankungen im Jahr 2002. Addiert man auf diese Zahl rund 30 Fälle hinzu, kommt man auf eine völlig unerklärliche Zahl. Wie kommen so unterschiedliche Zahlen zustande?
Interessant bei der Aussage von Frühwein ist, dass für den Laien nicht eindeutig klar ist, nach welcher Definition diese zustande kommt. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seinen Internetseiten (www.rki.de) ausführt, war die bisherige Falldefinition (bis einschl. 2001) zu unspezifisch. Da bei "vielen FSME-Erkrankungsfällen die Zweifel an der Korrektheit der Diagnose nicht ausgeräumt werden konnten", erfüllten dann nur noch 109 Fälle - von ursprünglich 240 gemeldeten im Jahr 2002 - die entsprechenden Kriterien (z.B. dass die Erkrankung nicht im Ausland erfolgte).
Das Robert-Koch-Institut führt auf seinen Internetseiten des weiteren aus, dass während den vergangenen 20 Jahren (von 1984-2003) insgesamt 2.043 FSME-Erkrankungen gemeldet wurden (nach unspezifischer Falldefinition?). Das ergibt im Durchschnitt etwa 102 Meldungen per anno. Eine verbindliche Meldepflicht der Ärzte gibt es allerdings erst seit dem Jahr 2001. Somit ist auch z.T. der sprunghafte Anstieg der gemeldeten FSME-Fälle in den beiden letzten Jahren (vor 2004) zu erklären. Eine andere Ursache für die höhere Zahl in 2003 ist z.B. der extrem heiße „Jahrhundertsommer“, dessen Hitze und Trockenheit dafür sorgten, dass die Zeckenpopulation stark zunahm.
Betrachtet man die o.g. Meldungen seit 1984 genauer, müssten, um also jährlich etwa durchschnittlich 102 Menschen vor einer möglichen FSME-Erkrankung zu "schützen", möglichst sämtliche 82.000.000 Bundesbürger alle drei Jahre mit einer auf drei Einzelimpfungen verteilten Vakzine gespritzt werden. Rechnet man nun mit einem potentiellen Impfschadenrisiko von 1 : 500.000 bis 1 : 1.000.000 beträfe das Schadensrisiko tatsächlich durchschnittlich ca. 82 bis 164 Menschen per anno (mit welch geringen oder schweren Impfschäden auch immer). Die Höhe dieser Zahl entspricht in etwa den tatsächlichen FSME-Fällen. Was also wäre dabei gewonnen?
Statistiken sind unpersönlich und verdecken das individuelle Leid. Statistiken sind aber insbesondere bei der Impfthematik ein wirkungsvolles Signal, um die angeblichen Erfolge der Impfungen an die Öffentlichkeit heranzutragen. Das „Kleingedruckte“ wird – soweit überhaupt veröffentlicht – meist so wenig gelesen, wie die Beipackzettel der Impfvakzine mit den genannten Risiken.
Ein Risikovergleich: Im Jahr 2003 erkrankten laut RKI 197 Personen an FSME. Diese Zahlen – oder meist auch die weitaus höheren FSME-Krankenmeldungen - werden nun wie alljährlich in den Medien veröffentlicht. Es folgen Panikmache und FSME-Impfaufrufe. Statistisch betrachtet ergeben die 197 FSME-Erkrankungen einen Wert von 0,24 Fällen auf 100.000 Einwohner. Von der Wahrscheinlichkeit bleibender FSME-Schäden ganz zu schweigen. Ebenfalls im Jahr 2003 gab es auf den bundesrepublikanischen Straßen 462.600 Verletzte. Das ergibt eine Quote von 564 verletzen Mitmenschen auf 100.000 Einwohner. Ein öffentlicher Aufschrei? Weit gefehlt!
Impfen ist stets mit dem Risiko einer mehr oder weniger gefährlichen Impfreaktion verbunden. Darüber wird geschwiegen. Dabei ist gerade der „Zecken-Impfstoff“ einer der seit Jahren meistumstrittenen. Es ist gerade mal drei Jahre her, dass die Firma Baxter/Wien auf die Zulassung des bis dahin einzigen FSME-Impfstoffes für Kinder unter zwölf Jahren, TICOVAC, verzichten musste. Die teilweise gravierenden Nebenwirkungen betrafen mindestens 15% der Geimpften, von der Dunkelziffer und möglichen Spätfolgen ganz zu schweigen. Die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts meinten dazu: "Insgesamt verläuft die FSME-Erkrankung im Kindesalter im Vergleich zum Erkrankungsverlauf bei Erwachsenen leichter und heilt fasst immer ohne Folgeschäden aus. Bleibende neurologische Schäden sind eine Rarität…“. Durch Erhebung des Paul-Ehrlich-Instituts konnte „...kein Fall einer schwer verlaufenden FSME-Erkrankung bei Kindern bis 16 Jahre im Zeitraum 1997/98 in Deutschland eruiert werden".
[Quellen:
- NN-Online
FSME-Vokabular:
Des Rätsels Lösung ist simpel. Frühwein spricht von einer bestimmten Anzahl von gemeldeten FSME-Erkrankungen, deren meldepflichtige Diagnose von Ärzten gestellt und an das RKI weitergeleitet werden. Aber auch Ärzte können mal irren und so unterzieht das RKI diese Fälle einer eingehenden Prüfung und übrig bleiben nur die ziemlich eindeutigen Fälle.
Im Jahr 2002 wurden 240 Fälle gemeldet, aber nur 109 „anerkannt“.
Im Jahr 2003 wurden 276 Fälle gemeldet, aber nur 197 „anerkannt“.
Noch ein Vergleich: Die Chance aus dem Bett zu fallen und dabei zu sterben war mit 0,05 zu 100.000 nur fünf mal geringer, als eine mögliche Erkrankung an FSME im Jahr 2003.
Doch gerade wenn Kinder betroffen sind, ist eben oft viel Panikmache dabei. Im Magazin Focus (Nr.: 17/2004, S. 107) sind hierzu Fakten veröffentlicht. In einer Tabelle mit der Skalierung von 0,0 bis 4,5 steht die Risikoeinschätzung der Eltern für Meningitis sehr hoch bei etwa 3,3 Punkten, während Experten das tatsächliche Risiko mit lediglich ca. 2,2 Punkten bewerten. Das ist immerhin eine subjektive Risikoüberbewertung von 50%.
Beachtet man einige wenige Vorkehrungen, sind Zecken kein Problem. Dazu gehören u.a. – schon wegen der (nicht impfbaren) Borreliose – eine entsprechende und möglichst helle Kleidung sowie regelmäßiges Absuchen der Kinder; am besten vor dem Zubettgehen. Gute Nacht! (H.F.)
- Epidemiologisches Bulletin 2001, 2003 und 2004 als PDF-Datei auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts
(nutze Suchfunktion)
- Robert-Koch-Institut Impfen
- Robert-Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin 2003 PDF-Datei
- Impfe sorgenfrei
- Pathologie
- Bundesrecht]
Am 20. Januar 2004 erreichte die behördliche Kriminalisierung von Filmen in Deutschland mit der Beschlagnahmung von Herschell Gordon Lewis' BLOOD FEAST (USA 1963), wegen Verstoßes gegen den Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches, durch das Amtsgericht Karlsruhe einen weiteren traurigen Höhepunkt. Bemerkenswert ist nicht nur die Tatsache, daß der Film bereits über 40 Jahre alt ist und aus heutiger Sicht die Gewaltästhetik in BLOOD FEAST eigentlich nur mehr als amateurhaft bezeichnet werden kann. Auch der Beschlagnahmungsbeschluß weicht von der bisherigen Praxis ab und argumentiert nicht mehr gegen die inkriminierten Szenen, sondern listet diese nur noch deskriptiv auf.
Filmgeschichtlich genießt BLOOD FEAST eine Sonderstellung. Der Film besitzt in filmwissenschaftlichen Kreisen den Ruf eines Wegbereiters des modernen Horrorfilms und gilt als Begründer des "Splatterfilms".
Der Verein Medialog e.V. hat Herschell Gordon Lewis von der Beschlagnahmung seines Films in Kenntnis gesetzt. Der Regisseur zeigt sich in einer Stellungnahme sehr betroffen über den Gerichtsbeschluß:
Um diesen Film einem interessierten Publikum wieder zugänglich zu machen, hat Medialog e.V. eine Online-Petition gegen das Verbot von BLOOD FEAST ins Leben gerufen. Die Unterschriftenaktion läuft bis zum 01. August 2004. Das Ergebnis wird dem Medienausschuß und dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages überreicht. (C.B.)
Ein Exklusivinterview von Der Humanist mit Stefan Höltgen, dem 2. Vorsitzenden von Medialog e.V.
Könnten Sie bitte einmal kurz Medialog e.V. vorstellen und erläutern, welche Ziele der Verein verfolgt?
Medialog e.V. ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern, Journalisten und Filmfreunden. Der Verein wurde im Januar dieses Jahres gegründet. Sinn und Zweck ist grob gesagt "die Förderung von Medienkompetenz". Das umfasst ein breites Themenspektrum von medienpädagogischen Fragen über Kritik an einseitiger Berichterstattung über Medien, Kritik an der Beschränkung des Zugangs zu Medien und natürlich auch Teilnahme an der öffentlichen Diskussion über Medien, ihre Möglichkeiten und Wirkungen. Wir setzen dabei voraus, dass grundsätzlich ein rationaler, aufgeklärter Umgang mit Medien besser ist als Reglementierung und Verteufelung. Doch für diesen aufgeklärten Umgang müssen die Grundlagen geschaffen werden und politische, soziale, ökonomische und psychische Schranken überwunden werden. Wir haben uns vorgenommen daran zu arbeiten.
Die Beschlagnahmung von Lewis' Klassiker des Splatterfilms durch ein deutsches Amtsgericht hat weltweit Reaktionen hervorgerufen. Medialog sammelt Unterschriften, um auf politischer Ebene zu protestieren. Betrachtet man sich die Beschlagnahmungspraxis in Deutschland seit den 1980er Jahren, wie schätzen Sie den Erfolg für eine Aufhebung des Verbotes ein?
Wir wollen nicht das Verbot des Filmes aufheben; wir wollen die Grundlage, auf der Kunst verboten werden kann, ändern. Deswegen streiten wir auch nicht juristisch gegen die Beschlagnahmung, sondern auf der legislativen Ebene. Wir denken, dass der Paragraph 131 des Strafgesetzbuches in vielerlei Hinsicht "überdehnt" ausgelegt wird, wenn es um solche Fragen wie "Gewaltverherrlichung" geht. Uns scheint, dass die diffusen und oftmals unbegründeten Ängste, die in der Bevölkerung angenommen werden, in solchen Gerichtsverfahren ihre Entsprechung im Verbot von Medien finden. Dabei sind diese Verbote - aufgrund weltweiter Bezugsmöglichkeiten solcher Filme - nicht nur Makulatur, sondern verhindern eigentlich genau das, was sie erreichen wollen, dass nämlich eine breite Diskussion über den Sinn von Gewaltdarstellung stattfinden kann. Das ist die einzige Möglichkeit auf Dauer mit gewaltdarstellenden Inhalten umzugehen.
Also geht es in erster Linie dem Verein gar nicht gegen das Verbot dieses speziellen Filmes, sondern gegen die Praxis im allgemeinen, Filme unter dem Vorwand eines Jugendschutzes aus dem Verkehr zu ziehen und somit eine Kunstrezeption für Erwachsene zu verhindern?
Der Paragraph 131 hat ja nichts mit Jugendschutz zu tun. Hier wird der Film Gegenstand einer Straftat und derjenige, der ihn produziert hat oder vertreibt, wird wegen "Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften" inkriminiert. Das ist ein unhaltbarer Zustand, zumal die Filme dabei nur aus der Perspektive eines einzigen Aspektes bewertet werden: "Wieviel Gewalt wird da gezeigt?" Weder finden in den Gerichten filmhistorische noch medienkulturelle Diskussionen statt ... sonst wäre nämlich keiner der Filme auf der Liste verboten.
(Das Interview führte Christian Barduhn)
"Splatter movies, offshoots of the horror film genre, aim not to scare their audiences, necessarily, nor to drive them to the edges of their seats in suspense, but to mortify them with scenes of explicit gore. In splatter movies, mutilation is indeed the message."
(John McCarty: Splatter Movies - Breaking the Last Taboo of the Screen)
"I am distressed to learn that a court in Karlsruhe has banned BLOOD FEAST some forty years after the film's release.
This intrusion into the ability of individuals to decide what they choose to watch is unacceptable in any civilised society. It is especially nonsensical to impose such a restriction so many years after the film has been seen and enjoyed by tens of thousands of individuals.
As many filmographies attest, BLOOD FEAST has a historical position in the history of motion pictures. I urge all concerned citizens to make every possible legal move to oppose and overturn this unwarranted constraint."
Von 1993 bis 2001 war Harry R. in der Altstadt-Gemeinde im sächsischen Schkeuditz als Jugendpfarrer tätig. Durch Pendel- und Meditationsübungen baute der Seelsorger, war das Amtsgericht Eilenburg der Überzeugung, eine tiefe Abhängigkeit der Jugendlichen zu ihm auf. In den letzten drei Jahren seiner Tätigkeit ist es zu sexuellen Mißbrauchsfällen gekommen (siehe Religion-News vom 10. September 2003). Harry R. wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Anklage und Verteidigung legten Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, welches der Pfaffe dann aber im Verfahren vor dem Landgericht Leipzig im September 2003 überraschenderweise akzeptierte.
Am 10. März dieses Jahres entfernte die Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche von Westfalen Harry R. wegen sexuellen Mißbrauchs aus dem Dienst. Der "Sex-Pfarrer aus Schkeuditz" (so titelte eine Boulevardzeitung) verliert mit dieser Entscheidung des Kirchengerichts nicht nur die mit der Ordination verbundenen Bezüge und Versorgungsleistungen, sondern auch das Recht, die Amtsbezeichnung "Pfarrer" zu führen. Das Urteil der Disziplinarkammer kann in letzter Instanz am Disziplinarhof der Union Evangelischer Kirchen (UEK) angefochten werden. (C.B.)
[Quellen: Yahoo-News, 10.03.2004; Chemnitzer Morgenpost, 11.03.2004]
Arte zeigt heute um 20:40 Uhr das britische Fernsehdrama SÜNDERINNEN (SINNERS, 2002) der Regisseurin Aisling Walsh. Ihr Film gewann auf dem Shanghai TV-Festival fünf Auszeichnungen, darunter den Preis für die beste Regie.
Irland 1963: Als die 17-jährige Waise Anne Marie schwanger wird, wird sie von ihrer Tante und dem örtlichen Hilfspfarrer prompt ins Kloster eingewiesen. Dort, in der als "Magdalenen-Heim" bekannten Zwangsarbeitsanstalt findet sie sich mit anderen jungen Frauen wieder, die auf ähnliche Weise die strikten moralischen Regeln des erzkatholischen Irlands übertreten haben. Kaum angekommen wird sie ihrer Identität beraubt - ab sofort heißt sie Theresa - und muss mit den anderen Frauen als Wäscherin schuften. Als weitere Strafe wird ihr ihr Kind gleich nach der Geburt abgenommen und zur Adoption freigegeben. Ihr eigenes Schicksal liegt nun in den Händen ihrer Familie, die allein über ihre Entlassung aus dem Heim entscheiden kann. Schnell freundet sich Theresa jedoch mit Kitty, einer ehemaligen Lehrerin an und gemeinsam träumen sie von einem Leben in der Freiheit. Doch die Bedingungen im Kloster sind hart: Sexueller Missbrauch durch die Priester, Schläge und harte Strafen sind an der Tagesordnung. Als Kitty sich umbringt, beschließt Anne Marie sich zur Wehr zu setzen und zu fliehen...
(C.B.)
[Quelle: www.arte-tv.com]
Spätestens seit Peter Mullans Film THE MAGDALENE SISTERS sollte jeder Mensch wissen, daß man den schwarzweißen "Engeln" nur mit einer gehörigen Portion Mißtrauen begegnen sollte, ihnen aber am besten aus dem Weg geht. Nach dem großen Bostoner Skandal im Jahr 2002, der 2003 damit endete, daß sich die Erzdiözese Boston die Zurückziehung der über 500 Klagen mit 85 Millionen Dollar viel zu billig erkaufte (siehe Religion-News vom 09. September 2003), steht dem Erzbistum Boston neuer Ärger bevor.
Der Anwalt Mitchell Garabedian vertritt sechs Männer und drei Frauen, ehemalige Schüler der Boston School for the Deaf, einer katholischen Taubstummenschule, die 1994 geschlossen wurde. Die Klage lautet auf Vergewaltigung und körperliche Mißhandlung und richtet sich gegen mindestens 14 Nonnen, einen Priester und einen Sportlehrer. Garabedian gibt an, daß die Verbrechen zwischen 1944 und 1977 begangen wurden, als die Kläger 7 bis 16 Jahre alt waren. "Anstatt einer Ausbildung erhielten sie Schläge", so Garabedian. Er erwartet, daß sich dem Verfahren weitere ehemalige Schüler anschließen werden.
Vor Gericht wird sich auch der mittlerweile im Ruhestand befindliche Bischof Thomas Daily mitverantworten müssen. Ihm wird die Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht vorgeworfen. (C.B.)
[Quelle: Yahoo-News, 12.05.2004]
Homeschooling bietet in den USA und Teilen Europas engagierten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder zuhause zu unterrichten. Grundsätzlich wäre das keine schlechte Idee, wäre da nicht die meist religiös-fundamentalistische Motivation der Eltern als primärer Entscheidungsfaktor.
Diese Eltern schicken ihre Kinder nicht in eine öffentliche Schule, weil ihr Verständnis des christlichen Glaubens ihnen das verbietet. Sie wollen das von ihnen gezeugte Kind zuhause unterrichten.
Nur weil Eltern der persönlichen (Glaubens)-Überzeugung sind, ihrem Kind etwas „Schlechtes“ zu ersparen (die Welt ist in ihren Augen per se böse), darf es nicht mit seinen Spielgefährten eingeschult und wie andere Kinder sozialisiert werden. Die Argumentation dieser Christen bezieht sich dabei auf die angeblich negativen Einflüsse wie z.B. der Evolutionstheorie, dem Sexualkundeunterricht, der Gottlosigkeit in der Schule sowie angeblich okkulten und schamanistischen Praktiken im Unterricht. Doch wer die angebliche Schlechtigkeit der Welt seinen Kindern ersparen möchte, sollte sich bereits die Zeugung derselben reiflich überlegen.
Aber so unchristlich kann die öffentliche Schule gar nicht sein. Müssen doch alle Kinder, also auch Muslime, Atheisten und andere in den öffentlichen Volksschulen (und nur in diesen!) in Bayern "nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen" werden (Bay. Verf., Art. 135). Zudem sind in diesen so genannten „christlichen Gemeinschaftsschulen“ verbindlich für alle „die obersten Bildungsziele die Ehrfurcht vor Gott“ (BV, 131, 2). Ausserdem ist es in vielen bayerischen Grundschulen nach wie vor Usus, zum Unterrichtsbeginn ein christliches Morgengebet zu sprechen. Von den zahlreich vorhandenen Kreuzen in den Klassenräumen ganz zu schweigen.
Wenn überhaupt, hätten da nicht eher die Nichtchristen einen besonderen Anspruch auf Befreiung von dieser Art der christlichen Mission, respektive mangels wirklich säkularer Alternativen ein Recht auf missions-, religions- und ersatzunterrichtsfreien staatlichen Schulunterricht? Homeschooling als „weltanschaulich befreiende“ Alternative für elterlichen Fundamentalismus aller Art?
[Quellen:
Auch für Kinder gelten die Menschenrechte – und die stehen allemal über dem elterlichem Erziehungsrecht. Im Grundgesetzes der BRD (Art. 4,1) und der UN-Charta der Menschenrechte (Art. 18) ist fest verankert, dass die Wahl des weltanschaulichen Bekenntnisses eine freie Entscheidung ist. Dies impliziert auch die Freiheit von Religion. Kinder sind auch Menschen!
Nein, was Separatismus oder eine (religiös) gespaltene Gesellschaft für verheerendes Unheil anrichten kann, lehrt uns die Geschichte sowie die Gegenwart. Nur gemeinsam vermittelte, allgemeingültige Werte führen zum gesellschaftlich notwendigen Konsens. Statt Homeschooling ergo ein Plädoyer für einen konfessionsübergreifenden Wertekanon, der mit einem entsprechenden säkularen Unterrichtsfach wie „Philosophie“, „LER“ oder „Werte und Normen“ gelehrt werden kann. (H.F.)
http://www.hausunterricht.org
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=188078&kat=10]
Schwimmende Kunststoffteile im Pazifik
Wie lange dauert es, bis eine Spielzeug-Ente aus konventionellem Kunststoff durch UV-Strahlung und Oxidation in ihre Moleküle zerlegt wird? 10 Jahre? 100 Jahre? Gar 300 Jahre?
Nein. Schlappe 500 Jahre können vergehen, bis dieser Fall eintritt.
Die produzierende Industrie unserer technisierten Welt fertigt immer mehr synthetische Teile und selten wird dabei danach gefragt, wo diese Produkte verbleiben, wenn sie vom Verbraucher nicht mehr benötigt werden. Natürlich gibt es jede Menge Sondermüllverbrennungs- und Recyclingsanlagen, dennoch landet dort nur ein Teil unserer Plastikmüllschwemme. Viele, nur langsam verrottende Teile gelangen über Wind, Stürme, Regen, Flüsse und ebenso beabsichtigt ins Meer. So hat sich in den letzten Jahrzehnten im Nordpazifik ein riesiger schwimmender Teppich aus Plastik gebildet. Dieser nahezu zusammenhängende Plastikteppich ist ca. 3.000.000 Tonnen schwer und hat etwa die Größe Mitteleuropas. Diese Abfälle stammen aus der weltweiten Produktion von jährlich 125.000.000 Tonnen Kunststoff. Wissenschaftler um Charles Moore von der Algalita Marine Research Foundation haben errechnet, dass für das betroffene Gebiet mittlerweile auf jedes Kilo tierischen Planktons sechs Kilo Plastikabfall kommen.
Wie aber konnte es zu so einer gigantischen schwimmenden Mülldeponie in einer ganz bestimmten Meeresregion kommen? Kreisende Strömungen von Passatwinden zwischen Japan und den USA erzeugen auf dem Wasser des Pazifiks einen riesigen „Strudel“, der sich zwar langsam aber beständig bewegt. Gefangen in dieser Ringströmung drehen sich diese Abfälle um ein Zentrum ungefähr 1.800 Kilometer nordwestlich von Hawaii.
Darüber hinaus lagern sich wasserunlösliche giftige Substanzen wie DDT oder PCB, die über Flüsse ins Meer gelangen, bevorzugt an den Oberflächen des Treibgutes an. Japanische Wissenschaftler fanden heraus, dass die Konzentration dieser Substanzen an treibenden Plastikpartikeln um eine Million Mal höher ist als im umgebenden Wasser. Wenn Fische den Müll nach Beute "abgrasen", nehmen sie mit der Nahrung auch die Toxine auf. Je höher sich die Tiere in der Nahrungskette befinden, desto stärker reichert sich das Gift im Organismus an - und landet so auch in den Lebensmitteln der Menschen. (H.F.)
[Quelle: GEO Magazin 03/2004]
Wird der vor den Küsten Asiens und Amerikas treibende Müll von diesem „Strudel“ erfasst, verbleibt er nach Angaben der National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) mindestens 16 Jahre in dieser Region. Das ist viel zu kurz, um zersetzt zu werden. Bislang werden die meisten der konventionellen Kunststoffe nicht von Mikroorganismen abgebaut. Das kann, wie Eingangs erwähnt, bis zu 500 Jahre dauern. Verpackungsreste, Spielsachen, Colaflaschen und Fischernetze aus Kunststoff sind für Tiere, wie Albatrosse, Meeresschildkröten, Quallen, etc. ein großes Problem. Sie halten kleinere Teile irrtümlich für Nahrung und schlucken den Müll hinunter. Besonders Seevögel, wie zum Beispiel Laysan-Albatrosse, sind oft beim Hochwürgen unverdaulicher Plastikbrocken beobachtet worden. Viele Tiere verenden qualvoll an den verschluckten Teilen. Im Magen verendeter Tiere finden sich oft zahlreiche Plastikteile.
Warum noch nach Thailand fliegen?
„Es war Anfang 1996, als ich während der Streetwork plötzlich ein [15-jähriges] Mädchen im Straßengraben einer großen Europastraße [in Tschechien, Anm. d. V.] liegen sah. Sie war kaum noch ansprechbar und ganz blass. Beim Versuch, sie seitlich zu lagern, griff ich in eine riesige Blutlache. Ein anderes Mädchen, das bei ihr stand erzählte, ein deutscher Mann habe sie im nahe gelegenen Waldstück im Genital- und Analbereich mit dem Messer mehrfach geschnitten und sie anschließend aus seinem silbergrauen BMW rausgeworfen. Bestialisch misshandelt von einem Deutschen, der hemmungslos seine Perversion auslebte, aufgeschnitten von der Scheide bis zum Steiss, konnte sie sich gerade noch bis zum Graben schleppen […]“. (1)
Viele dieser Pädosexuellen – auf frischer Tat ertappt und zur Rede gestellt – sind nicht um schamlose Rechtfertigungen verlegen: „Sie brauchen mich nicht zu therapieren. Sie müssen sich das so vorstellen, wie wenn man eine Porzellansammlung hat und dazu ein Versace-Porzellanstück bekommt. Und genau so ist da hier. Zu Hause habe ich eine Frau mit grossen Titten und hier suche ich etwas kleines Zierliches mit kleinen Brüsten […]“. Ein Sammler sozusagen, der nur nach dem passenden Stück Fleisch Ausschau hält, um seine „Porzellansammlung“ zu komplettieren. Andere Ertappte behaupten frech, der deutsche Onkel zu sein - die Kinder schweigen…
Bedingt u.a. durch sexuellen Missbrauch und durch bitterste soziale Armut in vielen tschechischen Familien im Grenzgebiet steigen die Kinder schon frühzeitig ein in die Prostitution. Zumeist werden sie dazu gezwungen. Nicht selten fungieren Eltern und/oder ältere Geschwister als deren Zuhälter. Verbale Drohungen und Schläge gegen diese eigentlich Schutzbedürftigen sind obligatorisch. Frühzeitige Drogenabhängigkeit bedarf eigentlich nicht separat erwähnt zu werden.
- Der sechsjährige Frantisek (2) erzählt: „Ich bin schon lange auf der Straße“.
Doch werden noch weit Kleinere ebenso zu wehrlosen Opfern deutscher Sextouristen. Selbst zweijährige Mädchen werden zur freien Verfügung als Sexobjekte in die Fahrzeuge dieser Perversen gereicht. Sex ohne Gummi ist obligatorisch und Krankheiten wie HIV oder Hepatitis C werden dadurch an Kinder übertragen. Daß zukünftig im Rahmen der EU-Osterweiterung durch grenzübergreifende Polizeimaßnahmen diesem zig-tausendfachen Leid Einhalt geboten wird, bleibt höchstwahrscheinlich ein unerfüllter Traum. Diese Kinder sind nicht nur für ihr Leben gezeichnet, sie bleiben dauerhaft traumatisiert. Engagierte Politiker sind beim Thema Pädosexuelle rar - geht es doch um potentielle Wählerstimmen. (H.F.)
Mehr davon auf der Webseite von:
sowie in nachstehendem Buch von Kathrin Schauer:
(1) alle Namen sind frei erfunden
Deutsche Pädosexuelle auf dem Kinderstrich.
- Die zehnjährige Simonetta klagt leise, fast stockend: „Mein Papa tut mir immer weh, und meine Mama ist auch nicht lieb. Manchmal muss ich auf die Strasse, und manchmal kommen auch Männer zu uns nach Hause“.
- „Meine Mama hat mir gezeigt, wie ich das machen muss“, erklärt uns die zehnjährige Iveta.
- „Wenn die Deutschen so Kleine wollen, dann hole ich meinen sechsjährigen Bruder. Meine Freunde machen das auch so.“ (Antonin)
http://www.karo-sozialprojekt.de
„Kinder auf dem Strich“, Horlemann-Verlag 2003
(2) alle Zitate aus „Kinder auf dem Strich“ von Kathrin Schauer, Horlemann-Verlag 2003
In einer Gemeinde in Ostpolen hat ein 40jähriger Pfaffe seine Stellung mißbraucht und sich an fünf Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren sexuell vergangen. Die Eltern meldeten den Mißbrauch der Kirchenbehörde und erstatteten später Anzeige bei der Polizei. Das gab der Kirchenbehörde die nötige Zeit, den gefallenen Pfaffen noch vor seiner Festnahme mit sofortiger Wirkung zu suspendieren. Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete, will die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Kinderschänder beantragen. (C.B.)
[Quelle: Yahoo-News, 13.12.2003]
Zwischen 1974 bis 1984 verging sich der anglikanische Priester Garth Stephen Hawkins an männlichen Jugendlichen, die er vorher bevorzugt mit Alkohol betäubte. 14 Jahre lebte er unbekümmert weiter, bis er sich 1998 aus der Kirche zurückzog und 2002 von einem Kirchengericht aus dem Priesteramt verstoßen wurde. Peter Underwood, Richter des Obersten Gerichtshofs auf der australischen Insel Tasmanien, verurteilte Hawkins wegen mehrfachen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen in elf Fällen zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Richter ließ es sich nicht nehmen, dem Pfaffen "atemberaubende Scheinheiligkeit" vorzuwerfen, mit der der Verurteilte das Vertrauen der Opfer und deren Familien mißbraucht habe. (C.B.)
[Quelle: Yahoo-News, 27.11.2003]
Sechs Verbände des säkularen Spektrums haben heute eine gemeinsame Pressemitteilung und ausführliche Stellungnahme zum geplanten Konkordat in Brandenburg herausgegeben: Gleichzeitig läuft eine Protestaktion an. Bürger sind dazu aufgerufen, ihre Meinung der Presse und den Politikern in Briefen und Emails kundzutun: http://freigeisterhaus.de/viewtopic.php?t=1534 Aber nicht nur Brandenburg betrifft dieses Konkordat. Auch Berliner sollten an Medien und Politik mit der Frage herantreten, welche Folgen ein solches Konkordat denn für die geplante Fusion der Länder Berlin und Brandenburg hat - nämlich, dass künftig wohl auch Berliner an die Katholische Kirche zahlen dürfen! Mit der Fusion würde auch Berlin den Vertrag erben...
Am 12. November schon will das Land Brandenburg mit dem Heiligen Stuhl ein Konkordat unterzeichnen. Das Volk, der Souverän, weiß davon bis heute nichts. Eine öffentliche Diskussion scheint die Landesregierung nicht zu wollen. Der Vertragstext ist auf den Internetseiten des Landes nicht zu finden und auch auf Anfrage nicht einfach erhältlich. Uns ist der Entwurf des Vertrages, der 3% der Bevölkerung - mehr Katholiken hat Brandenburg nicht, dafür aber über 70% Konfessionslose! - viele Privilegien und viel Geld zusichert, zugespielt worden: VERTRAG zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg Johannes Neumann, emeritierter Professor für Rechts- und Religionssoziologie, der an der Universität Tübingen u.a. Staatskirchenrecht lehrte, hat für die Junge Welt den Konkordatsentwurf kommentiert: Auf kirchensteuer.de werden wir über die weitere Entwicklung in Brandenburg informieren. Über den Brandenburger Vertrag, aber auch über den geplanten Staatskirchenvertrag mit der evangelischen Kirche in Hamburg, kann im Forum Freigeisterhaus diskutiert werden:
Langsam wird es ernst mit der Verfassung der Europäischen Union, und die christlichen Kirchen blasen zu einem letzten Großangriff
gegen den verhassten säkularen Staat. Ein expliziter Bezug auf das Christentum in der Präambel der Verfassung soll garantieren, dass
alle jetzigen und zukünftigen EU-Bürger Jesus Christus gefälligst als ihren Heiland akzeptieren und all dem anderen Aberglauben
abschwören. Die Kirchen sammeln so fleißig Unterschriften, da wollen auch wir nicht fehlen: Hier gibt es eine Petition gegen den geplanten Verfassungszusatz bitte weiterleiten an alle, denen die Trennung von Staat und Kirche wichtig ist, ganz gleich ob sie selbst religiös sind oder nicht.
(EMÖ)
Elf (bekannte) Täter, 15 Opfer (die sich getraut haben, das Schweigen zu brechen), 15 Monate Verhandlungen. Ergebnis: Acht Millionen Dollar Entschädigung zahlt das Erzbistum Chicago den Mißbrauchsopfern ihrer pädophilen Priester. Der Tatzeitpunkt liegt ca. 50 Jahre zurück, die Verbrecher sind inzwischen aus dem Amt entfernt, pensioniert oder verstorben. Finanzieren will das Erzbistum die Entschädigungszahlung durch Versicherungen und Verkauf von Ländereien. (C.B.) [Quelle: Yahoo-News, 03.10.2003]